Altnau (Transkription Nr. 785)

Schulort: Altnau
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 193-196v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Gottlieben
Agentschaft 1799: Altnau
Kirchgemeinde 1799: Altnau
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft der Stadt Konstanz)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Altnau
In dieser Quelle werden folgende 4 Schulen erwähnt:

26.02.1799

BEANTWORTUNG DER FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

ALTNAU, WO ZWO EVANGELISCH REFORMIRTE SCHULEN, EINE OBERE, UND EINE UNTERE, sich befinden, ist

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Großes Dorf, wozu keine Weiler noch Höfe gehören, und

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Das Hauptort der Kirchen-Gemeine ALTNAU, welche noch vier Äußere Dörfer in sich schließt. Nemlich Landschlacht, Heerenhof, Zuben, u: Schönenbaumgarten, von denen jedes seine eigene Schule hat.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Das Dorf Altnau macht eine eigne Agentschaft aus,

I.1.d In welchem Distrikt?

Jn dem Distrikt Gottlieben,

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Des KANTONS THURGÄU.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Schulwohnung ist Mitten in dem Dorf, und das Äußerste Haus eine halbe viertel Stunde davon entfernt,

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die diesem Dorfe benachbarten Schulen sind,

I.4.a Ihre Namen.

Forderst die in der Kirchen-Gemeine ligenden, zu Landschlacht, 1/2. Stunde, zu Heerenhof 1 1/2. viertel, zu Zuben 1. viertel, und zu Schönenbaumgarten 1/2. Stunde, die Schul Filial Jllighausen Eine Stunde von Altnau entlegenen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Demnach außert unsrer Kirchen-Gemeine, ist die Schule zu Scherzingen 1/4. Stunde von der zu Landschlacht, Heerenhof ohngefehr 300. Schritte von der zu Langen Rikenbach, die Schule zu Zuben Und Schönenbaumgarten 1/2. Stunde von der zu Jllighausen. Und die zu Altnau von der zu Güttingen 1/2. Stund weit Entfernt.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] ES WIRD GELEHRT
A. Jn der Obern Tagschule (in welche diejennigen Schüler aus der UnternSchul welche buchstabieren können u: zulesen anfangen, in einem Jährlichen Schul Examen Promovirt werden) auswendig buchstabieren lesen getrukte und geschriebne Schriften, Schreiben Rechnen und Singen.
B. Jn der Nacht- oder Singschul welche Winterzeit von Mitten des Novembers bis Mitten des Merzens wochentlich 3. Mahl Abends von 6. bis 8. Uhr gehalten, und die so wohl von Töchtern als von den Knaben besucht wird, lehrnen die Schüler die Notten kennen Jm auf- u. absteigen, die Psalmen, Fästgesänge, und andere Geistliche Lieder u: Gesänge anstimmen und singen, am Ende der Schul wird von den Schülern 1. oder 2. Biblische Historien aus Hübners Historien buch wechsel weise vorgelesen. Jn dieser Singschule helfen beyde der Obere u: Untere Schulmstr. Einander
C. Die Repetierschule welche das Ganze Jahr jeden Sonntags Morgen 2. Stund lang, ehe der offentliche Gottes dienst seinen Anfang nihmt, und darin auch Knaben u: Töchtern aus denen Äußern dörfern der Kirchen-Gemeine kommen. wird von dem Oberschulmeister so gehalten, und werden Unterrichtet in der Religions kenntniße. Jn des Hübners auserlesnen 104. Biblischen Historien, in der Sittenlehr aus Pfarrer Wasers Schulbüchlein. auch verständlich im lesen u: Singen zubevestnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Tägliche Schul wird von anfang des Novembers bis 1. ten May gehalten daß heißt die Winterschule, mit dem 1. ten May gehet die SommerSchule an, und dauert bis zur Ernde.
Gemeldte Winter-Tag- und Nachtschulen, wie auch die Repetierschul ||[Seite 3] sind Freyschulen, so daß die Schüler nichts bezahlen müßen, Nur daß Ein jeder Tagschüler Täglich ein Scheit Holz ins Schulhaus bringen Muß.
die Sommerschul muß von den Schülern bezahlt werden, Nemmlich jeder Schüler bezahlt wochentlich 3. xr. für die Armen wird aus dem Armengut bezahlt.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind in der Obern Tagschul eingeführt zum lehrnen lesen,
A. Das Zeugnißbuch, das Psalmenbuch, das Neue Testamentbuch,
B. zum aus wendig lehrnen, der Catechismus, das Fästbüchlein,
C. Der Psalter Davids, und in Pfarrer Wasers Schulbüchlein die schönen Lieder u: Biblische Sprüche.
D. Jn der Nachtschule das Psalmenbuch zum Singen u: auch mit verstand darin zulesen, und wie oben gemeldt zur Uebung des Hübners Historienbuch.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Mit den vorschriften wird es so gehalten, denen anfängern im Schreiben, wirdmit einem Bleystift vorgezeichnet, wie sie den Buchstaben mit der Feder ziehen sollen, wann sie alsdann die kenntlichkeit davon haben, so werden ihnen Biblische Sprüche, oder aus den Psalmen u. Liedern vorgeschrieben, hernach müßen sie dieß u. jennes Nüzliche auswendig Schreiben lehrnen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Tägliche Sommer und Winterschul dauret Täglich 6. Stunden, 3 vormittag und 3. Nachmittag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klaßen getheilt, und müßen solche beysammen Sizen, so die gleiche Lezgen lehrnen, so es jmmer der Blaz der Schulstuben erlaubt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 4] Der Schulmeister ist bisher auf folgende Weise bestelt worden, Wann ein Schuldienst Vacant worden (so hat der Hr: Pfarrer Nebst Einem Einem Ausschuß von 30. Männer) diejennigen so sich um den Schuldienst angemeldet haben, in allen Nöthigen Wißenschaften Examiniert. und als dann die so die Fähigkeiten dazu haben, Drey in die Wahl genohmen und der Gemeine vorgestelt, welcher dann die Meisten Stimmen bekamm ist zum Schulmeister ernannt worden.

III.11.b Wie heißt er?

Der Dießmahlige Schulmeister der Obern Schul war Johannes Nägelin,

III.11.c Wo ist er her?

Er ist aus der Gemeine Altnau.

III.11.d Wie alt?

Er ist 60. Jahre Alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat Weib u. Kinder 3. Söhne u: 4. Töchtern, von denen der Älteste Sohn Schulmeister ist in der Untern Schul.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Er ist 34. Jahre lehrer in der Obern Schul.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn seinen Jugendlichen Jahren hat er seinen sel: vater (der auch Schullehrer war) geholfen in seiner Schul-Arbeit, und neben derselben die Küffer Profession von ihme erlehrnet, nach demselbigen in die Frömde gereiset, nach verfluß 6. Jahren ist er nach Hause berufen worden, und mit 128. sage EIN HUNDERT, ACHT UND ZWANZIG Stimmen zum Oberschulmeister erwehlt.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben seinem Lehramte, wann die Schulgeschäfte beendigt, Arbeitet Er Sommers zeit auf seinem Handwerk u: andern geschäften, damit er sich und seine Haushaltung mit Gott u: Ehren durchbringen könne.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder besuchen überhaupt die Schule,
A. Jm Winter 93. Kinder. 53 Knaben, und 40. Mädchen.
B. Jm Sommer anfangs 36. und am Ende Nur noch 20. bis 15. Kinder,
C. Jn der Repetier-Schul 24. Knaben u: 33. Mädchen zusammen 57. Schüler

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 5] Ein Doppelter vorhanden.
1. Ein besonderer nur dem Dorf Altnau gehörig, zur besoldung der beyden Evangelischen Schullehrern, und zu allfälligen Reparationen des Schulhauses.
2. Ein Gemeinschaftlicher, daran auch die Äußern Dörfer der Gemeine antheil haben, Altnau Jährlich Summa 48 fl. Nemmlich Für die Repetierschul 10. fl. und beyden Schulmeistern zu Altnau an ihr Compedenz 38. fl. den Äußern an den Schullohn ihre Proportion 24.fl.

IV.13.b Wie stark ist er?

1. Der besondere bestuhnde Sub. 1. ten May: 1797 in Summa 1686 fl. 57 1/4. xr. Capital.
2. Das gemeinschaftliche in 1500 fl. zinstragenden Capitalien.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Das besondere hat seinen Ursprung zudanken einem Freywilligen Geld zusammenschuß der Bürger des Dorfs Altnau zu ankauffung Eines Schulhauses, und zur Schulmeister besoldung, welches von Zeit zu Zeit durch Legata geäuffnet worden ist.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Der gemeinschaftliche ist ganz aus dem Armen- oder so genannten Steur-Gut genohmen, und noch jmmer mit demselben vereinigt.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

SCHULGELD, ist eingeführt für die Sommerschul, wie schon gemeldet, wochentlich bezahlt ein Schüler 3. xr.

IV.15 Schulhaus.

SCHULHAUS, worin beyde Schulmeister sollen wohnen, deren jeder seine Schulstube, 2. Kamern, 1. Küchi, und ein kleines Kellerli hat,

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst Alt und sehr Baufällig, so daß beynahe jmmermehr daran muß geflikt werden, als die zinse der Capitalien Tragen mögen,

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Nebst Wohnung 63. fl. an Geld.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

||[Seite 6] Für die Tag- und Nachtschul im Winter 53 fl. NB: aus diesem Geld muß er aber nebst dem Unterschulmeister, die Kerzen so bey 24 lb. gebraucht werden, samt 15. Kerzenstölen und abbrechen für die Nachtschul, ohnentgeltlich anschaffen,
Für die Repetierschul aus dem gemeinschaftlichen mit dem Armen- Gut verbundenen Schulfond 10 fl. also zusammen 63 fl. wie schon vorgemeldt.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

an Schulgeldern im Sommer, so die Schul 9. bis 10 Wochen dauert 15 fl.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

an Ligenden Gründen, ein kleines Krautgärtlein, Für beyde Schulmeister.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

I. ANMERKUNG, Jm Winter zu Nachts wann die Singschul nicht ist, gibt der Oberschulmeister noch einigen Knaben Privat Unterricht. Jm lesen geschriebnen Schriften, im Rechnen und Schreiben,
II. Für das vorsingen in der Kirchen das ganze Jahr hindurch. wo beyde Schulmeister vorstehen, ist kein Extra lohn bestimmt.

Unterschrift

||[Seite 7] BEANTWORTUNG DER FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN. ALTNAU DEN 26. TEN FEBR. 1799.

Zitierempfehlung: