Diessenhofen (Transkription Nr. 976)

Schulort: Diessenhofen
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 173-174v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Diessenhofen
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Diessenhofen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Diessenhofen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Diessenhofen, Obere Schule (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen an die Schullehrer. Vom Reformierten Schullehrer in Dießenhofen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Dießenhofen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Städtgen

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine eigne Gemeind.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

eine eigne Kirchengemeind.

I.1.d In welchem Distrikt?

des Distrikts Diessenhofen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

zum Kanton Schafhausen.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Alle sind in dem Umkreiß des Städtchens, ausgenohmen die unten benannten Höfe, welche 3. Häüser ausmachen.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Kundelfingen, Schupfen und Bleiche.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

vom Schulort eine 1/2. Stund

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

dermahlen keine.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Basendingen u: Schlattingen eine 1/2 Stund. Schlatt eine Stund. Dörflingen eine 1/2 Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Aus der unteren Schule kommen die Kinder in die obere Schule, wo sie lernen vollkommner lesen, schreiben, rechnen, diktiertes schreiben, deütsche Grammatik, singen im neüen Zürcherischen Gesangbuch.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird Sommer und Winter das ganze Jahr gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das neüe Testament, Zurcherscher Catechißmus, die biblischen Erzehlungen von der ascethischen Gesellschaft in Zürich. Gellerts Lieder.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Vorschriften. Kanzley: Kurrente, Latein: welche immer abgewechslet werden

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret täglich 6. Stund, Sommer und Winter

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in 2. Klaßen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Bisher hat einen Schullehrer bestellt der ehemalige Evangelische Kirchenrath.

III.11.b Wie heißt er?

Johann Georg Eplin.

III.11.c Wo ist er her?

Dießenhofen.

III.11.d Wie alt?

gebohren Anno 1737.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

3. Söhne, 2. Töchteren

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Schullehrer ist er 45. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

keinen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

keine.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben. 36. bis 40.
Mädchen 30. bis 36.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben 25 bis 30
Mädchen 20 bis 25.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Schulfond ist keiner vorhanden

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist keines eingeführt, sondern ist eine Freyschul.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

ist in ziemlich gutem Stand.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

nicht nur eine Schulstube, sondern zugleich eine Bewohnung.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

das gemeine Wesen hat die Wohnung in baulichem Stand erhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 3] An Geld. 189. fl. 4. xr.
mehr 30. fl. für diesere muß der Lehrer für die Schulstube und seine Bewohnung Holz anschaffen.
an Getreid. 11. Mütt Kernen. 2. Mütt Haber.
an Wein 1. Saum.
an Holz 1. Klafter.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

keine.

IV.16.B.b Schulgeldern?

keine, ausgenohmen fremde.

IV.16.B.c Stiftungen?

Stiftungen. sind in Litt: e. begriffen.

IV.16.B.d Gemeindekassen?

11. Mütt Kernen. 2. Mütt Haber. 1. Saum W: 1. Klafter Holz.

IV.16.B.e Kirchengütern?

100 fl.

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

keine

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

1 1/2. Vrlg Reben. 1/2. Garten.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Spital 20. fl. Siechenamt 41 fl. 12 xr. Spendamt. 57. fl. 52 xr.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: