Buch bei Märwil (Transkription Nr. 926)

Schulort: Buch bei Märwil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 390-390v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Tobel
Agentschaft 1799: Affeltrangen
Kirchgemeinde 1799: Affeltrangen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Komturs von Tobel)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Affeltrangen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Buch bei Märwil (Niedere Schule, reformiert)

15.02.1799

BEANTWORTUNG über den zustand der Schule im Dorff Buch

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Buch.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorff.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jn gewüssen sachen ist sye für sich. Märwill ist die Haupt gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Afeltrangen.
Afeltrangen.

I.1.d In welchem Distrikt?

Tobel.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Thurgaü.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Ein Halb vrtl: Stund — 4 Haüsser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Atzenweilen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Schon an gezeigt.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

3 Kinder.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Afeltrangen, Märwil Zezikhen, Maltbach.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

Buch ist von Afeltrangen. 3 vrtl Stund
Buch ist von Märwil 2. vrtl. Stund.
Buch ist von Zezikhen 1 Stund.
Buch ist von Maltbach 1 Stund.

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren Lessen Schreiben singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja. 14 Wochen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namen Büchli Christlicher Catechissmus Zeügnus Testament auch Zeitungen etc.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Bibelsprüch Geistliche Lieder auch gebätlein etc.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Bis dahin nach nicht.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Schul Gemeindt ud. dr. Pfarer. Nach abgehaltenem Examen.

III.11.b Wie heißt er?

Johannes — Schmid.

III.11.c Wo ist er her?

Aus dem Buch.

III.11.d Wie alt?

34 Jahr alt.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. 3. Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

6. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn Holändischen Diensten.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja — Allerhande Haussgeschäftten.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

30 Kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben? 16. Mädchen? 14.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Wirdt bis her Keine Schul gehalten.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 2] Ja — Seint wenigen Jahren haben die Leüte von Jedem Stande fast über vermögen zußamengelegt in der hoffnnug und bestendigen Erwartung, immer eine eigene Schule im Dorff halten zu könen.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Gar nicht.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

keines.

IV.15 Schulhaus.

Es ist keines vorhanden. der Schulmeister helt Schul in seiner eigenen Wohnstuben, ohne einichen ohne Haußzins, er erhelt sye selbst im baulichen Stande.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld? Wochentlich 1 fl. 30 xr.
Getreid, Wein, Holtz? gar Nichts.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?

Jst oben zusehen. Numero. 14.

IV.16.B.c Stiftungen?

Nichts.

IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

400 fl. worbei man sich vorerwehnten Hoffnungen Stätz Freüdt.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Nichts

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Aus Keinem.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung.
Diße Schul ist anerkent und gut geheißen, und Bestättet worden aus nachstehenden gründen
1. Wegen Mangel an einem Eigentlichem Schulhauße am Hauptorth Afeltrangen.
2. Wegen der, für eine gewohnliche Stube, wo die Schul gehalten wird, gar zu große Anzahl Schul Kinder, da unßere kinder Keinen platz mehr gefunden Haten, auch dem Jewilligen Schul Lehrer Ohn möglich war, nach gebühr vorzustehen.
3. Wegen gefährlichen Stegen und wegen ans Haupt Orth Afeltrangen.
4. Wegen Armuth, der aller meisten Elteren, die jhren Lieben Kinderen Winters Zeiten Nicht Kleider anzuschaffen wusten, in die Weite Schule Zu Schicken — und weil gewüsse der Mehreren Kinder, anjetzo bej dißer so kostbahrer gelegenheit der Dorff Schul, des frühzeitigen Unterrichts, recht vortreflich großen Nutzens Theilhafttig wurden — wo sye Ehdem haben müßen ermanglen, und des herlichen einflußes Nicht Theilhafttig worden seindt.
Diße und dergleichen gründe, Bewogen die Gemeine Buch, aus allen Kräftten an einer eigenen Schule zu Arbeiten deßelben zwek zu erreichen — worzu? Gott sein Göttliches gedejen gnädigst verleihen — wir bitten Alßo Demüthigst — Gott! und unßere von Gott verordnete Weisse Landes-Kirchen und Schulvätter — um fehrner zu erkenung und Bestätigung — geruhen derohalben in getroster Hoffung — und verbleiben Eüern Unterthänigste Eids und Bundes Brüder —!

Unterschrift

Republikanischer Gruss und Fründschafft:
Bin dero Fründ und Bruder, Buch den 15ten Febr. 1799. Joh: Schmid — Schulmeister

Zitierempfehlung: