Füllinsdorf (Transkription Nr. 2180)
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- Füllinsdorf (Niedere Schule, reformiert)
Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schule.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Fühlinstorff. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Eein Dorff. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Ja. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Zu Frenckndorff. |
I.1.d | In welchem Distrikt? | |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Basel |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Jnerhalb des Umkreises der Nächsten Viertelstunde liegen 7 Haüser. Schulkinder. 5 |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Liestel 2 Schulen; Entfernung 1/2 Stund. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Buchstabieren, Lesen, schreiben Ausweniglernen Singen Rechnen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Jm Sommer und Winter. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
A B C. Büch. Catechismus; Psalmen u. Lieder Bücher. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Spränglischen sind eingefürt. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Jm Winter ausert am Samstag Vor u. Nach Mittag über 2 Stund — am Samstag nur 2 Stund Vor Mittag Jm Sommer Täglich 2 Stund Vormittag. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Sie nemen ihren Platz ein nach Verheltniß ihrer Fähigkeit |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der Schulmeister ist von der Gemein u. von Einem Loblichen Deputaten Amt angenomen worden. |
III.11.b | Wie heißt er? |
||[Seite 2] Martin Keigel |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Fühlinstorff. |
III.11.d | Wie alt? |
63 Jahr 3 Monath |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
3. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
29. Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Er hiel sich hier auf er hate keinen andern beruf als auf dem Land Arbeiten. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Er hat keine andern Verrichtungen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Ohngefer 52 nemlich 31 Knaben u. 21 Mädchen |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Ohngefer 16. u. von beiden gleich viel |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Jst von B. Zäslischen Familien Welche wegen bedauern der Kinder weil sie über feld in die Schule Mussten |
IV.13.b | Wie stark ist er? |
Er ist 600 lb. daraus hat die Gemein eine Jucharten gekauft. |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Die Obemelte Matten hat er zu Nutzen. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Wochentlich 6 Rappen von einem Vermöglichen Kinde Für die Armen Schuler zahlte daß Deputaten Amt Jährlich 18 Batzen auf ein Kind. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Guth. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Vnder einem dache. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Der Schullehrer muß für selbige sorgen dann sie ist sein eigen er muß sie auch im Baulichen Stande erhalten. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
An Geld? Ongefer 58 lb. aus Schulgeltern. ||[Seite 3] Holtz? 1 Klaffter so die Gemeind Anschaft. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) |
Es hat ein Lobliches Deputaten Amt zur er Bauung Einer Schul Stuben 100 lb. Gelt Vorgestreckt Ohne Zinss Aber mit Abtretung des Diensts es wieder zu bezahlen. |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Anmerkung |
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Unterschrift |