Oschwand (Transkription Nr. 965)

Schulort: Oschwand
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 234-236v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Wangen
Agentschaft 1799: Ochlenberg / Seeberg
Kirchgemeinde 1799: Herzogenbuchsee, Seeberg
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Ochlenberg / Seeberg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Oschwand (Niedere Schule, reformiert)

01.03.1799

BERICHT.
über die den Berggemeinden Ochlenberg in der Kirch gemeind Herrzogenbuchsee, und Jauchten und Loch in der Kirchgemeind Seeberg, zuständigen Schule zu Oschwand.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Nahmen deß Orts wo die Schule ist heißt OSCHWAND.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein Weiler.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

macht keine eigene Gemeinde aus, sondern was die um das Schulhaus herumliegenten unter dem Nahmen Oschwand begriffenen Häüser anbetrift; so gehören dieselben noch in Gemeinds-Bezierk Riedwyl so wie auch zu dieser Gemeinde zuständigen Schule; das zu Oschwanden stehende Schulhaus gehört gemeinschafftlich den beyden Berggemeinden Ochlenberg im Kirchspiel Herzogenbuchsee, und Jauchten und Loch im Kirchspiel Seeberg zu.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

liegt hiemit in den beyden Kirchgemeinden Herzogenbuchsee und Seeberg, und gehört unter die Agentschaften Ochlenberg und Seeberg.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikts Wangen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton BERN.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Weilen die Oschwand, obschon zu Riedwyl gehörend, dennoch von der nache liegenden Schul gebrauch macht, so befinden sich innert dem Umkreise der 1.sten ||[Seite 2] 1.sten Vierthelstunde an Häüser 23.
2.ten. Vierthelstunde an Häüser 42.
3.ten. Vierthelstunde an Häüser 6. 4.ten Vierthelstunde an Häüser 9.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

A. aus der Kirchgemeind Herzogenbuchsee
* a. Schnerzenbach u unter Wanthal Entfernung der Schulorten 1. Vierthelstund, Anzahl der Schulkinder 11.
b. Spych und Boden Höfe Entfernung der Schulorten 1. Vierthelstund, Anzahl der Schulkinder 14.
c. Hütten 2. kleine Häüser Entfernung der Schulorten 1. Vierthelstund, Anzahl der Schulkinder 4.
d. Wekerschwend Höfe Entfernung der Schulorten 1/2 Stund, Anzahl der Schulkinder 5.
e. Rinderweid 4. Häüser Entfernung der Schulorten gleich, Anzahl der Schulkinder 3.
f. Ober Wannthal 2. Häüser Entfernung der Schulorten 1/2 Stund, Anzahl der Schulkinder 3.
g. Aspi — 4. Häüser Entfernung der Schulorten 1/2 Stund, Anzahl der Schulkinder 4.
h. Stauffenfeld und Stauffen 2. Häüser Entfernung der Schulorten 1/2 Stund, Anzahl der Schulkinder 4.
i. Egg — 2. Häüser. Entfernung der Schulorten 1/2 Stund, Anzahl der Schulkinder 5.
k Sulzmatt ein Hoof Entfernung der Schulorten 1/2 Stund, Anzahl der Schulkinder 1.
l der fordere Homberg Entfernung der Schulorten 1/2 Stund, Anzahl der Schulkinder 5.
m ober wald Häüßli Entfernung der Schulorten 1/2 Stund, Anzahl der Schulkinder 1.
n Mätteli und Dörigraben Entfernung der Schulorten 3/4 Stund, Anzahl der Schulkinder 7.
o Hindere Homberg 4. Häüser Entfernung der Schulorten gleich, Anzahl der Schulkinder 5.
B. Aus der Kirchgemeind Seeberg.
a Oschwand zu Riedwyl gehörend aber zunächst bey der Schule Entfernung der Schulorten 1/4 Stund. Anzahl der Schulkinder 3.
b Loch ein Hoof von 4 Häüsern Entfernung der Schulorten 1/4 Stund, Anzahl der Schulkinder 9.
c. Jauchten ein kleines Dörfchen Entfernung der Schulorten 1/2. Stund, Anzahl der Schulkinder 11.
d zerstreüte nach Jauchten gehörende Häüser Entfernung der Schulorten 1. Stund, Anzahl der Schulkinder 14.
Anzahl der Schulkinder 109. **

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

A. Riedwyl 1/4 Stund
B. Dörigen Kirchöri Herzogenbuchsee 1. Stund
C. Niedergraßwyl Kirchöri Seeberg. 1. Stund.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 3] Jn der Schule wird gelehrt:
a. Buchstabieren und Lesen,
b. Singen,
c. Schreiben und
d. Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule dauret gewöhnlich von Anfang Wintermonats biß Ostern, denne werden im Sommer 3. Wochen Schul gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schul-Bücher sind folgende eingeführt.
a. Das gewöhnliche A.B.C. Büchlein
b. der Heidelberger,
c Hübners Historien
d. Testament
e. Psalmen und Schmiedlin, und seit etwas Zeit
f auch Rochaws Kinderfreünd!

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschrifften werden durch den Schulmeister verfertiget.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule fängt an des Morgens nach 8. Uhr und währt bis 11. Uhr, deß Nachmittags um 1. Uhr, und währt bis nach 3. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder stehen alle unter dem nemlichen Schullehrer werden aber von demselben, je nach dem was sie lehrnen Zueinander gesezt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schullehrer ward bißher in Beysein der Vorgesezten von beidseitigen Berggemeinden von dem Pfarer zu Herzogenbuchsee und Seeberg examiniert, erwählt und nachwärts dem ehmaligen Amtsmann zu Wangen Zur Bestätigung vorgeschlagen.

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 4] Der jezige Schullehrer heisst Sam: Aebi

III.11.c Wo ist er her?

gebürtig von Affoltern im Emmenthal,

III.11.d Wie alt?

gebohren Anno 1773.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ist verheyrathet und hat 1. Kind

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ist Schullehrer auf der Oschwand seit dem Wintermonat 1796.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

war vorher 2. Jahr zu Gondiswyl. Kirchöri Melchnau. Schullehrer, sonst ist er seines Handwerks ein Schumacher.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben seinem seinem Amte, als Schullehrer, liegen ihm Winter jeden Sontag des Nachmittags die Kinderlehren ob!

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder, so die Schule besuchen, sind überhaupt von beyden Gemeinden zusamen

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter Knaben. 50 Mägdchen 38.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer etwas weniger, weil sie dann die Arbeit auch lernen müßen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond (Schulstifftung) ist keine vorhanden deßgleichen auch

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist keines — es werden dann die Praemien darunter verstanden die den Kindern alljährlich aus getheilt werden, dieß wird aus verschiedenen Legaten, so von beydseitigen Gemeinden herrüren, bestritten.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

ist alt und baufällig.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

hat indeßen eine eigene Schustube,

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

so wie auch eine kleine Wohnung für den Lehrer.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Unterhaltung deßelben liegt den beydseitigen Berggemeinden ob!

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 5] Besteht nebst freyer Wohnung
a. in 1. 1/2. Jaucharten Land zunächst beym Schulhause, zum Anpflanzen.
b. in Korn 38. Mäß welches durch den Schullehrer selbst von Haus zu Haus eingesamlet werden muß!
c. in Geld 4. kr. 12. bz. wird wie das Gewächs von Haus zu Haus gesamlet;
d. in Holz 7. Klafter herbeygeführt, wovon jedoch ein Theil in dem Schulstuben- Ofen verbrant wird.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Vorstehender Bericht ward in allen Treüen abgefasst und zusamengetragen durch Oschwand den 1. Merz 1799
Samuel Aebi! Schullehrer!

Zitierempfehlung: