- Rutishausen (Niedere Schule, reformiert)
- Rutishausen (Niedere Schule, Nachtschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
- Rutishausen (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
FREIHEIT: GLEICH-HEIT: BEANTWORTUNG, DER VORGELEGTEN FRAGEN ÜBER DASS SCHULL WESSEN IN RUTERS-HAUSSEN.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
---|---|---|
I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Ruters-Haußen. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Ein Weiller Hoff genant. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Dünners-haußen, Leüwen hauß, Eggent-hoff, Waldhoff, Bruster Neuhauß. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Rutershaußen, Leüwenhaußen, Gehört, zu der Kirchen-Gemeind Gütingen! unter Die agent-Schafft, Dünnershaußen. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Ruters-haußen, Gehört, in Daß Distrigt Gott- LIEBEN, Leüwen hauß, in Das Distrigt, Bischoff-zell. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
CANTON TURGEÜ. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die Entfernung, des Schull Bezircks, Leüwen-Hauß, eine Viertel Stund, enthelt .5. Häüßer, Eggent-hoff, Welches in die Pfarey Langen Rickenbach gehört, ist eine Viertel Stund entfernt, Enthelt, .6. Haüßer, |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Der Schull Bezirck, Ruters-haußen, Leüwen-haußen, und Eggenthoff |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Jedes orth, eine Viertel Stund, von einanderen Entfernt. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
anzahl, der Schull er Kinder. Ruters-haußen. 8. Kinder. Leüwen-haußen, 11. Kinder, und Eggend. 8. Kinder. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Die Entfernten Benachbarten, Schulen. Schull, Gütingen, Starck Drey Viertel Stund, altnau, ein Stund, Langen Rickenbach, Drey Viertel Stund. obergreüt, Drey Viertel Stund. Kümertshausen Ein halbe Stund. Engishoffen, ein Stund. ober-Eich, ein Stund. unter Sumery, ein Stund. |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Es wird in der Schull, Vorgenommen, Buchstabieren, Leßen, Schreiben Die grösten Werden Täglich im außwendig schreiben geüebt. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Diese Schull, Wird gehalten, Von Martiny, Bis auf Pfingsten |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schull Bücher sind Eingeführt, Nammen Büchli, Kleinen, und großen Lehrmeister, zeügnus, Psalmen Buch, TESTAMENT, auch Bringen Einiche alte Briefe, um Lesen zulehrnen, |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
||[Seite 2] Die anfenger, Von dem Buchstaben. C. an, und so jmmer ein Buchstaben, aus Dem anderen, Vorschriften, für die älteren, Stücke, aus Den Biblischen Geschichten, und Linderen, |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule, Daueret, Von Mitag, von 8-uhr bis 11-uhr Nachmitag, von. 1-bis: 4-uhr. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind nicht in Klaßen getheilt. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Es Werden Bis Dahin Die Schull-Meister, all Martiny, Von den Hauß-Vätteren Bestelt. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Hans Jacob Nägeli. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Seshafft zu Herre-Hoff. |
III.11.d | Wie alt? |
alt. 42. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
hat eine Frau, und 3 Kinder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Hab Sechs Jahr Schull gehalten. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
gewesen. 3. Jahr in holand, unter. General Stocker. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Neben dem Schull amte nichts als Hauß geschäffte. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
Kinder Besuchen die Schull. 27. Kinder. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
So Lange die Schull Dauret Knaben. 15. Mädchen. 12. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Es ist Keiner, als der Fond des Schull guts, der Pfargemeind. Gütingen. |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
Namlich, 375. fl. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Sie Fliesen, aus all fäligen Vermächnißen. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
||[Seite 3] Es iß mit Dem Steür, oder armen gut, so vereiniget, daß Wann, der zins des Schull Fonds nicht hinlänlich, die Bezahlung für die armen Schuller Kinder, aus dem Steür gut Ersetzt Wird. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schull gelt, Wird Von den Hauß Vätteren Bezahlt, Waß die armen, anbelangt, werden aus dem armen gut von Gütingen, Jedes Kind, a- 3. xr. Bezahlt. |
IV.15 | Schulhaus. |
Schull-Hauß, Keins. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
es ist auch Keine Schull Stuben Bestimbt. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
Die Schull Stuben, Wird alle Jahr Einen Hauß-Vatter VARACORTIERT. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Diese Schull Stuben wird von den Haußvätteren Bezahlt. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An gelt, Jede Wuchen, a- 1 fl. 52 xr. auch Mitag eßen, und Bey Nacht Schull halten, Daß Nacht eßen. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus |
Dieser Schull. Besoldung, Bezahlen, Die Hauß Vätter. Vor Die armen, Wird aus Dem armen gut, Jede wuchen, vor ein Kind bezahlt: 3. xr. |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? |
abgeschafften, Lehen gefehlen, zehenden, grundzinßen, nichts. |
IV.16.B.b | Schulgeldern? |
Schull, gelter, nichts. |
IV.16.B.c | Stiftungen? |
Stifftungen, nichts. |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
Gemeinds Kaßen nichts. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? |
Kirchen güter nichts. |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? |
zusammen gelegten. gelteren der Haußvätteren, nichts. |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? |
Ligenden, gründen, nichts. |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
Fonds, Welchen, Capitalien, nichts. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |