Strohwilen (Transkription Nr. 917)

Schulort: Strohwilen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 455-455v, 459
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Tobel
Agentschaft 1799: Zezikon
Kirchgemeinde 1799: Lustdorf
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft der Stadt Luzern)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Amlikon-Bissegg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Strohwilen (Niedere Schule, reformiert)

BEANTWORTUNG Über die dabey nebentstehenden Fragen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Struwillen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dörflein.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine eigne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu Lustdorf. Agentschafft Zezikon

I.1.d In welchem Distrikt?

Tobel.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Thurgau.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

1/8 Stund weit 13 Häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Wollfikon.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von daher kommen 10 bis 12 Kinder.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

1/2 Stund vom Struwilen, eine Schul namlich Lustdorf. 1/2 Stund weit Haarenwilen. 1. Stund weit Häschekofen. 1. Stund weit Amlicken. 1. Stund weit Affeltrangen.

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, und Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nur im Winter, 12 Wochen lange.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Den Anfängern, das A. B. C. Büchlein, Danne den kleinen und großen Catechismum: hernach die Zeügnuß, und Psalmen-Buch: und danne daß Neüe Testament, nebst noch andern verschiedenen Geistlichen Büchern. Letstlich wird von den Fähigern, in den Zeittungen, und auch in dem geschriebenen gelernet.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schulmeister schreibt einem jeden Kind, das schreiben thut, eine eigene Vorschrifft.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormittag, von 8 bis 11. und Nachmittag von 1 bis 4 Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeind nebst dem Pfarrer. mit Mehrheit der Stimmen.

III.11.b Wie heißt er?

Hs. Heinrich Albrecht.

III.11.c Wo ist er her?

von Müllheim.

III.11.d Wie alt?

22 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Nicht verheyrahtet, keine Kinder.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Nur diesen vergangenen Winter.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

in Müllheim.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben dem Lehramte, keine andere Verrichtungen.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

28 bis 32 Kinder

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

15 bis 17 Knaben. 13 bis 15. Mädchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ja.

IV.13.b Wie stark ist er?

110 fl.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

||[Seite 3] von 3 Männeren Vermächtnuß

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Von der Steür von Lustdorf 6 fl.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

von Zürich 1 fl. 36 xr.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Der Schulmeister selbst.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an Geld 13 fl. 6 xr.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Aus den obbeschriebenen Vermächtnußen und aus dem Steürgut u. das gemelte von Zürich.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

Aus den obbeschriebenen Vermächtnußen und aus dem Steürgut u. das gemelte von Zürich.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

NB. Warum die Bürger in Struwilen, und Wollfikon, von außert ihrer Gemeinde einen Schullehrer angestelt haben, ist die Ursache, weil sie keinen Gelehrten gehat haben, ihrer Schule vorzustehen, Hiemit habe ich vorbeschriebener ihnen ein Bürgers-Sohn: Namlich. Hs Heinrich Debrunner in Struwilen nebst denen vorbemelten Kindern, auch noch beßer im Schreiben, Rechnen, und Singen, Unterricht, so daß er ferners im Stande ware dieser Schule vorzustehen und sie zu versehen.

Unterschrift

Zitierempfehlung: