Schübelbach (Transkription Nr. 854)

Schulort: Schübelbach
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 219-220v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Schänis
Agentschaft 1799: Schübelbach
Kirchgemeinde 1799: Schübelbach
Ort/Herrschaft 1750: Schwyz
Kanton 2015: Schwyz
Gemeinde 2015: Schübelbach
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Schübelbach (Niedere Schule, katholisch)

Freyheit Gleichheit Bürger agent.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.
I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?
II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?
III.11.b Wie heißt er?
III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Beantwortung der Fragen vom Schulmeister zu Schübelbach.

Fliesstextantworten
Gesamt

Hier werdet die An Mich Gestelte Fragen, beantwortet, über die Erste frag, betreffent des Nammens des schuell-orts: diser ist schübelbach ein weitlaüffiger kirchgang, und eigne agent-schafft, es Gehört under das District Shänis, folglich under den Canton Linth
Es gibt zwar anoch einige Häüser die 1 bis 2 stund von dem schulortt Entfernet sind, die anzahl der viertel von viertel stunden entfernete häüser, sind nicht leicht in Einer Grossen Gemeinde zue bestimmen, in deme fast jedes haus sein hoff oder sein Gutt Hat.
Der Nammen zum schuell-bezirck Gehörig, ist ysemburg einige weitlaüffige zerstreüte häüser und höffe, sibnen und butikon 2 filial Dörffly, haslen widerum einge zerstreüte häüser vnd höffe, jedes ist albereit ||[Seite 2] Ein Halbe stund von dem schuell-orth entfernet, und die Anzahl der kinder, sind beiläüffig 10 bis 12 von jedem orth, die Entfernung der benach-barthen schuellen sind. Galggenen, wangen, dugen, und Richen-burg jedes ein stund, die lehr in der schuell, seind gemeiniglich Brieff old sonst geschribene lehre, was aber freytag und samstag ist, werden Catechissmus old sonst getrucktes gelehrnet: überdas dauret die schuel das gantze jahr. apparte schuell-büecher seind keine eingefüöhrt, vorschriften macht man auch keine absonderliche, und die schuell dauert täglich 4 stund, aber die kinder seind nicht in klassen eingeteilth, den schuell-maister aber Hat bis Her. die Bürgerschafft diser gemeind ernambßet, und mein Namm ist johanes leonzy Brony, und ein Bürger diser Gemeind, Alters 42 jahr, und hab zwey kinder, vorher ||[Seite 3] war ich 4 jahr in Frantz-ösischen diensten, nachher ein Taglöhner bis mir der schuell-dienst ist anvertrauet worden und neben dem lehrambt, hab ich jetz noch einige bauren arbed. kinder besuechen ietz die schuell, beyläüffig 40 bis 50. knaben, und 20 bis 25 Mägtlein, im sommer aber gehn nicht mehr als 20 bis 25 knaben und 15 bis 20 Mägtlein, von dem schuellgestifft aber ist freylich etwas vorhanden, welches albereitt vor 50. jahren erbettlet oder zusammen gesteüret und von 2 kirchgenossen als verordnete die schuell so eingericht worden, das es jetz ein eigenes schuell-gestifft ist, die schuell-stuben. betreffent in Messmers haus befindtlich, ist sehr alt und baufelig und über das Noch kein offen darin, der underhalt derselben ist der Gemeind anhängig die gemeinds genossen seind verpflichtet selbe im baulichen stand zuerhalten, einkomens: hab ich jährlich 13 louis dor in barem gelt und dises wird aus dem schuell-gestifft bezalt:

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