Oberhelfenschwil (Transkription Nr. 1190)

Schulort: Oberhelfenschwil
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1458, fol. 284-285
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Säntis
Distrikt 1799: Lichtensteig
Agentschaft 1799: Oberhelfenschwil
Kirchgemeinde 1799: Oberhelfenschwil
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Oberhelfenschwil
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Oberhelfenschwil (Niedere Schule, katholisch)

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Oberhelfenschwyl — ein Dorf — und zugleich eine Paritätische Gemeine.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Lichtensteig — Säntis.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des umkreises der nächsten Viertelstunde liegen 9 Haüser:
Jnnerhalb des umkreises der zweyten 41 Haüser:
Jnnerhalb des umkreises der dritten 4 Haüser:
Jnnerhalb des umkreises der ganzen Stunde 9 Haüser:

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

1 Tobelaker 1 viertelstunde von der Schule entfernet, von daher kommen Schüler 5.
2. Wigartshof 1 halbe Stunde entfernet Schüler keine.
3. Oberwyl 1 halbe Stunde entfernet Schüler 4.
4. Loch 1 halbe Stunde entfernet Schüler 6.
5. Schwanden 1 halbe Stunde entfernet Schüler keine.
6. Mezwyl 1 halbe Stunde entfernet Schüler keine.
7. Lederbach 1 Stunde Schüler keine.
8. unterwald 1-4tel Stunde Schüler 2
9. Graben — Büzenbühel — Waßerfloh — Scharten — Oberwald 1 Stunde. Schüler keine.
10. Winzlisau 3 viertel Stunden Schüler keine.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

||[Seite 2] Von hiesiger Dorfschule sind die nächsten 1 Stunde entfernet: z. B. Lichtensteig, Bützenschwyl etwa 8 Haüser hätten nur eine halbe Stunde nach Lichtensteig zur Schule.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen — Schreiben — an gewißen bestimmten tagen auch Religion usw.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nur im Winter — oder Frühling 12 Wochen lang.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Keine bestimmte — weil die Schule von gar kurzer Dauer ist, begnügte man sich Leider mit einem Bißchen lesen — elend schreiben, zu dem Ende bediente man sich Briefen, gedrukter willkührlicher Bücher, Katechißmen. etc.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

verfertigte der Lehrer — so gut möglich.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

4 Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Hier weiß man gar nichts von dem.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Kath. Gemeindsbürger — durch das Hand-Mehr; wurde aber nachher von der Christlich. Oberkeit in Pflicht- und Eid genohmmen

III.11.b Wie heißt er?

Dyonisig Keller Gemeindsgenoß: 43 Jahre alt

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

verehlicht ohne Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

13 Jahr Schulmeister

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

vorhin — und izt noch ein armes Baurchen, ist zugleich Meßmer.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] Etwa 14- bis 18. Knaben 8 Mädchen 6.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Gar Keinen.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Werden aus der Pflegschaft bezahlt.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Nein!

IV.15 Schulhaus.

ist zugleich Meßmerhaus — in brauchbaren Zustande.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen besteht im Ganzen für 12 Wochen Schulhalten in 15 fl.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Bemerkung. Mangel eines Schulfonds, und folglich auch eines tüchtigen Lehrers — die allzuweite Entfernung von der Schule, und vorzüglich Armuth vieler mit Kindern überladenen Haushaltungen sind die wahren ursachen des so schlechten Zustandes unsrer hiesigen Schule.

Unterschrift

Jos. Valentin Stürm Pfarrer im Name des Schulmeisters.

Zitierempfehlung: