Liestal (Transkription Nr. 2069)

Schulort: Liestal
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 136-137v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Liestal
Agentschaft 1799: Liestal
Kirchgemeinde 1799: Liestal
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Landschaft
Gemeinde 2015: Liestal
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Liestal, 1. Klasse (Niedere Schule, reformiert)

19.02.1799

Beantwortung des Provisoris der Schule in Liechstall der Fragen über den Zustand derselben.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Ort, wo die Schule gehalten wird, ist Liechstall;

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Städtgen.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchengemeinde (Agentschafft) Liestall.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Liechstall.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Cantons Basel.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zum hiesigen Schulbezirk gehören einige wenige kleine Sennereyen, welche über eine Viertelstunde von hier nicht entfernet sind.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Die Nahmen dieser Sennhäuser sind: Hasenbüel, Schillings Rain, Windenthal, Wannen und Gräuberen.
Dermalen wird von diesen Höfen die Schule nicht besucht, weilen mehrentheils Wiedertäuffern oder Leüte ohne minderjährige Kinder sich darauf befinden,

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise sind:

I.4.a Ihre Namen.

a. Lausen, b. Sissach c. Bubendorf. d. Seltisberg. e. Frenkendorf. f. Pratteln. g. Fühlinsdorf. h. Arisdorf. i. Augst.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

a. Entlegenheit 1/2 St. b. 1 St. c. 1 St. d. 1/2 St. e. 1/2 St. f. 1 St. g. 1/2 St. h. 1 St. i. 1 St.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn hiesiger Schule wird vom Provisor buchstabiren und Lesen gelernt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird Winter und Sommerszeit gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Die Schulbücher, welche unter den kleinern Schülern eingeführt sind, sind das sogenante A B C oder Nahmenbüchlein, das Basel'sche Nachtmahlbüchlein, wie auch Hübners Biblische Historien.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschrifften werden für die kleinern nicht gebraucht.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich 4 Stunden, nemlich 2 Stunden Vorund 2 Stunden Nachmittags; ausgenommen Donnerstag und Samstags, alß an welchen Tagen nur des Morgens Schule gehalten wird.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind weiter nicht in Classen abgetheilt, als daß die kleinern Schüler unter dem Provisor buchstabiren und Lesen die größern aber unter dem SchulVicario sich im Lesen perfectionniren, und Schreiben lernen,

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Das Hiesige Provisorat ward jeweilen vom Deputaten-Amt in Basel bestellt, und aus Magistris die sich einschreiben liessen {einer} durchs Loos erwählt.

III.11.b Wie heißt er?

Der dießmalige Provisor heißt Paulus Noerbel

III.11.c Wo ist er her?

Jst von Basel.

III.11.d Wie alt?

Alt 67 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat Familie und zwar 5 Kinder,

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst bey 40 Jahren Schullehrer allhier,

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

War vorher bey verschiedenen Pfarreyen Pfarr-Vicarius.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Hat neben dem Schullehrer amt, den Organisten Dienst, das Cantorat und den Siegristdienst. {NB: anbey unterstüzt er sowohl den Pfarrer des Orts, als die benachbarten Geistlichen, in Krankheits und andern Fällen, im Predigtamte.}

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Zahl derjenigen Kinder, welche die Schule besuchen, ist 80-90 und zwar ohngefehr 2/3tel Knaben und 1/3tel Mädchen.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

||[Seite 3] Schulfond ist insoweit keiner vorhanden, als daß für Arme aus dem Kirchengut bezahlt wird,

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

||[Seite 3] Schulfond ist insoweit keiner vorhanden, als daß für Arme aus dem Kirchengut bezahlt wird,

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jst ein Schulgelt eingeführt, und zwar frohnfastentlich für jedes Kind 4 Bazen,

IV.15 Schulhaus.

Die Schulstube ist in dem Wohnhaus deß Predigers von Lausen, jedoch in Liestall; für welche Wohnung biß, dahin das Deputaten amt deß Cantons Basel die Sorge trug und sie in baulichem Stand erhielt.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Die Schulstube ist in dem Wohnhaus deß Predigers von Lausen, jedoch in Liestall; für welche Wohnung biß, dahin das Deputaten amt deß Cantons Basel die Sorge trug und sie in baulichem Stand erhielt.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Neben dem Schulgelt, von welchem der Provisor nur den vierten Theil bezieht, hat derselbe 110 lb. oder 132 Fkn. in Gelts, 16 Vierzel Korn, 3 Saum Wein und 2 Klaffter Holz zu empfangen; NB. alljährlich.
Und zwar
Das Korn; vom zehnten 14 Vierzel. von Grundzinsen 2 Vierzel; {NB pr. den Siegristdienst.} welche 2 Vierzel aber, da solche von der Gemeinde Liestall zu beziehen. waren, durch die Abschaffung der Grundzinnsen, und dem dadurch zurukbleibenden Zufluß auf den GemeindsSpeichern, pr. das Jahr 1798 nicht konnten bezogen werden, Der Wein, vom Zehedten, 3 Saum.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

Die Schulgelder, wie vorermeldt.

IV.16.B.c Stiftungen?

50 lb. oder 60 Fkn. an Gelt, vermuthlich als eine Stifftung, von einem jeweiligen Curatore Fisci Legatorum auß dem Directorio den Schaffneyen in Basel alljährlich zu beziehen.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

60 lb. oder 72 Fkn. (worunter 10 lb. pr. das Orgelspielen durch das ganze Jahr) aus dem Kirchengut oder vom deputatenamt bezogen,
An Holz; vormals 2 Klaffter; aus der Gemeinds Waldungen Liechstalls.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

An liegenden Gründen, eine Matte oder Wiese im Oristhal, zum Kirchengut gehörig; anbey zum Siegristdienst eine Wohnung und kleiner Garten, der Gemeinde Liestall angehörend.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

||[Seite 4] Daß dieses Verzeichnus der Wahrheit gemäs
testire
Liechstall den 19.t Februar 1799.
Paulus Nörbel Cand.

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