Oberhallau (Transkription Nr. 989)

Schulort: Oberhallau
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 145-146v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Klettgau
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Oberhallau
Ort/Herrschaft 1750: Schaffhausen
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Oberhallau
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

21.02.1799

BEANTWORTUNG DER FRAGEN. ÜBER den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Name des Orts, wo die Schule ist, ist OBERHALLAU

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Und ist ein flecken.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst auch eine Eygene Gemeinde

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Und war eine Kirche da.

I.1.d In welchem Distrikt?

Gehört zum districkt. Kläggäü.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Canton Schaffhausen.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Häüser ligen alle in dem flecken, aussert einem Einzigen Bauren-Hoffe, auf dem Berg genant. Etwa eine viertel stunde von dem flecken.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von disem Hoffe Kommen nicht mehr, als 2. Kinder in die {Schule.}

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

a. Unter-Hallau ligt eine Halbe stunde von unserem flecken ab.
b. Gächlingen, auch eine Halbe stunde.
c. Neünkirch. eine Stunde.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule, wirt Gelehrt. Buchstabieren, Lesen, Schreiben und auch Rechnen. u. ist daß Gesänge eingeführt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden im winter, und im Sommer gehalten. nammlich im winter. von Martiny Biß Fasnacht. u. im Sommer von Fasnacht. Biß Martiny.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Waren Schulbücher eingeführt. zuerst daß Namen-buch. wie auch der Heydelbergische Cattechismy. u. die Biblische Geschichte. Nebst denen Lobwasser Psalmen Davits.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Werden die vorschriften. aus dem alten u. Neüem Testament Gezogen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret im Winter Täglich 6. stunden. Früh von 8. uhr. Biß 11. uhr. und Nachmittag von 12. uhr Biß 3. uhr Und im Sommer des Mittags. von 12. uhr Biß 2. uhr. die Nachtschulen Tauren von Martiny. Bis Lichtmess: von Abends 6 uhr bis 8 uhr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

||[Seite 2] DIE KINDER SIND NICHT in Klassen getheilt, weil nur ein Schullehrer da war.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

DER SCHULLEHRER WAR bey der alten Regierung von {Herren Pfarer} Einem Ehrsamen Gericht. Durch Meerheit der stimmen Erwehlt worden, Bey der Neüen aber, wirt er von einer Ehrsamen Gemeinde Erwehlt.

III.11.b Wie heißt er?

DER SCHULLEHRER. HEISST. JOHANN JACOB AUER.

III.11.c Wo ist er her?

Er ist aus vorbedeütender Gemeinde Oberhallau gebürtig

III.11.d Wie alt?

Er ist alt 46. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er Hate 4. Knäblein. u. 2. Töchtern.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Er war schon 14. Jahr. Schullehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er war vor her bey seinen Elderen, u. 4 . Jahr in holländischen {diensten}

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem lehramte. Hat er im winter keine verrichtungen Und im Sommer muß er Nebst der schule, Sein Brodt, in feld u. Reben-geschäfften Suchen, weil sein Compentenz zu geringe. war.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder, Besuchen über-Haupt die Schule.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

50. Knaben 30. Mägdlein.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

10. Knäblein 9. Mägdlein.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Beantwortung auf die fragen des Schulfonds.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Jst gewüß keiner vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Die Einkünffte fliessen aus 4. Quellen Her.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Jch Bezihe auß dem Kirchen u armen-guth.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelter u. Beantwortung darauf, wie sie Bezogen werden a. Der Schullehrer Bezicht an gelt, von dem Kirchen-guth. 21 fl. xr. b. von dem Gemeind-guth 4. fl. c. Von jedem haus-vatter, der kinder in die schule schickt, Bezicht. der Schullehrer, von jedem kinde. von Martiny Biß Fasnacht 30 xr. und vor die Nachtschul, auß dem Armen Guth 1 fl.
||[Seite 3] An früchten oder Getreide. Bezicht er wie folget,
An Kernen 2. Muth 2-frtl von dem gemeid-guth. 1. Muth. von dem kirchen-guth.
An Haber 1. Muth. von dem Gemeid-guth.
An Holtz. 2. Klaffter von dem Gemeind-Holtz.
an. wein, Gar nichts.

IV.15 Schulhaus.

Beantwortung auf die fragen des Schul-hauses.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Dises Hauß war, in. u. auswendig Baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist auch nur eine stube darinnen, u. ist in der länge 27-Schu und. ihn der Breitte 23. Schu. auch Hat der Schullehrer. Keine Neben-stube, Sonderen er muß mit. Seiner Hauß-haltung in der Schul-stube wohnen.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Auch von dieser schule, muß er Jährlich 7. fl. 30. xr. Hauszins Geben, in daß Kirchen-gut.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Biß dahin. Hatte nun der Kichen-verwalter für die Schul-wohnung Sorgen Müsen, u. dieselbige im Baulichen stande Behalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Auff die angeortneten Fragen. Habe ich Bis dahin nach meinem Besten vermögen, geantwortet.

Unterschrift

Dessen Bescheint. Johann Jacob Auer Schullehrer den 21 ten February 1799. A. Ober Hallau

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