Füllinsdorf (Transkription Nr. 2180)

Schulort: Füllinsdorf
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 142-143v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Liestal
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Frenkendorf
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Landschaft
Gemeinde 2015: Füllinsdorf
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Füllinsdorf (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schule.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Fühlinstorff.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Eein Dorff.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu Frenckndorff.

I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Basel

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnerhalb des Umkreises der Nächsten Viertelstunde liegen 7 Haüser. Schulkinder. 5

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Liestel 2 Schulen; Entfernung 1/2 Stund.
Lausen; Entfernung 1 Stund.
Frencken dorff; 1/2 4tel Stund.
Brattelen; Entfernung 3/4. Stund.
Augst; Entfernung 3/4 Stund.
Aristdorf; Entfernung 3/4. Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, schreiben Ausweniglernen Singen Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Sommer und Winter.
Jm Winter Von Michaelis biß Ostern.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

A B C. Büch. Catechismus; Psalmen u. Lieder Bücher.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Spränglischen sind eingefürt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jm Winter ausert am Samstag Vor u. Nach Mittag über 2 Stund — am Samstag nur 2 Stund Vor Mittag Jm Sommer Täglich 2 Stund Vormittag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Sie nemen ihren Platz ein nach Verheltniß ihrer Fähigkeit

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmeister ist von der Gemein u. von Einem Loblichen Deputaten Amt angenomen worden.

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 2] Martin Keigel

III.11.c Wo ist er her?

Von Fühlinstorff.

III.11.d Wie alt?

63 Jahr 3 Monath

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

3.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

29. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er hiel sich hier auf er hate keinen andern beruf als auf dem Land Arbeiten.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er hat keine andern Verrichtungen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Ohngefer 52 nemlich 31 Knaben u. 21 Mädchen

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Ohngefer 16. u. von beiden gleich viel

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Jst von B. Zäslischen Familien Welche wegen bedauern der Kinder weil sie über feld in die Schule Mussten

IV.13.b Wie stark ist er?

Er ist 600 lb. daraus hat die Gemein eine Jucharten gekauft.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Die Obemelte Matten hat er zu Nutzen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Wochentlich 6 Rappen von einem Vermöglichen Kinde Für die Armen Schuler zahlte daß Deputaten Amt Jährlich 18 Batzen auf ein Kind.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Guth.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Vnder einem dache.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Schullehrer muß für selbige sorgen dann sie ist sein eigen er muß sie auch im Baulichen Stande erhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld? Ongefer 58 lb. aus Schulgeltern. ||[Seite 3] Holtz? 1 Klaffter so die Gemeind Anschaft.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Es hat ein Lobliches Deputaten Amt zur er Bauung Einer Schul Stuben 100 lb. Gelt Vorgestreckt Ohne Zinss Aber mit Abtretung des Diensts es wieder zu bezahlen.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung
Ersuche zu Bemerken, daß der Hiesige Schuldienst, Sowohl in Ansehung der Behausung als der Besoldung sehr gering und Wahrscheinlich von allen unsern Kantons der geringste sey.

Unterschrift

Zitierempfehlung: