Rüfenacht, Vielbringen (Transkription Nr. 959)

Schulorte: Rüfenacht, Vielbringen
Konfession der Orte: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 36-37v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Höchstetten
Agentschaft 1799: Worb
Kirchgemeinde 1799: Worb
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Worb
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Beantwortung
über den Zustand der Schul zu Rüfenacht

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Rüfenacht und Vielbringen geht im Kehr

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Sind zwey dörfer und darzugehörig höf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ein Gemeins Viertel

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Worb — Worb

I.1.d In welchem Distrikt?

Höchsteten

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Bern

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Weil die Schul der halbe Winder zu Rüfenacht Der ander halbe Winter zu Vielbringen ist So haben Die Weiter entferten Kinder eine halbe Stund

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Vielbringen Rüfenacht holtey Weiler Neßelbanck Murmoß Wißlen Scheien Holz

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Worb eine halb Stund Gümligen eine halb Stund Klein höchsteten 3 Vierdelstund Denndenberg eine halb Stund

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren Lesen Getrucktes und Geschribenes Singen Schriben und in den Anfangs Gründen der Religion unterrichtet

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schul deß Winters von Anfang Wintermonets Bis Ends Merz gehalten des Sommers pro Wochen ein Tag

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Heildelberger Psalmen Festlieder Psalter Hübners Biblische historien

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Werden vier Bögen ein quart gebunden und Vorgeschriben Je nach dem die Kinder Geschickt Sind So viel müglich Werden ihnen moralische Grundsch Saze Vorgeschriben

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Fünf Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Soweit nicht.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Solcher ist nach der Vorgeschribenen Schul Ordnung bestelt wrden.

III.11.b Wie heißt er?

Petter Hußer

III.11.c Wo ist er her?

Von Rüfenacht

III.11.d Wie alt?

46. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ein Weib und 3. Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Vier Jahr

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Von Rüfenacht Ein Leinweber

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nebst seiner Profeßion keine

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

86

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst an beiden Orten wo die Schul ist ein Schulhuß Sind nicht baufälig

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die Gemein

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Dinckel 35 Määß Haber 14. Määß

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?

Neün Kronen

IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

fünf Kronen

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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