Konolfingen (Transkription Nr. 876)

Schulort: Konolfingen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1431, fol. 13-14
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Höchstetten
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Münsingen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Konolfingen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Konolfingen (Niedere Schule, reformiert)

02.03.1799

Beantwortungen
Ueber den Zustand der Schule zu Konolfingen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Die Schule wird gehalten zu Konolfingen, bestecht in einem Dorf, samt zugehörigem Hof, die Eimatt genant. Weiter gehört zu dieser Schule, die Gemeind Hötschigen bestecht in einem Dorf.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Kirchgemeind Münsingen;

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikts Groß-Höchsteten.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kantons Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die entfernung deß Schulbezirks, Häuser, und Kinder, im umkreis ist also wie folget.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Konolfingen. 30. Häuser. 1/8. Stund. 24. Knaben. 17. Mädchen.
Eimatt-Hof. 1. Häuser. 1/4. Stund. 1. Knaben. 1. Mädchen.
Hötschigen. 17. Häuser. 1/4. Stund. 8. Knaben. 9. Mädchen.
Summa 48. Häuser. 33. Knaben. 27. Mädchen.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Geisenstein. 3/4. Stund.
Nieder-Heünigen. 1/2. Stund.
Zäziweil. und Gmeis. 1/2. Stund.
Groß-Höchstetten. 1/2. Stund.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird gelehrt Buchstabieren, Lesen, Singen, Schreiben, Katekisieren. Ußwendig, der Katekismuß, der Bieler, Paßions-Lieder, Historien aus der Kinder-Bibel, und etwelche Psalmen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Die Schule wird gehalten, im Winter von Martini biß den 25. Merz. Jm Sommer per Wochen ein halben Tag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Es gehören folgende Bücher in die Schule. Nemlig Eine Bibel, ein neü Testament, etwelche Kinder- Bibel und Psalmenbücher. Darzu sind eingefürt, der Bieler, der Katekismuß, und Namenbüchlein.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Man schreibt den Kinderen erstlich die Buchstaben vor, biß sie dieselben können vormieren, und ein wenig kennen lehrnen, darnach die wort, entlich gechts ohne vorschrifft, wird ein wenig dikdiert

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret Täglich 5. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder werden Klaßiert, aber die Lehr gecht vermist durcheinander.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die vorgesezten haben mich aufgeforderet. Der B: Pf: hat mich under vorbehalt der fürbringung Hiesigem B: Statthalter, Examaniert und Bestätiget.

III.11.b Wie heißt er?

Christen Jenni.

III.11.c Wo ist er her?

Gebürtig von Nieder Heünigen, Wohnhafft zu Hursälen im Thonispach. Anno 1769. Gebohren.

III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Es ist keine Familie vorhanden.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Ohngefehr ein Halb Jahr. Hab auf Martini Anno 1798. der Dienst angetreten.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Meine Wohnung hat seither nicht geaenderet. Bediente mich der Feld-arbeyt bey meinem Vatter, usert diesem bin ich frey.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Wie viele Kinder Sommer, und Winter die Schule besuchen, ist wie vorgemeldt. Nemlich ohne fremde 60. Schulkinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

||[Seite 3] a. b. c. d. Schulfond, oder Schulstifftung ist nichts vorhanden.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt ist eine Summ von underschiedlichen pfösten Legiert worden. Nemlich ein Capital. von kr. 118. Worvon der abnuz den Schulkinderen zukomt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Mit dem zustand deß Schulgebäudes hats nicht viel zu Rühmen, jedoch ist es noch ein wehnig brauchbar.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es sind zwey Stuben, die kleinere bewohnt ein Hausmann.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Die vorbemelten Gemeinden beziehen der Hauszins, will sie das Schulhaus erhalten.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das einkomen deß Schullehrers, bestecht in gelt,

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

und quillet also wie folget.
A. Aus dem Krichen-Guth, an dinkel. 9. Mäs. an gelt, kr. 2. bz. 15. Bestecht in abgeschafften Grundzinsen.
b. c. d. e. f. g. h. Nichts.
Der acord bestecht in einer Summ von kr. 30. Für die abschaffung, obstehenden Grundzinsen, haben die vorbemeldten Gemeinden gut versprochen. Solten sie nicht abgeschafft werden, so sol das Getreit verkaufft werden, So werden sie die bemelte Sum ausmachen; Worvon die Gemeind Hötschigen ein 3.tel und Konolfingen zwey 3.tel nach anlag der Tell beischießen.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Gruß und Hochachtung. den 2. Merz. 1799.
Christen Jenni, Schuldiener.

Zitierempfehlung: