Liestal (Transkription Nr. 2067)

Schulort: Liestal
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1426, fol. 134-135v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Basel
Distrikt 1799: Liestal
Agentschaft 1799: Liestal
Kirchgemeinde 1799: Liestal
Ort/Herrschaft 1750: Basel
Kanton 2015: Basel-Landschaft
Gemeinde 2015: Liestal
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Liestal, 2. Klasse (Niedere Schule, reformiert)

BEANTWORTUNG wegen dem Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

der Name des Orts wo die Schule ist Heißt, Liestall.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist eine kleine Stadt.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zur agentschaft Liestall.

I.1.d In welchem Distrikt?

zu eben diesem Districte.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

und zum Canton Basel.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Hat keine zum Schul-Bezirck entfernte Häuser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Namen der Orte zum Schulbezirk keine

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Selbensperg, Lausen, Frenckendorff Fühlinstorff, Aristorf, Brattelen Bubendorff

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Eine 1/2, 3/3 4/4 Stunde.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, Schreiben Rechnen, Singen, Ottografi etc: etc.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die hiesige Schul wird Somer v Winter gehalten

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Baßler Cathechismum Hübners Biblische Historie v das Neüe Testament

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

die Schriften thut der vicarius bey Haußvorschreiben und theilt sie darnach beym Eintritt der Schule aus

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Täglich dauert die Schule 4 Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Auch sind die Kinder in zwey Classen eingetheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Nämlich das Deputaten Amt.

III.11.b Wie heißt er?

Es sind derer zwey. Einer heißt Paulus Noerbel Provisor Canditatus St Ministery von Basel der ander heißt Hs Adam Pfaff ist von Liestall

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

Jst 67 Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Hat drey erwachsene Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jst 31 Jahr Schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jst allezeit hier gewesen. war ein Handschuhmacher

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

damit er sich besser durchbringen kan, versiehet er für der Provisor das Siegrist Geschäft für 36 L.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder besuchen dato die Schule 84.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter 50 Knaben.
34 Mägdchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Somer 40 Kaben.
24 Mädchen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Nichts

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Jst nichts vorhanden

IV.13.b Wie stark ist er?

Pover.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Hat keine Einkünfte.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Jst weder mit Kirchen noch Armen Gut vereiniget.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist eingeführt daß jeder Vater von jedem Kind frohnfastentlich 4 Bazen gibt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

dessen Zustand ist gut. Es hat aber der Pfarrer von Lausen seyne Wohnung darinnen weil er vor diesem auch zugleich Schullehrer war

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Schulwohnung wird vom Deputaten-Amt besorgt und erhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] a Vom Deputaten Amt 25 lb. Gelt.
b Vom Korn Amt 12 Säck Korn.
c Wein 2 Saum Liestler Maß.
d Ein Stück Matten.
e Schulgelt ist schon bemerkt
e Stiftungen. nichts.
f Gemeinds Cassen nichts.
g Kirchengütern. nichts.
h Zusammengelegten Gelter der Haußväter. Nichts und weiters nichts.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Der Schul vicarius muß in seinem eigenen Hauß wohnen, und bekomt kein Haußzinß und Holtz wie ein andrer Bürger

Unterschrift

Dieses Bescheint Hs Adam Pfaff vicarius der Schule in Liestall.

Zitierempfehlung: