Weingarten, Lommis (Transkription Nr. 921)

Schulorte: Weingarten, Lommis
Konfession der Orte: reformiert, gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 413-414v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Tobel
Agentschaft 1799: Lommis
Kirchgemeinde 1799: Lommis
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Abts von Fischingen)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Lommis
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Fragen und Antwort über den Zustand der Schulen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

1. Lommis 2. Wyngarten. Filial v. Mazingen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

dörfer.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jede für sich besonders.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

zu Lommis.

I.1.d In welchem Distrikt?

Tobel.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Canton Thurgaü.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Es ist der einzige Hof Ebenholz, der eine kleine 1/2. Stund von Lommis entfernt ist; hat 3. Haüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zum Schulbezirk gen Lommis: 1. Hinter Wyngarten 2. Greüßi 3. Ebenholz. Vorder Wyngarten macht eine eigne Schul aus.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Entfernung 20, Minuten idem. 1/2. Stund

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Zahl S Kinder. 0. 0. 3.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

a.) Affeltrangen 1/2 St. b) Stettfurt 40. Minut.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstaben Kennen, Buchstabieren Lesen, Schreiben, Psalmen Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter alle Tage 12. Wochen. Jm Sommer 2. halbe Tage

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

A.B.C. Büchlein Psalter, Testament.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Etwelche Vorschriften v. Schulmeister.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6. Stunden 3. Vor- u. 3. Nachmittag

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja: Jn A. B. C. Buchstabier u. Lese Schüler

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] die Bürger am Ort durch eigne Wahl.

III.11.b Wie heißt er?

der zu Lommis
L. Haßler l. Bürger v. Seüzach District Wintherthur
der zu Wyngarten Hs. Adam Wellauer.

III.11.c Wo ist er her?

v. Wyngarten.

III.11.d Wie alt?

Jn die 60. Jahr
34. Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Lommis Keine.
Wyngarten 3. Töchterlein.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Lommis 3. Jahr
2. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Lommis Jn verschiedenen kinder Schulen.
Jmmer in s. heimat.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine.
Besorgung s. Gütchens.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Lommis: 15.
Wyngarten: 13.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben Lommis 6. Wyng. 6. Mädchen Lommis 9. Wyng. 7.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

die Gleichen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja.

IV.13.b Wie stark ist er?

Zu Lommis: Zwischen 4. u. 500. fl.
Zu Wyngarten Ca 120. fl. NB. wegen einer vorgefallenen Theilung u. Verlurst v. Capit. kan die Summ nicht exact bestimt werden.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Aus gesammelten Capitalien von den Bürgeren.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Jn Lommis müßen dei Bürger etwas nach der Zahl der Kinder an den Schullohn bezahlen für Jedes 48 xr. auch die sing und somerschul aus Jhnen selbst Von Wyngarten habe ich keine Anzeige
anzeige auf gleiche Art Wie zu Lomis die sing und somer schul aus Jhnen selbst Nemlich Nach der Zahl der kinder

IV.15 Schulhaus.

||[Seite 3] Keines. der Schulmeister oder ein Bürger gibt den Plaz.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

0.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

der Fremde B. Schulmeister hat wöchentlich zu Lommis 3. fl. u. muß mit s. Frau daraus leben
der B. zu Wyngarten hat wöchentlich 18. Batzen.
Pr. 1 fl. 30 xr. ohne die singschuol:

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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