Worb (Transkription Nr. 967)

Schulort: Worb
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 44-47v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Höchstetten
Agentschaft 1799: Worb
Kirchgemeinde 1799: Worb
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Worb
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Worb (Niedere Schule, reformiert)

16.03.1799

BEANTWORTUNG.
Der Fragen, über den Zustand der Schul
ZU WORB.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

heißt Worb.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein großes Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigene Gemeind.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Worb, ein Agentschaft.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Höchstetten.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die zerstreüten Häüser, welche in die Schule Worb gehören, sind samtlich bey einer viertel Stund von dem Dorf entfernt, die Anzahl der zum Schulbezirk gehörigen Häüser sind 123. und wird manches davon von 2. 3. bis 4. Haushaltungen bewohnt.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Rüfenacht, ein halb Stund.
Rychigen, ein halb Stund.
Engestein, ein halb Stund.
Wattenwyl, ein halb Stund.
Vechigen ein halb Stund.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] A. B. C. Buchstabieren, Lesen, (so{wohl} geschriebenes als Getrucktes) Singen, Schreiben, auch werden die Kinder in den Anfangs-Gründen der Religion unterrichtet.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul wird seit 18. Jahren Sommer und Winter ohne Ausnahm gehalten

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die Bibel, drey Testament, zwey Lesebüchli hat die Gemeind bezahlt. Denne befinden sich seit drey Jahren, sechs von Bachofens Halleluja welche der Agent Joh: Schmuz zu Worb, zur Äüfnung des Gesangs angeschaffet hat. Auch hat der Schulmeister selbst, etwelche Lesebücher zum Gebrauch der Kinder angeschaft. Denne sind Namenbücher, Psalmenbücher, Psalter, Heidelberger, Gellerts Oden, diese aber schaffen die Kinder selbst an. Wie auch Hübners Biblische Historien

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Selbige werden von vier Bögen in Quart gebunden, und von dem Schulmeister vorgeschrieben, je nach dem die Kinder geschickt sind, so viel möglich werden ihnen moralische Grundsäze und Historien vorgeschrieben, auch wird ihnen diktiert, die Fehler gezeigt, und zur Aufmunterung zum Fleiß den Geschicktisten zuweilen vom Pfarrer, und dem Schulmeister kleine Prämien ausgetheilt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule etc: ||[Seite 3] DIE SCHULE! dauret im Winter des Tags fünf, im Sommer vier Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

DIE KINDER, sind zwar nach ihrer Geschicklichkeit in Klaßen eingeschrieben, aber ein jedes sizt nach seinem Belieben in der Schule.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Derselbe ist in Beysein aller Vorgesezten der der ganzen Kirchhöri, und etlicher Hausväter des Worb 4.tels. Vom Pfarrer examiniert, unter 8. Prätendenten erwählt, und vom gewesenen Rathsherr Sinner, als damaliger Herrschafts Herren (welcher auch dem Examen beygewohnet) bestätiget.

III.11.b Wie heißt er?

Hans Bigler.

III.11.c Wo ist er her?

von Worb.

III.11.d Wie alt?

Seines Alters 42. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Weib

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Acht Jahr, zwey Jahr zu Ried und Engestein, und jezt 6. Jahr zu Worb.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jst Allezeit zu Worb gewesen, und vorher ware er ein Steinhauer.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Weil die Schule Sommer und Winter täglich gehalten wird. So muß sich der Schulmeister ganz seinem Dienst witmen, und kann nebst deßen keine andere Verrichtungen annehmen, und hat auch keine.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 4] SCHULKINDER, deren Anzahl kann so genau nicht bestimmt werden, im Durchschnitt sind bey 220.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Für diesen Winter sind Knaben. 110. Mädchen. 93. Summa 203.
Von diesen Knaben können schreiben 39. Mädchen schreiben 24. Welche alle am SchulExamen Probschriften zeigen werden.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer gehen die Kinder, nach ihrer, oder ihren Eltern Willkur in die Schule, hiemit kann die Anzahl derselben unmöglich bestimmt werden. Von 30. bis 50.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

ist keiner.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Die Einkünfte des Schullehrers, sind in etwas Wenigem mit dem Kirchenguth vereiniget, auch wird für die armen Kinder, für die Sommerschul etwas aus dem Armenguth bezahlt.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst ein eigenes, welchs 1743, ist neü gebaut worden. Untenher ist eine große, nach der Anzahl der Kinder angemeßene Schulstube. Obenher ist des Schulmeisters Behausung.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Gemeinde sorgt für die Schulwohnung, und erhält das Schulhaus im baulichen Stand.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 5] Selbiges bestehet, erstlich in der Behausung in etwas wenigem Erdrich, und genugsammer Beholzung, zweytens in baarem Geld, welches Theils von der Gemeind, Theils aus dem Kirchen, und Armenguth, und Theils von zusammen gelegtem Geld bezahlt wird.
d: Erstlich wird mir für die Winterschul und Kinderlehren, von der Gemeind bezahlt kr. 45. E. Denne aus dem Kirchenguth kr. 9. Es ist aber dabey zu merken, daß ich des Winters einen Schulhelfer haben und aus Obigem bezahlen muß, ich habe aber jezt 3. Winter, weil mir solches zu beschwerlich gewesen, mein Weib als einen Schulhelfer in der Schule gebraucht.
Zweytens wird aus dem Armenguth für die armen Kinder, für die Sommerschul bezahlt. kr: 7. bz: 10.
Drittens wird von reichern Hausvätern von jedem Kind, welches die Schule besucht per Sommer bezahlt bz: 10. Es soll aber mein ganzer Sommer Schullohn betragen kr. 25 Summa Seite kr. 79. Wann etc. ||[Seite 6] An Übertrag kr. 79.
Wann aber dasjenige was aus dem Armenguth, und von den Hausvätern bezahlt wird, den Betrag der kr: 25. nicht ausmachen, bleibt der Überrest der Gemeinde zu ersezen übrig.
Denne werden so lang die Kinderlehren in der Kirchen sind, die Kinder in der ganzen Kirchhöri, welche den Heidelberger auswendig können, alle Sontag, zwar abwechslend eine Stund von 12. bis 1. Uhr in der Schule gehalten, da wird gebätten, gesungen, die Fragen repidiert, und ein halb Stund unterwiesen, für diese Sontägliche Arbeit, wird mir aus dem Kirchenguth bezahlt. kr. 4 bz. 5
Summa kr. 83. bz. 5

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

||[Seite 5] Selbiges bestehet, erstlich in der Behausung in etwas wenigem Erdrich, und genugsammer Beholzung, zweytens in baarem Geld, welches Theils von der Gemeind, Theils aus dem Kirchen, und Armenguth, und Theils von zusammen gelegtem Geld bezahlt wird.
d: Erstlich wird mir für die Winterschul und Kinderlehren, von der Gemeind bezahlt kr. 45. E. Denne aus dem Kirchenguth kr. 9. Es ist aber dabey zu merken, daß ich des Winters einen Schulhelfer haben und aus Obigem bezahlen muß, ich habe aber jezt 3. Winter, weil mir solches zu beschwerlich gewesen, mein Weib als einen Schulhelfer in der Schule gebraucht.
Zweytens wird aus dem Armenguth für die armen Kinder, für die Sommerschul bezahlt. kr: 7. bz: 10.
Drittens wird von reichern Hausvätern von jedem Kind, welches die Schule besucht per Sommer bezahlt bz: 10. Es soll aber mein ganzer Sommer Schullohn betragen kr. 25 Summa Seite kr. 79. Wann etc. ||[Seite 6] An Übertrag kr. 79.
Wann aber dasjenige was aus dem Armenguth, und von den Hausvätern bezahlt wird, den Betrag der kr: 25. nicht ausmachen, bleibt der Überrest der Gemeinde zu ersezen übrig.
Denne werden so lang die Kinderlehren in der Kirchen sind, die Kinder in der ganzen Kirchhöri, welche den Heidelberger auswendig können, alle Sontag, zwar abwechslend eine Stund von 12. bis 1. Uhr in der Schule gehalten, da wird gebätten, gesungen, die Fragen repidiert, und ein halb Stund unterwiesen, für diese Sontägliche Arbeit, wird mir aus dem Kirchenguth bezahlt. kr. 4 bz. 5
Summa kr. 83. bz. 5

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

1. ANMERKUNG.
Da jezt überall, besonders in den Volksblätern soviel von Aufklärung gesprochen wird. So muß selbiges demjenigen, der mit allem Fleiß und Treüe, an der blühenden Jugend arbeitet, sehr auffallend seyn, besonders wann er die Hofnung nährt, daß durch eine baldige Christliche Aufklärung überhaupt das ganze Schweizer-Volk, besonders Aber etc: ||[Seite 7] Aber seine Zöglinge durch Ansträngung der Geistes Kräften gebildet werden, zu demjenigen Glück und Wohlstand zu gelangen, welches der Gütige Schöpfer allen Menschen (wofern sie sich deßelben nicht selbst unwürdig machen) für Zeit und Ewigkeit geben will.
Allein da schon vor 18. Jahren, die ruhmliche Einrichtung gemacht worden die Schule Sommer und Winter zu halten, so wird doch dieselbe, besonders von den größern Kindern je länger je nachläßiger besucht, da doch dieselben noch oft, das so nothwendige Schreiben, und Rechnen, und andere so wohl religiose als moralische Grundsäze, zu lernen die beste Zeit und Gelegenheit hätten.
Dieses erweckt bey mir nicht geringen Zweifel, daß so lang es jedem Hausvater frey steht, seine Kinder in die Schule zu schiken oder nicht, die nothwendige Aufklärung, in ihrem Fortgang zum wenigsten bey den Kindern den allgemeinen Wünschen nicht entsprechen werden.
Jch überlaße aber in wahrer Zutraulichkeit den weisen Einsichten, der Bürger Gesäzgebern solche Maas-Reglen zu ergreiffen, die Sie zur Aufklärung der blühenden Schuljugend angemessen finden werden.
Jch fühle auch mit wahrem Zutrauen die Hofnung, daß die Bürger Gesezgeber, so bald es Jhnen möglich seyn wird, unserer gering und niedrig scheinnenden Klaße, ohne immerwährendes Anhalten durch beßeren Lebens-Unterhalt, gütigst unterstüzen werden.

Unterschrift

Gruß und Hochachtung
Worb den 16ten Merz. 1799. Hans Bigler geringen Schuldiener.

Zitierempfehlung: