Niederried bei Kallnach (Transkription Nr. 859)

Schulort: Niederried bei Kallnach
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 13-14v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Seeland
Agentschaft 1799: Kallnach
Kirchgemeinde 1799: Kallnach
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Kallnach
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Niederried bei Kallnach (Niedere Schule, reformiert)

||[Seite 2] BEANTWORTUNG
Der FRAGEN, von dem ZUSTAND der SCHUHLE zu NIEDERRIED.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Ort heißt Niederried.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine igne Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zu der Kirchgemeind, und Agentschaft Kalnach.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu dem Distrikt Seeland:

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zu dem Kanton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zu dieser Schuhle gehören im Umkreis der ersten Viertelstunde 28. Häüser, im Kreis der zweyten Viertelstunde steht 1. Haus.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

a. Hasenholz ohngefähr ein Viertelstund. b. Jm Holz ohngefähr eine Halbstund. c. komt nur 1. in die Schuhle

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die Schuhle zu Kalnach ein starke Viertelstund.
Die Schuhle zu Fräschelz ein starke Halbstund.
Die Schuhle zu Kerzerz ein starke Stund.
Die Schuhle zu Golaten ein starke Stund.
Die Schuhle zu Bargen ein kleine Stund

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabiren Lesen Auswendig, Denne Schreiben; Lesen Rechnen, Singen, etc:

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter, von Martini bis Marya Verkündigung,

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nebst der Bibel 3. Catechismuß, Psalmen, Hübners Historien, etc.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Die Vorschriften werden von dem Schuhllehrer je nach der Beschaffenheit der Lehrnenden. ertheilt.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schuhle Dauert wenigstens 6. bis 7. Stund.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Sie sind in die Behörigen Klaßen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Der Schullehrer ist mithin von dem Bürger Pfarrer und Vorgesezten auf Examen besezt worden.

III.11.b Wie heißt er?

Bendicht Schüner.

III.11.c Wo ist er her?

Von Bümpliz.

III.11.d Wie alt?

Sechs und Vierzig Jahr:

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Familien. 9. Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

den verwichenen Winter.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

15. Jahre zu Murzelen: Und 2. Jahre zu Jns beydes Kanton Bern Der Beruf von verschiedenen Prfessionen je nach der Gefälligkeit seiner Mitbürger.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Die Schuhle wird besucht von Knaben 17. Mägdlein 13.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Die Schuhle ist im Sommer nicht beständig; sonder jede Woche, nur eine

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Nichts

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Wird von Kirchen und Armengut abgesondert, von der Gemeind berichtiget.

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt ist hierseits keins eingeführt. N: B: Wird von je her den Schuhlkindern bey den Examen je nach der Beschaffenheit ihrer Klaßen von der Gemeind etwas entrichtet.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Ein Schuhlhaus in zimmlich gutem Stand, mit Wohnung für den Schuhlehrer versehen. Wird von der Gemeind überhaupt besorgt.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Ein Schuhlhaus in zimmlich gutem Stand, mit Wohnung für den Schuhlehrer versehen. Wird von der Gemeind überhaupt besorgt.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schuhllehrers ist: An Bar Gelt kr. 7 für Winterschuhl. Für Sommerschuhl kr: 1. bz: 15. an Getreid. 11. Mäs Mischelkorn. Holz zur Nothdurft von der Gemein

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Das Gelt wird von der Gemeind bezahlt, das Getreide von den Hausvättern.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts.

IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?

zusamengelegte Gelter der Hausvätter kr: 2. bz: 10

IV.16.B.g Liegenden Gründen?

Ligende Gründe, Seit Anno: 1793. von der Oberkeit ertheilte Moosstük ohngefähr 1 1/2 Mad.

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

||[Seite 1] Von Bemerkungen weiß ich hierseits nicht viel zu melden, ohne was sich in hier vorbeschriebenen selbs erhället, daß die Besoldung des Schuhllehrers sehr gering ist und deßwegen zu lage bedörfte, es sey an Nationalgrund, Gelt oder Getreid. etc:
Nachricht.
Es könte hier der Unterricht der Anfangsgründe der Deütschen Schreibkunst, auch der Rechenkunst nach Belieben erhalten werden.

Unterschrift

Niederied den 1ten. April 1799.
Bend. Schüner Schuhlmeister

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