Lanterswil (Transkription Nr. 899)

Schulort: Lanterswil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 423-424
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Tobel
Agentschaft 1799: Sternenberg
Kirchgemeinde 1799: Busslingen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Bussnang
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Fragen über den Zustand der Schulen an jeden Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Landertschwyl.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirchengemeind Bußlingen. Agent-schaft. Sterenberg.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zum Districkt Tobel.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Thurgaü.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerthalb des Umkreises der nächsten Viertel stund, 4. Häüser. jnnerthalb des Umkreises der 2ten Viertelstund, 5 Häüser. jnnerthalb des Umkreises der 3ten Viertelstund. 3. Häüser. jnnerthalb des Umkreises der 4ten. Viertelstund. 9. Häüser. jnnerthalb des Umkreises. der 5ten Viertelstund. 11. Häüser. jnnerthalb des Umkreises der 6ten Viertelstund. 2. Häüser. jnnerthalb des Umkreises der 7ten Viertelstund. 3. Häüser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Sterenberg, Niederhof, Häüseren, Thos, Habersrüthj, Kirchbühl, Reimensperg.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

1/4. Stund.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

70. Namlich. 41. Knaben 29. Mädchen. Repetier Schühler: 19. Namlich. 8. Knaben 11. Mädchen.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Mährwyl, Braunau, Hagenwyl, Mettlen, Jn dem bezirck ein Stund.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen schreiben, und Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja. 18. Wochen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Namenbüchli. Christl. Catechismus. Zeugnusbuch, Testament etwa auch Zeitungen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Sie enthalten Sprüch der Hl: Schrift, kurze lieder, Psalmen u. Gebether.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

3. Stund Vor- und 3. Stund nach Mittag

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

bisher nach nicht.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Schulgemeind und der Pfarrer. nach abgelegtem Examen

III.11.b Wie heißt er?

Jacob Reymann.

III.11.c Wo ist er her?

Aus dem Schochen, der Pfarrey Turbenthal.

III.11.d Wie alt?

50. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. 7.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

1. Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jm Zürich Gebieth.Jch hab schon 26. Jahr Schul gehalten.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja. Jch halte auch wieder Schul.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

||[Seite 3] Nichts.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nein . Ja.

IV.13.b Wie stark ist er?

u. 721. fl.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

aus den Zinßen.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.

Jch halte in einer mir angewiesenen gewöhnlichen Wohnstuben Schul.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Jch halte in einer mir angewiesenen gewöhnlichen Wohnstuben Schul.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Wochentlich. 2 fl. 15. xr.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nota. ist die oben Numero: 13. angezeigte Summen.

IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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