Hugelshofen (Transkription Nr. 360)

Schulort: Hugelshofen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 244-244v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Weinfelden
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Alterswilen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Kemmental
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

19.02.1799

DIE GEMEINE HUGELSCHOFEN, WO DIE SCHULE IST

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

DIE GEMEINE HUGELSCHOFEN, WO DIE SCHULE IST

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf, Ein VILIAL: deßen PFARRER ware zu Alterschweil, Jn dem DISTRIKTE Weinfelden, CANTON THURGÄÜ.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die Kinder von Hugelschofen ohgefehr. 40. Mammen Mühli 5 Wohnung, Kinder. 1 1/2 Vrtlstund. 2.
Wachtersperg 4 Wohnung, entfernt 1/2 Stund Kinder — 2.
Monshaus 4 Wohnung, entfernt 1 Vrtlstund. Kinder — 3.
Schlat 9 Wohnung. Entfernt 1/2 Vrtlstund. Kinder — 9.
Sparbersholz, entfernt 1/2 Vrtlstund u: 3 Wohnung Kindr — 2.
Aufhäüseren 7 Wohnung, Entfernt 1 Vrtlstund. Kind. 4.
Drachenburg 2 Wohnung, Entfernt 1 Vrtlstund. Kindr: 2.
Holzmans Haus, Ein Hof. Entfernt 1/2 Stund. Kinder — 2.
Lippoldschweil 5 Haushaltung, dermal Keine Buch ein Wohnung 1/2 Halbe Stund entfernt. Kinder 1.
[Kinder] 67.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn den Lehrstunden Wirt gelehrt, wie gewohnt, Auch auf dem Lande Ueblich war, Leßen, Schreiben, RECHNEN, Singen, Schulstunden sind. Morgens um 8 Uhr. bis Mittags 11. Uhr. — Mitags 1 Uhr Bis Abends 4 Uhr.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jn den Lehrstunden Wirt gelehrt, wie gewohnt, Auch auf dem Lande Ueblich war, Leßen, Schreiben, RECHNEN, Singen, Schulstunden sind. Morgens um 8 Uhr. bis Mittags 11. Uhr. — Mitags 1 Uhr Bis Abends 4 Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Lehrer ist durchs EXAMMEN, von Pfarrer im bey sein denen Vorgesezen des orts, durch das Kirchen Meer erwehlt worden.

III.11.b Wie heißt er?

Johannes Natter ist sein Namm

III.11.c Wo ist er her?

Sein Geburths ort, Mannen Mühli.

III.11.d Wie alt?

Sein Alter ist — 48. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Seine eigne Kinder an der Zahl — 5.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Schularbeiter Tag und Nachtschul — 28 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nebst der Schularbeit ein Holzarbeiter.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

||[Seite 2] Wochen lohn 1 fl. 30 xr.
Zahlung Auß dem Kirchen und Armen Gut.
Daß Schuhl haus bis Jezo hat der Schullehrer selbst Haben und ihn Ehren unter halten müßen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 2] Wochen lohn 1 fl. 30 xr.
Zahlung Auß dem Kirchen und Armen Gut.
Daß Schuhl haus bis Jezo hat der Schullehrer selbst Haben und ihn Ehren unter halten müßen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

||[Seite 2] Wochen lohn 1 fl. 30 xr.
Zahlung Auß dem Kirchen und Armen Gut.
Daß Schuhl haus bis Jezo hat der Schullehrer selbst Haben und ihn Ehren unter halten müßen.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Hugelschofen den 19ten Fbr: Anno: 1799. Johannes Natter, Schulhalter

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