Aarburg (Transkription Nr. 2096)

Schulort: Aarburg
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: HA 9131, fol. 13-15
Standort: Staatsarchiv Aargau
Kanton 1799: Aargau
Distrikt 1799: Zofingen
Agentschaft 1799: Aarburg
Kirchgemeinde 1799: Aarburg
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Aarburg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Aarburg, Obere Schule (Niedere Schule, reformiert)

Kirch-Gemeinde Aarburg
Obere-Schule zu Aarburg

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Aarburg

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Eine Stadt

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeinde

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirch-Gemeinde Aarburg. Agentschaft Aarburg

I.1.d In welchem Distrikt?

districkt zofingen

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Aargau

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

das entfernteste eine gute viertelstunde

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

die Stadt 52 Haüßer 53 Kinder
Vorstadt 28 dit 83 dit
hinter dem Thor 6 dit 18 dit
dürrberg 15 dit 27 dit
Fürgetragen 101 Haüßer 181 Kinder.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

die Stadt 52 Haüßer 53 Kinder
Vorstadt 28 dit 83 dit
hinter dem Thor 6 dit 18 dit
dürrberg 15 dit 27 dit
Fürgetragen 101 Haüßer 181 Kinder.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Offtringen ein halbe, Küngoldingen und Zofingen 1 Stund — diese im Kanton Aargau, auf dem Hölzlj, ein halbe, Oberweil 3/4tel Stund, in der Gemeinde Niederwyl Kanton Bern

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

auswendig lernen, deß Heidelbergers, Fragstücklin Psalmen, einiche Lieder, Gellerts Oden und Lieder. seit 3 Monathen. repetieren, Psalmen-Music. schreiben, und rechnen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schulen werden das ganze Jahr gehalten nach dem Examen ist 14 Tag, in der Erndte vier Wochen, Urlaub

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Heidelberger. Fragstücklin, Psalmbuch, Gellert Neü-Testament, Hübners Kinderbibel, aber nicht durchgehends.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

der Lehrer schreibt Jhnen, Seine eigene Schrifft vor

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6 Stunden, 3 vor 3 Nach mittag, außert am Samstag nur vormittag 3 Stunden

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja, in zwey Claßen, die so correct lesen, den Heidelberger recitieren, Schreiben, Rechnen, und Orthographische Übungen machen, Formieren die erste Claße,
die so noch nicht recht lesen, blos buchstaben und Wörter schreiben, und den Heidelberger noch nicht ganz auswendig können, machen die zweyte Claße

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Bißher wurden die so Sich um die Lehrerstelle bewarben, von dem Pfarrer examiniert, von denen vorgesezten erwählt. und vom Oberamtsmann bestätiget

III.11.b Wie heißt er?

Johann Ulrich Bohnenblust von Aarburg. 37 Jahr Alt.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat siben unerzogene Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

8 1/2 Jahr. erwählt im Augst 1790

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jmmer in Aarburg. war Strümpffabricant, treibt es. aber nicht mehr. würd

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er ist Organist, auch Municipalität-Schreiber letzterer Posten, ist für die Schule nachtheilig

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

82: so starck ist der Schulrodel. finden Sich aber selten mehr als 2/3tel ein oft noch viel minder
40: in sonderheit im Sommer. da in der oberen Claß
42: oft bloß 12 Schüler Sich einfinden, und nicht viel mehr in der unteren, niemahls aber finden sich im Sommer, mehr als der halbe theil der Schüler ein

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

der ganze Fond bestunde in einern Boden gülte von gl. 30, jährlich. Schulgelt wirdt keines bezahlt

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.

Ein eigenes Hauß, für beyde Schulen, für Jede eine eigene Schulstube, ist aüßerlich zimmlich solid zwischen einem Hauß. auf der einen, und einer Felsenwand auf der anderen Seite.
Gegenwärtig dienet die einte Schulstube zu einem Corps de Garde, deßtwegen die Schule einstweilen auf das Gemeind-Hauß hat verlegt werden müßen.
NB. das Gemeinde-Hauß, wurde in jeder Rucksicht, ein sehr bequemes Schulhauß seyn die obere Schulstube, in dem Schulhauß ist ohnehin zu klein, beyde aber sind finster, feücht, und. haben wenig freye Lufft. der Kirchmeyer Nahmens der Gemeinde muß das Schulhauß besorgen

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an gelt gl. 186: 7 ß. 2 xr.
hat die Nutzung eines Bündten, von circa gl. 4 ertrag jährlich.
an Getreide biß dahin 1 Malter Korn, aus dem Schloß Aarburg
an Wein Nichts
an Holz 8 Klafter. tanniges, unentgeltlich zum Hauße geliefferet daraus muß Er aber auch, die Obere Schulstube heitzen

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Beyde Schullehrer beziehen Jhr Einkommen, von dem Kirchmeyer, von diesem aber wird es durch anlaagen bezogen, die nach dem vermögen von Jedem Hauß-vatter solten bezahlt werden, werden aber unrichtig, und von vielen gar nicht bezahlt.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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