Guntmadingen (Transkription Nr. 984)

Schulort: Guntmadingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 157-158
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Klettgau
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Löhningen
Ort/Herrschaft 1750: Schaffhausen
Kanton 2015: Schaffhausen
Gemeinde 2015: Beringen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

FRAGEN. ÜBER DEN zustand der Schull in Gundtmadingen Nebst ihrer Beantwortung

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Zu Gundtmadingen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein dorff.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja: Es ist eine Eigene gemeind

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu Löhlingen

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu den distrik Kläggäü

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Schaffhausen

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Es gehören ausser dem dorff keine außwärtsgelegene Häüser zu diser Schul

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Löhlingen eine viertel Stund
Beringen eine viertel Stund
Siblingen eine Stund
Gächlingen eine Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird Unterricht ertheilt buchstabiern und lesen Schreiben und Singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nein auch im Sommer

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Daß Namen büchlein der kleine und grosse heidelbergische Catechißmuß neue Testament u. daß gesang buch

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Anfänglich werden den kinderen Buchstaben vorgeschriben darauf folgen gantze Sprüch

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

vormitag 3 stund u. nach mitag auch 3 stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Jn drey Klassen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Ein Jeweiliger obervogt Pfarer wehlten in u. vorgesetzten wehlten ihn durch merheit der Stimen

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 2] Jacob Kelhofer.

III.11.c Wo ist er her?

von Gundtmadingen.

III.11.d Wie alt?

65. Jahr und 4. Monath.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat eine Frau und Sohn verheüratet.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Acht und dreissig Jahre

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jm feld u. Reben bau.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jn. Reben und Feld bau.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Drey u. zwanzig darunder - gehören. 10. Knaben u. 13 Töchteren.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Zwölff Kinder 7. Knaben 5. Töchtern.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Jst keiner vorhanden.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jm Winter zalt jeder hauß vatter von einem kind 10. Mäßly Müly frucht.

IV.15 Schulhaus.

Es ist kein eigen Schulhauß vorhanden .

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an gelt von der gemeind 4 fl. 30 xr. und 2 viertel Kernen und ein Pfund Kertzen in die nacht Schul die von Martiny biß liecht mäß gehalten wird
Mer noch 6. viertel Müly frucht aus dem Korn amt in Schaffhausen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

an gelt von der gemeind 4 fl. 30 xr. und 2 viertel Kernen und ein Pfund Kertzen in die nacht Schul die von Martiny biß liecht mäß gehalten wird
Mer noch 6. viertel Müly frucht aus dem Korn amt in Schaffhausen.

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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