Worb (Transkription Nr. 967)
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- Worb (Niedere Schule, reformiert)
16.03.1799
BEANTWORTUNG.
Der Fragen, über den Zustand der Schul
ZU WORB.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
heißt Worb. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Jst ein großes Dorf. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Eine eigene Gemeind. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Worb, ein Agentschaft. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikt Höchstetten. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Kanton Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Die zerstreüten Häüser, welche in die Schule Worb gehören, sind samtlich bey einer viertel Stund von dem Dorf entfernt, die Anzahl der zum Schulbezirk gehörigen Häüser sind 123. und wird manches davon von 2. 3. bis 4. Haushaltungen bewohnt. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. |
Rüfenacht, ein halb Stund. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
||[Seite 2] A. B. C. Buchstabieren, Lesen, (so{wohl} geschriebenes als Getrucktes) Singen, Schreiben, auch werden die Kinder in den Anfangs-Gründen der Religion unterrichtet. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schul wird seit 18. Jahren Sommer und Winter ohne Ausnahm gehalten |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Die Bibel, drey Testament, zwey Lesebüchli hat die Gemeind bezahlt. Denne befinden sich seit drey Jahren, sechs von Bachofens Halleluja welche der Agent Joh: Schmuz zu Worb, zur Äüfnung des Gesangs angeschaffet hat. Auch hat der Schulmeister selbst, etwelche Lesebücher zum Gebrauch der Kinder angeschaft. Denne sind Namenbücher, Psalmenbücher, Psalter, Heidelberger, Gellerts Oden, diese aber schaffen die Kinder selbst an. Wie auch Hübners Biblische Historien |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Selbige werden von vier Bögen in Quart gebunden, und von dem Schulmeister vorgeschrieben, je nach dem die Kinder geschickt sind, so viel möglich werden ihnen moralische Grundsäze und Historien vorgeschrieben, auch wird ihnen diktiert, die Fehler gezeigt, und zur Aufmunterung zum Fleiß den Geschicktisten zuweilen vom Pfarrer, und dem Schulmeister kleine Prämien ausgetheilt. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Die Schule etc: ||[Seite 3] DIE SCHULE! dauret im Winter des Tags fünf, im Sommer vier Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
DIE KINDER, sind zwar nach ihrer Geschicklichkeit in Klaßen eingeschrieben, aber ein jedes sizt nach seinem Belieben in der Schule. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Derselbe ist in Beysein aller Vorgesezten der der ganzen Kirchhöri, und etlicher Hausväter des Worb 4.tels. Vom Pfarrer examiniert, unter 8. Prätendenten erwählt, und vom gewesenen Rathsherr Sinner, als damaliger Herrschafts Herren (welcher auch dem Examen beygewohnet) bestätiget. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Hans Bigler. |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Worb. |
III.11.d | Wie alt? |
Seines Alters 42. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Ein Weib |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Acht Jahr, zwey Jahr zu Ried und Engestein, und jezt 6. Jahr zu Worb. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Jst Allezeit zu Worb gewesen, und vorher ware er ein Steinhauer. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Weil die Schule Sommer und Winter täglich gehalten wird. So muß sich der Schulmeister ganz seinem Dienst witmen, und kann nebst deßen keine andere Verrichtungen annehmen, und hat auch keine. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
||[Seite 4] SCHULKINDER, deren Anzahl kann so genau nicht bestimmt werden, im Durchschnitt sind bey 220. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Für diesen Winter sind Knaben. 110. Mädchen. 93. Summa 203. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm Sommer gehen die Kinder, nach ihrer, oder ihren Eltern Willkur in die Schule, hiemit kann die Anzahl derselben unmöglich bestimmt werden. Von 30. bis 50. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) |
ist keiner. |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Die Einkünfte des Schullehrers, sind in etwas Wenigem mit dem Kirchenguth vereiniget, auch wird für die armen Kinder, für die Sommerschul etwas aus dem Armenguth bezahlt. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
Jst ein eigenes, welchs 1743, ist neü gebaut worden. Untenher ist eine große, nach der Anzahl der Kinder angemeßene Schulstube. Obenher ist des Schulmeisters Behausung. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Die Gemeinde sorgt für die Schulwohnung, und erhält das Schulhaus im baulichen Stand. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
||[Seite 5] Selbiges bestehet, erstlich in der Behausung in etwas wenigem Erdrich, und genugsammer Beholzung, zweytens in baarem Geld, welches Theils von der Gemeind, Theils aus dem Kirchen, und Armenguth, und Theils von zusammen gelegtem Geld bezahlt wird. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? |
||[Seite 5] Selbiges bestehet, erstlich in der Behausung in etwas wenigem Erdrich, und genugsammer Beholzung, zweytens in baarem Geld, welches Theils von der Gemeind, Theils aus dem Kirchen, und Armenguth, und Theils von zusammen gelegtem Geld bezahlt wird. |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
1. ANMERKUNG. |
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Unterschrift |
Gruß und Hochachtung |