Riet (Transkription Nr. 853)

Schulort: Riet
Konfession des Orts: katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 217-218v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Schänis
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Windegg und Gaster
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Amden
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Riet (Niedere Schule, katholisch)

Beantwortung über den Zustand der Gemeinde Amden in betref der Schule.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Rietle.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist, und gehört zur Gemeinde Amden.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Schänis.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Linth.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Der Ort wo die Schule gehalten wird, ist in dem Umkreise eine Viertel stunde, enthält 42 Hauser.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Unterbach, Brug, Betlis, und mehrere einschichte hauser.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Unterbach ein dorfli von 38 hauser. Entfernet 1/4 Stunde Brug ein dorfli von 6 hauser. Entfernet 1/4 Stunde Betlis ein dorfli von 7 hauser. Entfernet 1 Stunde

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Von Unterbachen besuchen die Schule 37. Brug 10, von Betlis 3

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Weesen, ist eine Stund, mit einem sehr beschwerliche Weege entfernet

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lesen, Schreiben, Rechnen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

jm Winter vom 30 Winterm. bis auf den einfallenden Ostersontag; jedoch ist ein jeder Kaplan daselbst nicht in bemelter Zeit, sondern in übriger 2 Tage jeder Wochen Untericht zugeben.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] St: Gallisches Namenbüchli für Anfänger. Christenlehrbuch für die, welche zimlichen Fortgang im Buchstabieren und Lesen haben. Constanzer Katechismus für Grösere. Erklärung der Evangelien. Biblische Geschichte. Zu dem Geschriebenen werden keine gelassen, sie können zur vor das Getruckte; dan wird ihnen zu Anfang die Buchstaben, und Wörter auf der Tabellar Tafel gezeigt; dan Klassenweise vom Lehrer geschribenes vorgelegt; Briefe und für das Rechnen Spengler.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Zu Anfange werden die Züge der Buchstaben auf der Tabellar Tafel vorgemacht, dan Vorschriften gegeben, welche öfters unter den Schreibenden Circulieren sollen.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vier Stunde. 10

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Alle sind. in Klassen eingetheilt; aussert die unterschiedlichen Briefe, und Schriften zu lehren haben.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

durch die Mehrheit der Stimmen des Volks der Gemeinde.

III.11.b Wie heißt er?

jacob Johann. Schweiter

III.11.c Wo ist er her?

Von Lachen, Districkt Rapperschweil Canton Linth.

III.11.d Wie alt?

28 jahre.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Drey jahre.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Lehrer der Anfangs Grunden der Lateinischen Sprache zu Lachen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

die Pflichten eines Seelsorgers.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] Von Achzig bis hundert und noch mehr.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

von 60 Knaben. von 40. Mädchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

von keinem so wohl Knaben als Mädchen wegen der Arbeit.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Es ist in dieser Gemeinde kein Schulstiftung vorhanden, noch

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelt eingeführt, sondern seine Einkünften fliessen von der Kaplanei Prunde;

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

und soll auch die Gemeinde pflichtig itz seyn er um eine Schulstube zu sorgen; weil durch den grossen Anwachs, und Vermehrung der Kinder die Schule in der Wohnstube des Kaplans nicht mehr kann gehalten werden, und in ermanglung der selben die Gemeinde aber dafür gesorget hat. — Denoch wäre es erwünschlich, nützlich, nothwendig, wen für eine Schulstube gesorgt würde, und derer Einrichtung besser in Stand gesetz ware, als itzt.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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