Hirslanden (Transkription Nr. 259)

Schulort: Hirslanden
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1471, fol. 258-260
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Zürich
Distrikt 1799: Zürich
Agentschaft 1799: Hirslanden
Kirchgemeinde 1799: Zürich, Kreuzkirche
Ort/Herrschaft 1750: Zürich
Kanton 2015: Zürich
Gemeinde 2015: Zürich
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

BEANTWORTUNG der Fragen, über den Zustand der Schul zu Hirslanden.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Eine Gemeinde.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zum Kreüz. Sie hat eine eigne Agentschaft.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Züricher-Distrikt.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Züricher Kanton.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Das Schulhaus stehet mitten in der Gemeind.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Kreüz, Hegibach, Hofaker, Klus, Kapf, Dorf, Mülli, Balgrist u. Eyerbrecht.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

||[Seite 2] Wytikon 1/2 Stunde. Zollikon 1/2 Stunde Riesbach 1/4 u. Hottingen 1/4 Stunde

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Wytikon 1/2 Stunde. Zollikon 1/2 Stunde Riesbach 1/4 u. Hottingen 1/4 Stunde

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Vom a, b, c, Sylbieren, Buchstabieren, Lesen, gedruktes u. geschriebenes, auch wird nach Vorschriften u. auswendig geschrieben.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Sommer u. Winter, ausgenohmen über die Erndte u. Herbst.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

a, b, c Büchlein, Lehrmeister, Zeügnißbuch, Psalter u. Osterwalds Neüe Testament zum Auswendiglernen der Catechismus und das sogenannte Waserbüchlein.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schulmstr. schreibt den Schülern Vorschriften aus dem christlichen G'sang-Buch vor.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormittag von 8 bis 11 Uhr. Nachmittag von 1 bis 3 1/2 Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Erste Klaß die a, b, c. Sybierende u Buchstabierende
2te Klaß die im Lehrmstr. u. Zeügnußb. lesen.
3te Klaß die welche im N. Test: lesen u. Schreiben.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Das Examinator-Collegio beyder Ständen. Die Prüfung geschah durch B. Antistes, einem Chorherrn u. einem B. Profeßor.

III.11.b Wie heißt er?

J. Jacob Schädler.

III.11.c Wo ist er her?

Gemeindsgenoß daselbst.

III.11.d Wie alt?

60 Jahre.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Weib, ein Sohn u. 2 Töchtern.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

den 27 9brs. 1761. ward ich durch B. Antistes Wirz selig examinirt u. zu einem Schul- Vicarii u. hernach den 21 Junii 1770 als Schulmeister erwählt worden.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jch half von Jugend auf meinem seligen Vater (der auch 28 Jahr lang Schulmstr. war) in der Schul.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nach der Schulzeit gab ich außert dem Haus Jnformation im Lesen, Schreiben u. Rechnen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Alltägliche Knaben 56. Töchtern 50. Repetierschüler Knaben 49. Töchtern 54.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer etwas mehr als im Winter.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

||[Seite 4] Der ist Anno 1720 bis 1722 von Gemeindsgenoßen freywillig gesammelt worden. Die damalige Summ des Gesammelten ware 29 Mütt Kernen 35 Eimer Wein u: 2353 lb. 4 ß. an Geld. lt: Originial von derselben Zeit an bis jezt mußte jeder neüe Einkaüffer 18 lb. in diesen Fond geben, auch ist dieser Fond durch einige Legat verbeßert worden.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Aus bemeldtem Fond.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Dieß Gut wird besonders durch einen Gemeinds-Vorsteher verwaltet.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Die Hintersäß oder fremden Kinder bezahlen wochentlich ß. 2.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Alt, für die vielen Schüler eng u: unbequem.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

||[Seite 5] Jm Gemeindhaus.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das Gemeindgut, bis anhin.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

A. fl. 80. an Geld, aus dem Schul- Fond. fl. 20. Dto. von Gschworn. Hubers Legat sint 3 Jahren.
B. 1 1/2 Mütt Kernen aus der Probstey mit Martini verfallen. 1 Mütt Kernen, aus dem AllmosenAmt in Zürich mit May verfallen.
Kein Wein! Kein Holz!

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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