Koblenz (Transkription Nr. 2256)

Schulort: Koblenz
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1424, fol. 186-187v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Baden
Distrikt 1799: Zurzach
Agentschaft 1799: Koblenz
Kirchgemeinde 1799: Klingnau
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Baden
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Koblenz
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Koblenz (Niedere Schule, katholisch)

FRAGEN UND ANTWORTEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULL IN DER GEMEINE KOBLENZ

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Koblenz,

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist ein eigne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirchengemeine Klingnau: Agent haben sie Eigen.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Distrikte Zurzach.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Baden.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Dieses Schuldorf ist nahe beysammen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zu dieser Schulgemeine, gehört Niemant.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Zu der Kirchengemeine Klingnau ein Stund, auf Riethen ein Dorf 1/2 Stund, auf Zurzach ein Flecken ein Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Es ist zu diesen drey Schulen kein gelegenheit.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Jn der Schule wird gelehret Lessen, Schreiben, und Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird nur im Winter gehalten. Und der Anfang ist zu Martini, und den beschluß zur Osteren.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Diese Schulbücher sind eingeführt, der kleine Kathechismus, und ein grossen St. Blasmischer Kathechißmus.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Wir haben keine andere Vorschriften, als die der Schullehrer macht.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret täglich sechs Stunde, vormitag drey und nachmitag drey Stunde.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klassen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bisher hat der Schulmeister, der Bürger Pfarrer, und die Gemeine bestellt.

III.11.b Wie heißt er?

Michael Bertold.

III.11.c Wo ist er her?

Bürger aus dem Freüdenthal im Hegeu.

III.11.d Wie alt?

Jch bin 32 Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Jch bin Verheuratet, und hab ein Kind.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jch bin in dieser Gemeine sechs Jahr Schullehrer gewesen alsdan hab ich den Schuldienst ein Jahr aufgeben; jezt hab ich den Schuldienst 1798 wiederum angenohmen.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jch hab vorher in Österreich Schulgehalten.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 3] Neben dem Lehramte hab ich keine Verrichtungen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Schule besuchen überhaubt Kinder 66.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 34 Mägchen 32.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer ist es in dieser Gemeine keine Schulegehalten worden.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Jn der Gemeine ist weder Schulfund, noch Schulstiftung, sonderen die Bürger bezahlen den Schullehrer.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jn dieser Gemeine ist auch kein Schulgeld eingeführt.

IV.15 Schulhaus.

Jn dieser Gemeine ist kein Schulhauß, sondern die Schule ist in einem Bürgershauß, und die Gemeine muß alle Jahr darum schauen.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das einkomen des Schullehrers ist Wochendlich 26 bz., daran Zalt jeden Bürger 10 xr. ob er Kind hat oder nicht, das übrige wird auf die Kinder verlegt: Hingegen hat der Schullehrer von der Kirchen 3 fl. aber er muß alle Abend in der Kirchen den Rossenkranz mit den Kinderen in der Kirchen abbeten.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Michael Bertold Schullehrer

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