Graben (Transkription Nr. 864)

Schulort: Graben
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 195-196v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Wangen an der Aare
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Herzogenbuchsee
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Graben
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

10.03.1799

BEANTWORTUNG.
Der Fragen, über den Zustand der Schule im GRABEN.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Burrach.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es sind nur 4 Häüser die diesen Namen tragen

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Unter dem Name Graben, wird Burrach, Baumgarten, Schörlishäüseren, Gsoll, Stadönz, und Kleinholz begriffen, welches zusammen eine eigene Gemeind ausmacht.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Herzogenbuchsee.

I.1.d In welchem Distrikt?

Wangen.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häüser: deren sind keine die über eine Viertelstunde von dem Schulhause entfernt sind.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Burrach sind Schulkinder 5.
Baumgarten sind Schulkinder 11.
Schörlishäüseren 1/4 Stund. sind Schulkinder 2.
Gsoll 1/4 Stund. sind Schulkinder 5.
Stadönz 1/8 Stund. sind Schulkinder 3.
Kleinholz 1/4 Stund. sind Schulkinder 11.
Berken 1/4 Stund. sind Schulkinder 16.
[Summa] 53.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Büzberg 1/2. Stund
Heimenhausen 1/2. Stund
Röthenbach 3/4. Stund
Herzogenbuchse 1. Stund

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelehrt: Buchstabieren, Lesen; auswendig der Heidelberger, und etliche Psalmen, Singen, Schreiben, etc.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

||[Seite 2] Die Schul wird nur im Winter gehalten: gemeint von Anfang des Wintermonats bis Ostern, doch wird im Sommer onhngefehr pro Woche 1. Tag Repetier Schul gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Das Berner Namenbuch, der Heidelberger, das Neüe Testament, und das Psalmenbuch.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schulmeister schreibt denen Schulkindern vor

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Täglich 6: Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Einicher maßen: als Buchstabieren, Lesen, auswendig Lehrnende, und die so schreiben.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der jezige Schulmeister ist von den Vorgesezten und der Gemeind des Schulbezirks, und von dem B. Pfarrer erwehlt worden.

III.11.b Wie heißt er?

Hanns Brügger.

III.11.c Wo ist er her?

Von Schörlishäüseren in dem Schulbezirk.

III.11.d Wie alt?

53. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat eine Frau, und 3. Söhne, welche erwachsen sind.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Nur den gegenwärtigen Winter.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zu Schörlishaüseren; arbeitet theils in der Leinweberprofeßion, theils in der Landarbeit.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Nein.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 26. Mädchen 27. [Summa] 53.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

bis dahin sehr wenige.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Schulfond, ist hier keiner.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist hier keines eingeführt.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 3] Jst ein altes und schlecht. besteht aus einer Schulstube welche 21. Schu läng und 16. Schu breit ist aus einem kleinem Nebenstübli für den Schulmeister, und einem kleinen Ställi.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

die zu der Schul gehörigen Gemeinden unterhalten das Schulhause.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

An Geld 26. kr.
Eine Bünden welche 1/4. Jucharten haltet
Holz — was was zur Heizung des Schulofens und zum gebrauch des Schulmeisters in dem Schulhause nötig ist. Von obigen kr. 26. werden kr. 9. von den Rechtsamenbesizeren, und die übrigen 17. kr. aus dem gemeinen Sekel bezalt.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Bescheint, im Graben den 10n. Merz 1799.

Zitierempfehlung: