Langenbruck (Transkription Nr. 2228)

Schulort: Langenbruck
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 162-167v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Waldenburg
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Langenbruck
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Landschaft
Gemeinde 2015: Langenbruck
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

25.02.1799

FRAGEN UBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN AN JEDEM ORTE.
ANTWORT von LANGENBRUCK.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Langenbruck.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Langenbruck.

I.1.d In welchem Distrikt?

Wallenburg.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Basel.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Viertelstunde liegen 6 Häuser (im Dorf 74 {Langenbruck hat 84 Numero es sind aber 10 Häuser doppelt numerirt.}) innerhalb des Umkreises der Zweiten 13. innerhalb des Umkreises der dritten das Dorf Bärenwil 12 H. und sonst noch 10 H. und innerhalb des Umkreises einer Stunde 4 Häuser. Total 119 Häuser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

* a. Bärenwil ein Dörflein 3/4 Stund. 16 Kinder
b. Schönthal 1/4 Stund. 5 Kinder
c Weyermatt. 1/4 Stund. 1 Kinder
||[Seite 2] d. Dürrenberg 1/4 Stund. 1 Kinder
e Wannen 1/2 Stund.
f. Laimen 1/2 Stund.
g Schwengi 1/2 Stund.
h Dürstel 1/2 Stund.
i Spittal 1/2 Stund. 2 Kinder
k Kuhnisrüti 1/2 Stund. 1 Kinder
l Bachthalen 1/2 Stund.
m Spahlen 3/4 Stund.
n Kuhe 3/4 Stund. 1 Kinder
o Kirchzimmer 3/4 Stund. 1 Kinder
p Wald 3/4 Stund. 2 Kinder
q Holznacht 3/4 Stund.
r Neunbrunnen 3/4 Stund.
s. Bilstein 3/4 Stund. 2 Kinder
t Schattenberg eine Stunde
u Humbel
v Kellenberg
w Hinderneunbrunnen **

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

* a Eptingen gegen Morgen 1 2/2 Stund
b Mumliswil gegen Abend (Canton Solothurn) 1 Stund
c Wallenburg gegen Mitternacht 1 Stund
d Holderbank gegen Mittag (Canton Solothurn ) 1/2 Stund **

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 3] a buchstabieren. b. lesen. c schreiben d Ortographie. e singen und f in der Nachtschule rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Sommer und Winter. Letzteren 5 Monat alle Tage. Ersteren 7 Monat wochentlich 2 Tage.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

a. das Namenbüchlein
b. Das Nachtmal- oder Fragenbüchlein
c das neüe Testament.
d Hubners Historien. e Basler-Liederbüchlein
f Rochows Kinderfreünd.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schullehrer schreibt den Kindren vor. Alle Freytage läßt er sie etwas auswendig schreiben, die schwächern Sprüche, die stärkern Briefe, die er ihnen bißweilen dictirt, mehrere mal aber aus ihren eigenen Gedanken auf setzen, und nachdem er sie corrigirt hat, noch einmal abschreiben läßt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 4] Sechs Stund: Vormittag 3. und Nachmittag 3 Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Sie sind eingetheilt, daß einen Theil der Schüler buchstabiert, der andere liest und der dritte liest und schreibt. Sie kommen aber alle zu gleicher Zeit in die Schule.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bürger Pfarrer prüfte den Zuerwählenden, überschickte seine Handschrift denen B. B. Deputaten der Kirchen und Schulen, und bemerkte seine Fähigkeiten. Auf deren Gutbefinden der Schulmeister ernennt, der Kirchgemein und denen Schülern vorgestellt und bestätiget wurde.
Als der Schulmeister zum Districts-Gerichtschreiber ernennt wurde, so ward die Schule einige Monate durch Mathis Graber von hier, welcher 40 Jahre alt, ein Uhrenmacher und Vater von 6. Kindern ist, versehen.

III.11.b Wie heißt er?

Der jetzige Stellvertretter (ein Zögling des gewesenen Schulmeisters) heißt Martin Jenny.

III.11.c Wo ist er her?

||[Seite 5] Von Langenbruck.

III.11.d Wie alt?

25. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er ist ledigen Standes.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Seither einem Monat Stellvertretter.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn Langenbruck. Er war ein Possamenter.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Achtzig im W. im S. 58.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 50
Mädchen 30
80

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 36
Mädchen 22
58

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nein

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 6] Ja. Einen Rappen vom Kind per Tag.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Keines.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist eine kleine Schulstube, welche auch sehr nieder, folglich für Lehrer und Kinder ungesund ist. Sie ist vor ohngefehr 30 Jahren auf das FeuerspritzenHaus von der Gemeinde erbauet worden

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Keinen.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Schulwohnung ist keine, wie schon erwähnt worden. Der Schulmeister wohnt in seinem eigenen Hause. Für die Schulstube sorgt die Gemein.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

a. An Geld jährlich L. 131. ß. 10. d. 4
b An Getreide für den Schulund Siegristdienst, als auch fürs Vorsingen Korn 12 Säck
c Wein. keinen.
d. Holz. Jedes Schulkind bringt täglich ein Scheitchen, um die Schulstube zu wärmen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

||[Seite 7] Von bemittelten Schülern jährlich im Durchschnitt L. 93. ß. 14. d. 4 Deputaten-Amt in Basel bezahlte für die armen Schüler jährlich im Durchschnitt. L. 37. ß. 16. Das Korn bezog der Schullehrer aus dem Spittal Basel.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

der Spittal hatte obiges Korn aus dem Zehnden bezahlt.

IV.16.B.b Schulgeldern?

Wie oben gemeldt.

IV.16.B.c Stiftungen?

Nichts.

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Ohngefehr 1/2 Jucharten Land als Siegrist, welches der Gemeinde gehört.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Nichts.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung. ||[Seite 8] ANMERKUNG.
Obschon mir meine jetzige Stelle nicht mehr erlaubt mich mit der Erziehung zu beschäftigen (außert was ich etwann meinem provisorischen Stellvertretter ein wenig Anweisung geben kann) so freüt's mich doch herzlich, indeme man nun mit Grund hoffen kann, daß der Schulunterricht verbeßert werde.
Wenn sich jemand um das Vaterland verdient macht, wenn jemand den Dank, Liebe und Achtung aller Aeltern, aller Bürger, sogar der Nachwelt ver dient; wenn jemand von dem Bewußtseyn, unter seinen Mitbürger gutes gestiftet zu haben, belohnt wird, so sinds gewiß diejenigen, welche an dieser so nöthigen Verbeßerung arbeiten, die sich's wahrhaft angelegen seyn laßen das Herz und Verstand der Jugend auszubilden. Denn wenn diese Ausbildung vernachläßiget ist, so können die heilsamsten Gesetze ihren Zweck nicht so leicht erreichen.
Nur möcht ich wünschen, daß unserm BÜRGER MINISTER der Erziehung und Wißenschaften, den Erziehungs-Räthen, Schullehrern und allen die mitarbeiten, keine Hindernisse in den Weg gelegt würden.
Sie übernehmen nun ein Geschäfte, über welches sich gleichsam Himmel und Erde freüen kann, und ich weiß Sie selbst freüen sich zum Voraus über den glücklichen Erfolg Jhres Fleisses; Sie sehen schon mit Vergnügen, wie die Unwissenden unterrichtet, aufgeklärt, zu guten Bürgern gebildet und zu wichtigen Stellen vorbereitet werden sollen; ich freüe mich mit Jhnen; nur bitte ich Sie, mir zu erlauben ||[Seite 9] erlauben, Sie mit meiner natürlichen Freymüthigkeit eines Republikaners {zu} erinneren, daß Sie sich nicht verwundern, wenn dero so heilsames Werk nicht so geschwind von statten geht wie Sie wünschen.
Ein Gebaüde muß nach dem entworfenen Plan gelingen, indeme die Materialien sich nach dem Wunsch des Baumeisters zubereiten laßen. Allein ich hab ich {in} den 14 Jahren meines Schulamtes erfahren, daß es mit dem Schulunterricht etwas schwerer ist.
Wenn ein Schullehrer bey dieser Verbeßerung Nutzen stiften soll, so ist darauf zu sehen, daß er die Gemeinde kennen lernt. Er muß wißen, daß die Landbürger nicht geneigt sind so viel an ihre Kinder zu wenden, als die Stadtbürger. Er muß die Fähigkeit besitzen, die Liebe, Achtung und das Zutrauen seiner Gemeinde durch Fleiß und Rechtschaffenheit zu erwerben. Er muß die Klugheit haben, diese Veränderungen den Aeltern sowol als den Kindern {angenehm} beyzubringen. Er muß aufgemuntert und vorbereitet werden, den Muth nicht zu verlieren, wenn schon die beste Lehrart mißkennt wird, oder nicht gleich gelingen will.
Es kann Leüte geben, die gegen alle Erneüerungen einen Wiederwillen haben; Dieses muß der Schullehrer zu ertragen wißen, und sie durch die Folge belehren, daß es Verbeßerungen sind.
Um aber auch die Schullehrer nicht zurückzuschrecken, sollte man Anfangs nicht zu viel von ihnen fordern. Die mehrsten auf dem Lande sind noch nicht geübt. Man kann in etlichen Monaten nicht von ihnen erwarten, was ||[Seite 10] was erst in zwey oder drey Jahren möglich ist.
Was im Volksblatt Numero. 17 eingerückt ist, daß die Verwaltungskammer in Bern einem Schulmeister zwey Jucharten ungebautes Land zutheilen solle, mit Bedingung 1/8 Jucharten zu einer kleinen Baumschule &c. anzulegen, mag gut seyn; allein ich weiß aus Erfahrung, daß es den Schullehrer an seiner so wichtigen Schularbeit hindert, wenn er Land zu besorgen hat; ich halte also dafür, wenn ihm mehr als zu seiner Erholung gegeben wird, so ist's dem Schulunterricht schädlich.
Aus diesem Grunde scheint's mir zuträglicher, wenn die Schullehrer nicht mit Land, sondern mit Geld oder Producten besoldet würden.
Verzeihen Sie, würdige Republikaner! daß ich Sie so lang aufhalte. Die Erlaubniß Anmerkungen beyfügen zu dörfen, hat mich zu diesem Schritt geleitet.
Gruß und Hochachtung!
M. Schneider Districts-Gerichtschreibr. zu Wallenburg

Unterschrift

Langenbruck den 25ten February 1799.
M. Schneider bißheriger Schulmstr

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