Basadingen (Transkription Nr. 973)

Schulort: Basadingen
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1456, fol. 184-185v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Schaffhausen
Distrikt 1799: Diessenhofen
Agentschaft 1799: Basadingen
Kirchgemeinde 1799: Basadingen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Basadingen-Schlattingen
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

Beantwortung einiger Fragen Das Schulwesen betrefend in Basendingen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Canton Schafhaußen. Distrikt Diesenhoffen. Evangelische Gemeind Basendingen eine eigene Kirchengemeinde und Agentschaft.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Canton Schafhaußen. Distrikt Diesenhoffen. Evangelische Gemeind Basendingen eine eigene Kirchengemeinde und Agentschaft.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Das 1/4. Stunde entlegene paritetische Dörflein Wilenstorff ausgenohmen, ligen alle zur Schule gehörenden Haüser im Dorfe. von willenstorff kommen dißmahlen 4 Kinder zur Schule.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die auf eine Stunde im Umkreis benachbarten Schulen sind Diesenhoffen 1/4. St. Entfernung
Schlattingen. 1/4. St. einer
Untschlat. 1/2 St. jeden
Oberschlat. 3/4 Stund

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird der gewönliche Unterricht im Lesen Schreiben gegeben, auch das Gedächtniß durch auswendig lernen des Zürcher Catechismuß und s.w. geübt.
Die Sontägliche Rebidier Schule ist für die größere Jugend dazu bestimmt, Sie in vernünftigem Lesen, Auswendig Schreiben und Singen zu Unterrichten.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden nur im Winter gehalten, nemlich vom 20. 8bris an bis zum 19. Merz. das übrige Jahr hindurch ist nur einen Tag in der wochen zur Schule bestimt.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die hier eingeführten Schulbücher sind
1 Das Zürcherische A.B.C. oder Nammenbuch
2 Der Zürcherische Catechismuß
3 Das N. Testament.
4 Das bekante Schulbüchli von Pfar. Waßer in Bischoff Zell.
||[Seite 2] 5 Die biblischen Erzehlungen herausgegeben von der asketischen gesellschaft in Zürich.
6 Das Zürcherische Neüe Christl. Gesangbuch.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

vorschriften werden die in Zürich herausgekommenen wüstischen Schriften gebraucht, und den Kindern vorgelegt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule daurt täglich. 6. Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Schulkinder sind eingetheilt in 1. Buchstabierende 2. Lesende Die Lesenden theilen sich nach ihren beschaftigung wider in 4 Klaßen die erste list im so genanten Lehrmeister. Die 2te im Catechismuß
Die 3te im N. Testament
Die 4te in Biblischen Erzählungen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Evangelische bürgerschaft in Basendingen wählte bisher den Schulmeister in beysin 2. Rathsglieder von Diesenhoffen Das Consistorium bestätigte die Wahl.

III.11.b Wie heißt er?

Gegenwärtig ist Schulmeister: Johannes Widerkehr von Basendingen, 38. Jahr alt ist verehlichet und hat. 2. Kinder Er bekleidet diesen Posten Sint 1794., trieb vorher das Schumacherhantwerk, den er auch jezt noch neben der Schule obliegt. Mit dem Schulmeisterdienst ist der Meßmer und vorsingerdienst verbunden

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Alltägliche Schul[.] Die Schule besuchen im Winter 16. Knaben
13 Mädchen Summa 29

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer 9 Knaben
8. Mädchen Summa 17
Die Sontägliche Rebidier Schule das ganze Jahr. 5 Knaben
10. Töchtern Summa 15

(4 mahl in der Wochen) Die Nachtschul nimmt ihren Anfang den 2 Christmonat und daurt bis den 1. Tag Hornung dieselbe haben diesen winter besucht 5 Knaben 10 Töchtern ihr geschäft ist. Schreiben Lesen Singen, das Liecht zahlt die Kirchen basendingen u diesenhoffen

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Es ist kein Schulfond vorhanden. Alle dißfälligen Ausgaben werden aus dem Kirchengut bestritten. Das eingeführte Schulgelt ist so auf alle Hausväter bisher gelegt gewesen, daß diejenigen, welche ein Hauptvieh besaßen 8. xr. Die übrigen 6 xr. dem Schulmeister ge Jährlich geben müßten. NB dazu waren auch diejenigen verpflichtet welche keine Kinder in die Schule zu schiken hatten.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 3] Es ist kein Schulfond vorhanden. Alle dißfälligen Ausgaben werden aus dem Kirchengut bestritten. Das eingeführte Schulgelt ist so auf alle Hausväter bisher gelegt gewesen, daß diejenigen, welche ein Hauptvieh besaßen 8. xr. Die übrigen 6 xr. dem Schulmeister ge Jährlich geben müßten. NB dazu waren auch diejenigen verpflichtet welche keine Kinder in die Schule zu schiken hatten.

IV.15 Schulhaus.

Es ist nur eine Schulstube da, welche gegenwärtig verzinset werden muß bisher hatte der Schulmeister seine eigene wohnstube zum Unterricht hergeben müßen Siet Martinj 1798 wird eine bequeme wohnstuben in dem gegenwärtig unbewohnten Hause, welches Jacob Jtel gehört dazu gebraucht und aus dem Kirchengut mit. 4. fl. verzinset.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Einkommen des Schulmeisters an Gelt. 37 fl. 13 xr.
an Kernen. 3. Vrtl u 2. vrlg.
an Holz genug die Schulstuben {zuheizen}

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Diß wird folgender masen bezogen.
1 An Schulgeldern 3.fl. 22.xr
2 Aus dem Kirchengut Basendingen 10 fl. 30 [xr.].
3 Aus dem Kirchengut Diesenhoffen. 10 fl. 30 [xr].
4 Aus dem Spital alda - meßmerlohn. 3. fl.
5 Aus dem Thurgeüer fond von Zürich. 8.fl. 15 [xr.]
mehr alda Meßmer Lohn.1.fl. 36 [xr].
Summa 37 fl. 13. xr.
Mehr. von. 7 Lehenhöfen an Kernen 3. Vrt. 2. Vrlg.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung Ein jedes Kind muß täglich ein schiet in die Schule bringen die Stube zu heizen.

Unterschrift

Zitierempfehlung: