Neuheim (Transkription Nr. 2028)
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- Neuheim (Niedere Schule, katholisch)
Neüheim den 14 Februar 1799
Beantworthung
Der Fragen die Schule betreffend
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | Des Ortes Namen Neüheim. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | Ein kleines Dorf von 13 Häusern. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | Gehört zu der Gemeine Mentzingen. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | zur Kirchengemeine Neüheim (Agentschaft Mentzingen) |
I.1.d | In welchem Distrikt? | District zug. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | Canton Waldstätten. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | Entfernung. Jnnerhalb des Umkreises der nächsten viertelstund liegen 9 häuser, innerhalb des Umkreises der zweiten 4 hauser; und innerhalb des Umkreises der dritten 8 hauser, und noch darzu gehören zerstreüte höffe. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | Namen. Hinderburg, Barburg, Sarbach, zerstreute höffe. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | diese drey obige sind vom schulorte entfernet jedes eine eine viertelstund; die Höffe eine halbe stund und noch mehr. |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | Schulkinder kommen daher etwan 10. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | Eine stund im Umkreise sind benachbarte Schulen |
I.4.a | Ihre Namen. | Mentzingen und Baar. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | Die Kinder sind nicht in Klassen getheilt. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | Jn der Schule wird gelehrt lessen und schreiben, auch die Anfangs-Gründe zur Lateinischen Sprache. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | Die Schulen werden Winter und Sommer gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | ||[Seite 2] Schulbücher sind eigendlich keine eingeführt. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | Vorschriften werden vom Schullehrer verfertiget. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | Die Schule dauert täglich 4 stunden. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | Der Schullehrer wird in Neüheim durch Antrettung seines Beneficiums Schule zu halten pflichtig. |
III.11.b | Wie heißt er? | Bonifacius zürcher. |
III.11.c | Wo ist er her? | von Neüheim. |
III.11.d | Wie alt? | 50 Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | 18 Jahr. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | vorher studierte ich in Franckreich und Jtalien. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | Die Seelsorge, predigen, der Pfaar verhilflich seyn. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | im winter 15 bis 20 Knaben |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | im Sommer weniger. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | Schulstiftung ist mit dem Beneficium vereiniget, und das Beneficium betragt an einzuziehenden zinsen 170 gl. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | ||[Seite 3] Schulgeld ist keines eingeführt. |
IV.15 | Schulhaus. | Schulhaus ist das nemliche mit dem pfrund-haus. |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | nicht gut und gar ausgebauet, |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | Eine schulstube ist darinn. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | Die Schul und Pfrundbewohnung wird aus der Kirchen-Gemeine erhalten. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | Einkommen: wie Numero 13. berichtet. |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | Anm. Da mein Wunsch dahin gehet dem vaterland auf alle mir mögliche weise nützlich zu seyn, und an meinem Wohnorte den zweck nicht erreichen kan, weil meine Obliegenheit allzu ausgedehnt ist; so wurde auf erhaltene Anzeige nebst französischer Sprache auch Arithmetic, Geometrie oder andere mathematische wissenschaften zu lehren bereitwillig mich finden lassen. | |
Unterschrift |