Aarburg (Transkription Nr. 2097)

Schulort: Aarburg
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: HA 9131, fol. 13-15
Standort: Staatsarchiv Aargau
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Zofingen
Agentschaft 1799: Aarburg
Kirchgemeinde 1799: Aarburg
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Aarburg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Aarburg, Untere Schule (Niedere Schule, reformiert)

Kirch-Gemeinde Aarburg
Untere-Schule zu Aarburg

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Aarburg

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Eine Stadt

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Fürtrag 101 Haüßer. 181. Kinder
Spiegelberg 3 dit 3 dit
Steinbillen 6 dit 7 dit
in den Rüttenen 1 dit 2 dit
an der Straas 6 dit 7 dit
117 Haüßer 200 Kinder

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Fürtrag 101 Haüßer. 181. Kinder
Spiegelberg 3 dit 3 dit
Steinbillen 6 dit 7 dit
in den Rüttenen 1 dit 2 dit
an der Straas 6 dit 7 dit
117 Haüßer 200 Kinder

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Offtringen ein halbe, Küngoldingen und zofingen 1 Stund — diese im Kanton Aargau, auf dem Hölzlj, ein halbe, Oberweil 3/4tel Stund, in der Gemeinde Niederwyl Kanton Bern

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Syllabieren, Lesen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jn dieser Schule ist es wie in der Oberen Schule

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nahmenbüchlin. Heidelberger, Fragstücklin

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Jn dieser Schule, wird nicht geschrieben

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jn dieser Schule gleiche Zeit

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja. drey Claßen. die so die Buchstaben kennen lernen die so buchstabieren
die so anfangen lesen und auswendig lernen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] auf gleiche weise wurde bißhar der UntereLehrer erwählt und bestätiget

III.11.b Wie heißt er?

Jacob Nigglj, von Aarburg. 60 Jahr Alt

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

zwölf, theils noch unerzogene Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

zwey Jahr. erwählt im Merz 1797

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jmmer in Aarburg. Jst ein zimmermann, hat aber die Profession aufgegeben

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine, als daß Er neben der Schule, noch privat Unterricht gibt

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

110 Kinder.
60 Knaben
50 Mädchen
das gleiche kan von dieser Schule, wie von der Oberen Schule gesagt werden

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

das gleiche

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.

Ein eigenes Hauß, für beyde Schulen, für Jede eine eigene Schulstube, ist aüßerlich zimmlich solid zwischen einem Hauß. auf der einen, und einer Felsenwand auf der anderen Seite.
Gegenwärtig dienet die einte Schulstube zu einem Corps de Garde, deßtwegen die Schule einstweilen auf das Gemeind-Hauß hat verlegt werden müßen.
NB. das Gemeinde-Hauß, wurde in jeder Rucksicht, ein sehr bequemes Schulhauß seyn die obere Schulstube, in dem Schulhauß ist ohnehin zu klein, beyde aber sind finster, feücht, und. haben wenig freye Lufft. der Kirchmeyer Nahmens der Gemeinde muß das Schulhauß besorgen

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an gelt gl. 100
an Getreide nichts.
an Wein nichts
an Holz. 5 Klaffter tanniges unentgeltlich zum Hause geliefferet, muß aber daraus die Untere Schulstube heitzen

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Beyde Schullehrer beziehen Jhr Einkommen, von dem Kirchmeyer, von diesem aber wird es durch anlaagen bezogen, die nach dem vermögen von Jedem Hauß-vatter solten bezahlt werden, werden aber unrichtig, und von vielen gar nicht bezahlt.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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