Schleitheim (Transkription Nr. 991)

Schulort: Schleitheim
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 163- 164v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Klettgau
Agentschaft 1799: Schleitheim
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Schaffhausen
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Schleitheim
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Fragen über den Zustand der Schulen, und Beantwortung derselben.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Schleitheim.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Zimlich großer Fleken.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

es ist eine eigene Gemeind.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

sie hat einen eigenen Agenten.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Distrikt Klegöut.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Schaffhausen.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Nur eine Mühle ist eine viertel Stunde vom Dorf entfernet. Die übrigen Häußer alle keine viertel Stunde, von dem Schulhauß, daß mitten im Fleken stehet, entfernet.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Es gehören keine andern Dörfer zu disem Schulbezirk.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Zu der hiesigen Pfarr Gemeinde gehört sonst keine Schul die nächste Schul ist in dem Dorf Beggingen, welches eine Stunde von hier entfernet ist.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, schreiben, rechnen, singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Zu Anfang des Wintermonats fängt die Winter Schule an, und dauret bis gegen Ostern, sie nihmt aber schon um Liecht Meß, und immer mehr in Ansehung der größern Kinder, ab.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das neüe Testament mit Psalmen und Liedern, der Größere und kleinere heidelbergische Catechismus, und ein Nahmen Büchlein.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die kleinsten Kinder lernen im Nahmen Büchlein Buchstabieren und Lesen, hernach Lesen sie den kleinern Catechismus zweymahl durch, und nach disem der Größere; Endlich Lernen sie die Fragen und Antworten Auswendig. So bald sie es ein wenig fertig thun können, müssen sie mit den Andern einige Capitel aus dem neuen Testament täglich Lesen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 2] Vormittag und Nach Mittag 3. Stunden, ausgenohmen Donnerstag und Samstag Nach Mittag, es vergehen aber mehr als eine viertel Stunde Bis alle versamlet sind.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Sie sind in 3. Claßen abgetheilt.
Jn der ersten Claße lernen die Knäblein und Mägdlein Buchstabieren und lesen, und dise haben eine eigene Schul Jn den zwey andern Claßen, die aber nur eine Schul haben, sind die Knaben von den Mädchen abgesondert und hat der eine Schulmeister die Knaben, der andere die Mädchen zu unterweisen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Ein jeweiliger Obervogt und Pfarrer des orts nebst Obervogtey Schreiber, mit Zuzug des Gemeinds Vorges Vogt und Geschwornen. Man ließ alle, die sich um den dienst meldeten, Buchstabieren, lesen, schreiben, singen, und rechnen, und der so für den Tüchtigsten gehalten worden wurde, erwählet.

III.11.b Wie heißt er?

Der 1ste Hs. Heinrich Stammen, 2te Heinrich Müller 3te Martin Heusi.

III.11.c Wo ist er her?

Alle 3. sind Burger von hier, hier gebohren und auch erzogen.

III.11.d Wie alt?

Der 1ste 45. der 2te 48. der 3te 32. Jahr alt

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Alle 3. leben in der Ehe. Der 1ste hat ein Knäblein. der 2te hat 3 Knäblein und 2. Mädchen. Der 3te hat keine Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Der 1ste von anno 1772. in der ersten Klaß. von anno 1782. in der 2ten und seit anno 1798. im Febr: der 3ten Claß.
Der 2te und 3te sind im Febr: 1798. wie alles verändert wurde, von der alhiesigen Gemeind gewählt worden

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Der 1ste und 3te waren immer alhier, und der erste eines Schul Meisters Sohn, sonst beyde Akerleut und Weingärtner. Der 2te diente in Holland als #Soldat## und versah alhier die Nachtwache. Der 1ste und 3te waren immer alhier, und der erste eines Schul Meisters Sohn, sonst beyde Akerleut und Weingärtner. Der 2te diente in Holland als #Soldat## und versah alhier die Nachtwache.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine andere als im Sommer den bau des Akers und der Reben.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] 200. auch drüber.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 100.
Mädchen 100.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 15.
Mädchen 15.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist kein Schulfond vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Für die Tag Schul im Winter, Bezalt ein jedes SchulKind 24 xr:
Nacht Schul im Winter, welche des Abends von 6.-8. Uhr gehalten wird, bezalt jeder Knab 12 xr. Für die Schule im Sommer wird nichts Bezalt. Dises Schulgeld theilen die 2. ersten Schulmstr. unter sich und geben dem 3ten für seine Hülfe in der Nacht Schul fl. 3.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

ist vor 20. Jahren neü gebauen.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es sind zwey Schul Stuben, eine Größere und eine kleinere, in dem gleichen Gebäude auf dem ersten Stok.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

von den 2. ersten Schulmstrn. hat ein jeder seine besondere Wohnung auf dem obern Stokwerk des Schulhauß.
der 3te aber hat keine Wohnung als Schulmstr und erhält auch keinen Haußzinß.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Daß muß aus dem Kirchen Gut alhier Besorget werden.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 4] Die Schullehrer beziehen ihr Einkommen, vom Schulgeld

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

lit. b. aus dem Kirchen Gut lit. e. - und von Ligenden Gründen, lit. g. Holtz zum Öfen in die Schul Stuben müßen die Kinder täglich zutragen.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?

von der Tag Schule im Winter trifft es jedem der zwey ersten SchulMstr. ohngefehr — 40 fl:
von der Nacht Schul ohngefehr — 8. [fl.] nach abzug der 3. fl: welche dem 3ten SchulMstr. gegeben werden

IV.16.B.c Stiftungen?

Nichts.

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

von der Kirchen Beziehen die 2. ersten Schul Meister jährlich an Kernen 3. Mütt 2 Fiertl: an Geld 5 fl: 40 xr. nebst dem Schullohn Armer leute Kinder.
Der 3te SchulMstr. bezieht für jede Wuchen von den Kirchen 1 fl: 48 xr: von den 2. ersten SchulMstr. 3. fl. im Sommer hat diser keine Arbeit in der Schul.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nichts.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Der 1ste SchulMstr. an Akerfeld 4. Juchert. Wisen 3. Vierl: Hanfbündt 1. Vierl:
Der 2te an Akerfeld 3. Juchert, der halbe Kirchhof 1/2 Vierl: Bündt.
Der 3te Akerfeld 2. Juchert.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Nichts.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Die zwey ersten Schulmstr. versehen zugleich den Meßmer dienst und haben
a. von jeder Leiche ein großes Brot, nebst 2. Maß Wein
b. von der Kirchen auf die heiligen Fest Tage 3 fl. 12 xr.
Mit schuldigem Gehorsam eingegeben von allen 3. Schul Meistern.

Unterschrift

Hs. Heinrich Stammen Schul Mstr.
Heinrich Müller Schul Mstr.
Martin Heusy Schul Meister.

Zitierempfehlung: