Oberthal (Transkription Nr. 968)

Schulort: Oberthal
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 48-50v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Höchstetten
Agentschaft 1799: Lätthubel
Kirchgemeinde 1799: Grosshöchstetten
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Oberthal
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Oberthal (Niedere Schule, reformiert)

13.03.1799

BEANTWORTUNG
der Fragen über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Nahmen des Schulohrts, heisst OBERTHAL, es ist ein 4.tel von der Kirchgemeinde Großhöchstetten, und ligt abgesöndert auf einem Berg: Bestehet sämtlich in einzel durch kleinere Hügel und Gräben von einandern abgesönderten Häüsern und Höfen, macht zusamen eine eigne Gemeinde aus, und gehört in die Agentschaft Läthubel, Distrikt Höchstetten, Kanton Bern.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Das Schulhaus stehet in der mitte, und innerhalb des Umkreises der nächsten Viertel- Stunde liegen Häüser 27. innerhalb des Umkreises der zweiten Viertel-Stunde liegen Häüser. 12. innerhalb des Umkreises der dritten Viertel-Stunde liegen Häüser 17. und im Umkreis der Vierten Viertelstunde liegen Häüser 50.
Häüser Total 106

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Hübel, Guggischberg, Häüslimat, Kennelthal. 1/8 Stund 17. Kinder
Steffisberg, Lengenbach, Matstal, Bäziboden, 3/16 Stund 14. Kinder
Bummersbuch, Räütigraben, 1/4 Stund 10. Kinder
Niederberg, Äbj, Reühäüser, und Alterswyl. 3/8 Stund 11. Kinder
Schwalbennest, Häüsene und Rutschi etc. etc. 1/2 Stund 13. Kinder
Bühl, Hargarten, Krautberg und Blasen etc. 3/4. Stund 12. Kinder
Moschberg, Gfell, Blasenstuz Ofenegg, Häüslenbach und Buch, 1. Stunde 32. Kinder
Total. 109. Kinder die niemal in die Schul gekomen sind 16 ||[Seite 2] Weite und unbequemme Wege bey den einten, Armuth bey den Andern, und das alte Vorurtheil mein Vater und der Großvater, seyen auch ser geschickte Männer gewesen, ohne das sie in die Schule {gegangen}, oder etwas gelernt haben bey den Dritten — kenne ich als Ursachen, des Unfleißes dieser Schulkinder, so das viele nur ein parmal und zum grösten Verdruß des Schul Mstr., andere aber gar nicht in der Schule erschienen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Was die Entfernung der Übrigen Schulen Betrift so ist die Schule Zäziweil, Hübeli und Boweil eine Stunde empfernt, und die {zu} Höchstetten wohl etwas mer.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Die Buchstabenkentniß, Silbieren und Lesen, mit dem Schreiben gecht es meistens zimlich, Schwach, dann wann sie selbiges so gut gelehrnt haben, als Jhr Vater, so werden die meisten, um ja nicht weiter zukomen — der Schule entzogen, Die 4 Grundregel der Rechen kunst Lehren gar die wenigsten, Coral Mausic nach alter üebung, auch einiche anweisung in Bachofens und Schmdlis Gesang Büchern.
{Außwendig lehren Sie den Heidelberger, Etliche Pslm: u. Historien vom Hübner.}

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja, von Martini, bis zu Marja Verküdigung, Den die Summer-Schulen wehren 14. Tag, und werden noch nicht besucht, sind also nichts anders als eine Versaumnuß des Schul Mstr. — bey sotaner Verfassung.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Heydelbergische Catechismuß, Hübners Kinderbibel, Testament, und - Psalmen Davids.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Sie Bestehen in Versen Sprüchen aus Heiliger Schrift oder Moralischen Aufsäzen, den Gschiktesten in etc. ||[Seite 3] in kurzen Formularen, zu Sendschreiben und ewas, anleitung zu andern Schriftlichen Aufsäzen. wie auch in Copien Neü ansgefertigter Vogtsrechnungen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Sie soltens sein, aber wegen dem Unfleis ists serschwer die Ordnung beyzubehalten.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeinde hat Jnn Erwelt, Der Bürger Helfer zu Zäziweil Exameniert, und der Emalige Landtvogt auf, Signau Bestätiget.

III.11.b Wie heißt er?

Niklaus Joß, von Worb, im Merzmonat 1772. Gebohren, ist Unverheyratet (und wird so lang das Einkomen das gleiche bleibt, es nie Nötig finden, sich zu verhäüraten, und den noch eine Frau zu erhalten) hat seit Sechs Jahren diese Schule, war schon vorhär als amgleichen Ohrte, und war zur Feld Arbeit Erzogen, Das an halten der Nachbars Läüten, und die Liebe zu den Kindern, hat Jn diesen an zu nehmen, und bis dahin zu behalten, bewogen, Bedint die Gemeindschreiberstelle, ist Agents-Gehülfen, und an der Munizipalität.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Es besuchen die Schule im Winter Täglich im Durchschnit — Knaben von 15 bis 20. Madchen von 15 bis 20.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Summer — Knaben von 5 bis 8. Madchen 3. bis 5.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist dieser Schule kr. 60 vergabet worden, der Testator hat seinen Willen dahin erklärt: das aus dem Zins deßen, den Armen Kindern Alljährlich sollen Bücher angeschaft werden, welches auch dahin verwendet wurde.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 4] Ja ongeacht der Bürger Pfarrer Fischer zu Höchstetten, bey der lezten SekelmeisterRechnung Paßation, diese Ausgaben für unnötig hielte, und dargegen Protestierte, so wurde es doch auf Begehren der Gemeinde, vom Venner von Büren, nebst bedankung, für des Pfarres Eyfer, beim alten zu laßen Erkent, und wurde am lezten Examen bey kr. 7. den Kindern aus getheilt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhaus ist Anno 1743. für die Schul und Kinderlehren, wie auch für die Gemeindsversamlungen Extra und wohl erbauen worden, die Gemeinde hat Es erbauen, und mus Selbiges auch in den Reparationen underhalten.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das Schulhaus ist Anno 1743. für die Schul und Kinderlehren, wie auch für die Gemeindsversamlungen Extra und wohl erbauen worden, die Gemeinde hat Es erbauen, und mus Selbiges auch in den Reparationen underhalten.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Was das Einkomen betrift, so bestunde dasselbe bis dieses Jahr für seinen zweyfachen dienst in weiter nichts als L. 80 1/2. in Bargeld. Diß Jahr aber wurde in Betrachtung des Vielen schreiben für die Gemeinde einen zusatz von L. 19 1/2.
Summe des Einkommens L. 100.
Erkent welche dasselbe durch zusamenschüße Bestreiten mus.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Danun durch eine Rechtschaffene Erziehung der Kinder, dem Vaterland, recht nüzliche Menschen Gebildet werden, so hoffe ich von deßen Gerechten Stellvertrettern, das Sie diese Arbeiter, gegen den Übrigen in ein Verhältniß bringen werden, das Sie nicht nur für Jhr Brod sondern für Jhren wichtigen dienst sorgen können, und auch eine Stunde zu Erweiterung ihrer Wißenschaften, und Vorbereitung Vernögen, welches glaube bey Vielen von dieser Claße ser nötig wehre.

Unterschrift

Oberthal den 13.ten Merz 1799.
Niklaus Joß Sl. Lehrer

Zitierempfehlung: