Graben (Transkription Nr. 864)
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- Graben (Niedere Schule, reformiert)
- Graben (Niedere Schule, Repetierschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
10.03.1799
BEANTWORTUNG.
Der Fragen, über den Zustand der Schule im GRABEN.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Burrach. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
Es sind nur 4 Häüser die diesen Namen tragen |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
Unter dem Name Graben, wird Burrach, Baumgarten, Schörlishäüseren, Gsoll, Stadönz, und Kleinholz begriffen, welches zusammen eine eigene Gemeind ausmacht. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
Herzogenbuchsee. |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Wangen. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Bern. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häüser: deren sind keine die über eine Viertelstunde von dem Schulhause entfernt sind. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Burrach sind Schulkinder 5. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Büzberg 1/2. Stund |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule wird gelehrt: Buchstabieren, Lesen; auswendig der Heidelberger, und etliche Psalmen, Singen, Schreiben, etc. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
||[Seite 2] Die Schul wird nur im Winter gehalten: gemeint von Anfang des Wintermonats bis Ostern, doch wird im Sommer onhngefehr pro Woche 1. Tag Repetier Schul gehalten. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Das Berner Namenbuch, der Heidelberger, das Neüe Testament, und das Psalmenbuch. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Der Schulmeister schreibt denen Schulkindern vor |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
Täglich 6: Stund. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Einicher maßen: als Buchstabieren, Lesen, auswendig Lehrnende, und die so schreiben. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Der jezige Schulmeister ist von den Vorgesezten und der Gemeind des Schulbezirks, und von dem B. Pfarrer erwehlt worden. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Hanns Brügger. |
III.11.c | Wo ist er her? |
Von Schörlishäüseren in dem Schulbezirk. |
III.11.d | Wie alt? |
53. Jahr. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
Er hat eine Frau, und 3. Söhne, welche erwachsen sind. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
Nur den gegenwärtigen Winter. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
Zu Schörlishaüseren; arbeitet theils in der Leinweberprofeßion, theils in der Landarbeit. |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
Nein. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Knaben 26. Mädchen 27. [Summa] 53. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
bis dahin sehr wenige. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
Schulfond, ist hier keiner. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Schulgeld ist hier keines eingeführt. |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
||[Seite 3] Jst ein altes und schlecht. besteht aus einer Schulstube welche 21. Schu läng und 16. Schu breit ist aus einem kleinem Nebenstübli für den Schulmeister, und einem kleinen Ställi. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
die zu der Schul gehörigen Gemeinden unterhalten das Schulhause. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. |
An Geld 26. kr. |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | ||
Unterschrift |
Bescheint, im Graben den 10n. Merz 1799. |