Heiligkreuz (Transkription Nr. 894)

Schulort: Heiligkreuz
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 434-434v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Tobel
Agentschaft 1799: Heiligkreuz
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Fürstabts von St. Gallen)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Wuppenau
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

ZUSTAND DER SCHUL ZU HL. KREUZ.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Hl. Kreüz: wo Nebst Kirch und Pfarrhaus noch 3 Häuser Die Gemeinde heisst hl. Kreüz, hat ihren eignen Agenten im Districkt Tobl.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jnnerhalb des Umkreises der nächsten Virtlst. liegen 24 Häuser: innerhalb der 2ten 23 Häuser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Gabris 1/4 Stund 10 Kinder Hueb 1/4 St. 4 Kinder Oberheimen 1/2 St. 4 Kinder Rudewill 1/2 St. 1 Kind Wiedeholz 1/2 St. Molli 1/2 St. Büel 1/2 St. 2 Kinder

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Benachbahrte Schulen sind zu Schönholzerswylen, entfernt von hl. Kreüz 1/2 Stund. Zuckenried 1/2 St. Zuzwill 1/1 St. Linggenwill 3/4 St. Helfenschwill 1 St. im Kant. Säntis
Wolfensberg 1/2 St. Wurpenau 1 St.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jm schreiben und lesen und in Zukunfft im rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nur Winters Zeit 3 bis 4 Monath. Somers Zeit an Sonn- und Feyrtägen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Kathechetische u.s.w.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschrifften macht der Schul Meister.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Klassen Eintheilung der Kinder kan nicht stat haben wegen ihrer geringen Zall und wegen andren Umständen z.B. kurzen Dauer.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schul Meister ist bisher vom Orts Pfarrer bestellt worden

III.11.b Wie heißt er?

Er heisset Johannes Geiger

III.11.c Wo ist er her?

||[Seite 2] Von hl. Kreüz: 23 Jahr alt: noch unter Väterl. Gewalt: ledigen Stands: erwählt anno 1799. ein Weber.

III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 13 Mädchen 7

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jn der Sontagsschul 26 bis 28

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

290 fl. Kapitalien lediglich der Schul gehörig.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.

Schulhaus ist keines: dem Schullehrer wird kein Haus Zins gegeben.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Schulhaus ist keines: dem Schullehrer wird kein Haus Zins gegeben.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Schullehrers Einkommen: jede Woche hate er bisher 1 1/2 fl. dem gegenwärtigen aber hat man eine Zulage stipulirt. Was den Zins von den 290 fl. nicht erstrecken mag, legen die Schulkinder zusamen, jedes pro Rata. Jtem giebt die Kirche dem Schullehrer 2 1/2 Klafftr Holz.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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