Schnottwil (Transkription Nr. 2425)

Schulort: Schnottwil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1461, fol. 95-96v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Solothurn
Distrikt 1799: Biberist
Agentschaft 1799: Schnottwil
Kirchgemeinde 1799: Oberwil bei Büren
Ort/Herrschaft 1750: Solothurn
Kanton 2015: Solothurn
Gemeinde 2015: Schnottwil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Schnottwil (Niedere Schule, reformiert)

01.03.1799

BEANTWORTUNG der Fragen über den Zustand der Schulen — in Betref der Schul SCHNOTWYL.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Schnotwyl ein Dorf u. eigne Gemeinde, Distrikt Bieberist, Sektion Bucheggberg, Kanton Solothurn, Kirchspänig nach Oberwyl, hat am Ort selbst seine Agentschaft.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Entfernung der benachbarten Schulen sind
a. Oberwyl 40. Minuten, b. Biezwyl 30. Minuten.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Seine Gegenstände — Buchstb. Syllab. Lesen, Religion, Bibl. Geschichte, Schreiben, Rechnen, Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Seine Zeit:
1. im Winter — von Martini bis Ostern.
2. im Sommer alle Samstage, ausgenommen im Heu- Ernd- und Aembt Sommer, am Sonntag eine Stund.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die üblichen Bücher sind: a. b. c.-Blätter; Nahmenb. Anfänge der Christl. Lehre, Heidelb. Catechismus die neuen Psalmen, Festlieder Bibl. Historien, Handbuch, von der Rechtschreibkunst zum Dictieren, mehrere Rechnungs-Bücher, unterschiedliche Handschriften zum Geschriebnen Lesen. — Schreib-Vorschriften werden in Zedel durch Nummern vorgelegt; zuerst von einer Linnien, dann von mehreren; 1. aus der H. Schrift, 2. aus der Geographie, und Formulare für Accorde Briefe u. Conten.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul dauret Vorm. von 8.-11. Uhr, Nachm. von 1.-4. Uhr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Claßen sind:
1. Buchstabierende, Syllab. Anfänger im Lesen.
2. Die Fertig. im Lesen, Außwendig-Lernende, u. Anfänger im Schreiben.
3. Repetierende, Schreibende u. Anfänger im Rechnen, auch Fertigen in dem.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bißharige Bestellung der Schullehrer, durch die Gemeind, auf Examination hin des Pfarrherren.

III.11.b Wie heißt er?

Jeziger Schullehrer, Joh. Zimmermann von Oberwyl, gebohren den 12.ten Heüen 1772. Schullehrer Anno 91. u. 92. zu Goßliwyl, seithar zu Schnotwyl; Unverehelicht, wohnt bey seinen Vater.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder sind: Knaben 43. Mädchen 41. allso 84. Kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Genau niedergeschrieben in Schnotwyl den 1. Merz 1799.
von Joh. Zimmermann Sohn Schullehrer.

Fliesstextantworten
Oekonomie

a. Schulfond:
b. ist 140 kr. am Zins, welcher alle Oster-Examen den Kindern nach der Wißenschaft ausgetheilt wird.
Schulhaus, ein baufälliges, so daß ein beßers zu wünschen ist
Schullohn, bestehet in 40. kr. wovon 32 kr. von den Rechtsammen, 8. kr. aber aus Gemeind Sekel bezahlt wird.
Der Schullehrer hat keine Wohnung.

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