Walliswil bei Niederbipp (Transkription Nr. 970)

Schulort: Walliswil bei Niederbipp
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 241-242v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Wangen
Agentschaft 1799: Niederbipp
Kirchgemeinde 1799: Niederbipp
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Walliswil bei Niederbipp
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Walliswil bei Niederbipp (Niedere Schule, reformiert)

28.02.1799

Antwort Über die vorgegebenen Fragen. Über den Zustand der Schul.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Heist Wallisweil.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ja, Es ist eine eigene Gemeine.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist ein kleines Dörffli.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirchgemeine: &. Agentschafft Niderbipp.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu dem Districkt Wangen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Canton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die zu dieser Schul gehörigen Häüser, Sind Nahe bey der Schule. und sind 15. an der Zahl, das Schulhaus Stehet in der Mitte.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zu dieser Schul gehört nichts, als das Dörfli allein.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Die anzahl der Schulkinder in Hiesiger Gemein belauffen sich auf 30.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Wallisweil jenseiths Arren. 1. stund.
Wangen 2/4. stund.
Wiedlischbach 3/4. stund.
Oberbipp 1. stund.
Niederbipp 1. stund.
Banweil 3/4. stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

die entlegenheit, ist oben zusehen.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Jn der Schul wird gelehrt, Silbieren buchstabieren; und läsen im Psalmenbuch und im Neüen Testament. wie auch Schreiben und läsen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schullen {werden} gehalten, von Anfangs des Wintermonats, bis den 25tn Merz, oder bis auf Heilige Ostern. die Summer Schul wird von Zeit Zu Zeit gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Daß anfängli der Heidelbergische Catechismus und 22. vorgeschriebene psalmen, werden werden auswendig gelehrt.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Mann schreibt Buchstaben &. Silben und wörter vor Härnach dann Linnien.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Klaßen keine.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmeister ist durch ein vorgegangenes Examen, durch den Amts Mann &. Pfaarer, und vorgesezte bestellt worden.

III.11.b Wie heißt er?

Hans Ullerich Gruner.

III.11.c Wo ist er her?

von Walliswyl dißseits der Arren.

III.11.d Wie alt?

45. Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ja. Er Hat 2. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

13. Jahr 13. vollejahre Hat er die Schul bedienet

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Bey seinem Vater, und hat Taglöhnet

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein nichts als Taglöhner.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder: besuchen überhaupt die schulle Täglich, von 15. bis 20. und Mehr.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 13. Mägdlein? 8.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Knaben? dito Mädchen? dito

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] ja. von der Obrigkeit, ist Ehemahl 100. Gulden, Hier in die Schul gesteürt worden. wovon die Jntresse a 5. procent an Schullohn gewendet werden,

IV.13.b Wie stark ist er?

Der ganze Schullohn ist stark 15. Bern Cronen,

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

jeder Hausvater zahlt von seiner Feürstette. 5. bz. Härnach wird von jedem Maad Maten bezahlt, 1. bz. 2. xr. von jeder Jucharten acker wird bezahlt 3. kreüzer.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

keines.

IV.15 Schulhaus.

Gehört der Gemein.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

alt: und sehr nöthig der Reperation.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es ist nur eine Schulstuben, und ein nebendstübli im zweyten Gemach in einem gemaureten stock.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemein soll die Schulstuben im baulichen Stande erhalten. weil der Schulmeister per jahr zwey Cronen von dem Schullohn der 15. kr. für Haus zins mus abziehen laßen, — so bleibt der Schullohn noch überig 13. Cronen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Ferners kein einkommen als der geordnete Schullon. Holz für denn Schul Ofen zu heizen. aus dem Ehemahls Oberkeitlichen Wald.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

ja, zusammen gelegten geltern, wie oben zu sehen ist.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Geben in Wallisweil den 28tn Hornung 1799.
Schulmeister Gruner

Zitierempfehlung: