Seeberg (Transkription Nr. 866)

Schulort: Seeberg
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 197-199v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Wangen
Agentschaft 1799: Seeberg
Kirchgemeinde 1799: Seeberg
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Seeberg
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Seeberg (Niedere Schule, reformiert)

BERICHT.
Über den damahligen Zustand der Schule zu Seeberg auf die an der Emanuel Widmer, Schullehrer daselbst eingelangten Fragen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Heißt Seeberg

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorff, das:

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine eigene Dorff gemeind aus macht,

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Der Kirchgemeind, zu der es gehört, den Namen giebt, folglich auch unter die Agentschaft von Seeberg gehört, überiges aber

I.1.d In welchem Distrikt?

Dem Distrikt Wangen

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kantons BERN einverleibt ist

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn der ersten Vierthelstunde sind Häüser 37. Jn der 2ten Vierthelstunde sind Häüser 12.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Zum Schul bezirke von Seeberg gehören nun Kinder 64.
a. Seeberg selbst zunächst bey der Schule enthaltend 48.
||[Seite 2] b. Höchstetten entfernt eine halbe Stunde enthält 16.
NB: von diesem Orte gehören nur 12. Häüser nach Seeberg, die übrigen aber nach Koppigen

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

a. Nieder Graßwyl. eine VierthelStunde weit.
b. Riedtwyl — eine halbe Stunde
c. Koppigen — eine Stunde,
d. Ober Öenz — Kirchspill Herzogenbuchsee eine starke halbe Stunde
e. Herzogenbuchsee eine Stunde;

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

a. Buchstabieren und Lesen
b. Singen. Psalmen und Schmidli.
c. Schreiben — so gut müglich auch richtig schreiben.
d. und etwas Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule fängt gewöhnlich an Anfang Wintermonats und währt biß Ostern! dann sollen 6. Wochen Sommerschul zu verschiedenen Zeiten jedesmahl 14 Tage nach einander gehalten werden.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 3] Das kleine A.B.C. Büchlein. Der Heidelberger Catechismus. Psalmen und Schmidli Testament und seit einiger Zeit Rochaws Kinder freünd, aus welchem den Kindern, die im Schrieben weiter fortgerükt sind Zum Nachschrieben vorgelesen wird.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Was die Vorschrifften anbetrift, so schriebt der Schulmeister a nach Roschis An weisung, theils selbsten vor, theils sind gedrukte Täfelchen verhanden, die den Kindern vorgelegt werden!

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauret täglich des Morgens von 1/2 9. biß 11. Uhr und deß Nachmittags von 1. biß 1/2 4. Uhr!

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Da alle Kinder unter dem nehmlichen Lehrer stehen, so sind keine besondere Klaßen unter ihnen eingeführt, ausgenohmen, daß Buchstabier- Lesen- auswendig- und Schriebe Kinder besonder gesezt sind!

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

dieser ward bißher durch den Pfarrer deß Orts in Beyseyn der Vorgesezten geprüft und nach wärts von den leztern erwählt und dem ehmahligen Landvogt zu Wangen zur Bestätigung vorgeschlagen!

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 4] Emanuel Widmer

III.11.c Wo ist er her?

ist von Gränichen, Kanton Aargäü

III.11.d Wie alt?

gebohren. 1766.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

hat 3. Kinder, 1. Knab und 2. Mägchen

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ward lezten Winter. 1798. hier Zum Schullehrer angestellt, nach dem

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

er vorher 5. Jahr im Graben.
Kirchgemeind Herzogenbuchsee, als Schullehrer gestanden! Sonst hate er das Schumacher Handwerk erlehrnt, dem er auch jezt noch in den zwischenstunden obliegt!

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

so die Schule besuchen oder besuchen sollen

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 38. Mädchen 26.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

ists sehr schwehr zu bestimmen

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

ist verhanden laut lezter Rechnung des Schul-Vogts an

IV.13.b Wie stark ist er?

frucht barem Vermogen kr. 38 kr. 380. bz. 18. welches ganz

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

aus angelegten Capitalien besteht und

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

weder mit dem Kirchen- noch Armengut etwas gemein hat, sondern aus schließend den beyden Dorfgemeinden Seeberg und Höchstetten zugehört.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 5] wenn darunter das jenige zuverstehen ist, so die Kinder an andern Orten. pro Monat, Vierthel, oder Halbjahre dem Lehrer entrichten so ist hier so wenig als den 3. übrigen Schulen deß Kirchspiels etwas dergleichen verhanden!

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

mit dem Sigristen-Haus unter einem Dache, gehört aber nicht wie dieses der ganzen Gemeind, sondern nur den vorgemelten beyden Gemeinden Seeberg und Höchstetten zu! obschon daßelbe nichts weniger als neü so ist es doch noch in sehr brauchbarem Zustand und

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

hat eine eigene geräümige, vor nicht langem repariete Schulstube, von welcher

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

die Wohnung deß Schullehrers abgesundert ist

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Die Unter haltung deß Schullehrers liegt den beyden Gemeinden Seeberg und Höchstetten ob!

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Das Einkommen eines jeweiligen Schullehrers zu Seeberg besteht, neben freyer Wohnung,
a. in Land — ohngefehr 2. vierthel Jucherten zum anpflanzen, ||[Seite 6] b. in 6. Klaffter Holz zum Haus geliefert.
c. in Geld, von 13. Und fast einer halben Rechtsame, von jeder 60. bz. bringt in allem zusamen kr. 32.
d. in Geld, für 6: Wochen Sommer- Schul pro 14. Tage 60. bz., thut zusammen kr. 7. bz. 1
e. Für seine Mühe in der Kirche vorzusingen aus dem Kirchengut annoch kr. 3. bz. 6. 2 {xr.}

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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