Trasadingen (Transkription Nr. 993)

Schulort: Trasadingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 167-168
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Klettgau
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Wilchingen
Ort/Herrschaft 1750: Schaffhausen
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Trasadingen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Beantwortung der Proklamations. Fragen jn bezihung auf den Zustannt der Hiessigen Schulen:

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Trassendingen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist nicht gar Ein Grosses dorff:

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Zwar eine gemeinde für sich doch noch in eine andere eingepfart

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Es ist Ein filial der Chirchen wilchingen

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu dem districkt Klegeü.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Schafaussen.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Anstat dem dorf gehört kein einziges Hauß dahin.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Wilchingen und Under Hallau.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Beede ohn gefer 3/4 Stunden.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lessen Schreiben Rechnen singen und einige übungen der Andächtigkeit noch mehr.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Auch jhm sommer Hält mann Sie aber nur die Helffte deß Tags.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

daß A.B.C. Büchli; den derren kleinerren und größerren Heidelbergerrischen Chate. daß neüe Testament und Psalmen Buch

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Hierunder Wann die anweißung Zur Schreibekunst Verstanden wird. So Empfangt diße jedes Kind nach seiner Bedörfftnuß Von dem Schulmeist:

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] Vor und nachmittag gewönlich Jhm Winder 2 1/2 Stunde. u im Sommer 2 Stunden. Hierzu kommt noch von Martinni Biß Liecht mess Wo Wöchendlich 3 mahl die nacht Schull gehalten wirt. Welches Für gröste und kleinerre Knaben Bestimmt sint. und jedes mahl über 2 Stunden daurren.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein sie machen nur Eine klaß

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die Vorsteher der gemeinde mit Beisein Einem jeweiligem Pfahrer

III.11.b Wie heißt er?

Hs. Adem Hüßer.

III.11.c Wo ist er her?

Auß dem Ort selbst.

III.11.d Wie alt?

Er ist 30. jahr Alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ja Er Hatt 3 Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

3 Jahre Lang.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er war jmmer Zu Hauße und Hatt daß Küffer Handwerck dribe

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nepst den Lehrstunden. betreibt Er sein Handwerck. und Seine Ländlichen geschefften.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

50. — . 54.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

26.
24.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

18.
19:

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Nein.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Von jedem Winder schuler werden 30 xr. und von jedem sommer Schüler. 20 xr: Bezahlt.

IV.15 Schulhaus.

Hier jst kein eignes schulhaus. sonderren der Schulmeister Underrichtet. Die Kinder jn seinem eignem Haus ohne daß er einen Besondren Zinß Erhält:

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Diße besteht. jn 2 Mütt Kärnen: und 1 Saum Wein: Auß dem gemeindgutt. und fl. 24: Von der Chirchen.
Nepst ein Bar Wägen Holtz Von der gemeint.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Diße besteht. jn 2 Mütt Kärnen: und 1 Saum Wein: Auß dem gemeindgutt. und fl. 24: Von der Chirchen.
Nepst ein Bar Wägen Holtz Von der gemeint.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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