Leutenegg (Transkription Nr. 900)

Schulort: Leutenegg
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 376v-378
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Tobel
Agentschaft 1799: Schöhnholzerswilen
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Fürstabts von St. Gallen)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Schönholzerswilen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Zweyte Schuhl zu Leüthen Ek.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

leuthen Ek

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein kleines dorff:

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Zu der gemeind Schöhnholzersweilen

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Agentschafft zu Schöhnholzersweilen

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu dem District Tobel

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zu dem Canton Thurgeü.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

leuthen Ek selbst ein kleines dorff District Tobel daraus 1 Kind
Rudweil ein kleines dorff in gleichem bezirk entfehrnt 1/2 vtel Stund, daraus 6 Kinder
Hölzli ein hof in gleichem District entfehrnt 1/4 Stund, daraus 1 Kind
Welßensberg ein dorff in gleichem District, darin aber nur 1 Haus Evangelischer Religion entfehrnt 1/4 Stund, daraus 1 Kind

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Schöhnholzersweilen entfehrnt 1/2 Stund
hosenruk entfehrnt 1/4 Stund
hagenweil entfehrnt eine kleine 1/2 Stund
||[Seite 2] daran gränzt auch Neükirch entfehrnt eine gute 1/2 Stund.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

buchstabiren, lesen, Schreiben, geschribnes lesen, auswendig lehrnen, 2 mahl in der woche Nachts, das gesang.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nur im winter 14 wochen lang.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammenbüchli, zuercherischer Catechisme zeugnußbuch Waserisches bischofzeller Schuhlbuchli N: Test. psalmenbuch; die fertigen im Lesen, bringen auch zeitungen, und geschribenes.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

der Schuhlmeister verfertigt solche, nach den Schreibbegriffen der Schuhleren

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Sechs Stunden; vormittag 3. und Nachmittag 3.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

die Elteren der Kinder, die dahin beschuhlet werden nachdem der pfarrer in deren gegenwart ein Examen mit den Schuhlpretendenten eingenohmen

III.11.b Wie heißt er?

Hs Jacob Graff

III.11.c Wo ist er her?

von Kemmels-berg, aus der pfarr turbenthal des Cantons Zurich.

III.11.d Wie alt?

25 Jahre

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er ist unverheurathet

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

||[Seite 3] disen winter das erste mahl.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er hat zuvor zu Haberg der pfarr dußnang 2 winter hindurch Schuhl gehalten

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

baurengeschäffte bey dem Schuhlpfleger; bey dem Er an die Kost geht.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Jm winter
Knaben 1 Mädchen 8 Summa 9. wobey zu bemerken, daß auch einiche Kinder Catholischer Religion, aus der Nachbahrschaft dahin gesendet werden

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

dises Schuhlin ist gestifftet worden Anno 1773, und hat man es zuverdanken einem Legat von 100 fl. aus der adelichen famille Jonhan bach von haubtweil, Auf Anhalten Schuhlpfleger Zieglers von Leuthen Ek, deßgleichen einer vergaabung eines wohlthätigen freündes in Zurich in 5 N. Dupl. bestehen so auch den beyträgen der hausvätteren, der Kinder die an diser Schuhl Antheil nehmen, welche sich auf 85 fl. 54 xr. belauffen so auf 2 Legaten, von theil habe an diser Schuhl aus vorstand 35 fl.

IV.13.b Wie stark ist er?

dismahl besteht diser fond in 417 fl.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Nur allfälligen vermechtnissen, und nur alljährliche beysteur von einem Praisent in 2 fl. 14 xr. bestehend

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

||[Seite 4] Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Es ist eine Freyschuhl, und bezieht der Schuhlmeister seinen Lohn aus dem Jnteresse des Fonds.

IV.15 Schulhaus.

Jst kein eigentliches, nach einem gemachten Tractat ist aber ein gewißer bürger zu Leüthen Ek verbunden die Schuhl in seinem haus halten zulaßen; die feürung liffert lebenslänglich Schuhlpfleger Ziegler, und nach seinem Absterben die Hausvätter des dorffs alljährlich, alternative

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

noch ziemlich neü

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

dißmahl in einem haus, das einem bürger zu leüthen Ek gehört

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

der Schuhlmeister geht bey Schuhlpfleger Ziegler an die Kost

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

dafür sorget der bürger, in desen wohnung die Schuhl gehalten wird.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Er bezieht wochentlich 14 bazen, woraus Er sich noch verköstigen muß, sonst hat Er nichts außer dem, was er etwann bey seiner verabscheidung noch bekommen mag

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Die am End gesezte buchstaben a. b. c. d. e f g. h werden mit Nichts beantwortet, weil von allen disen nichts vorhanden

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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