Erlach (Transkription Nr. 848)

Schulort: Erlach
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 54-55v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Seeland
Agentschaft 1799: Erlach
Kirchgemeinde 1799: Erlach
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Erlach
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Erlach, Obere Schule (Höhere Schule/Lateinschule, Knabenschule, reformiert)

Antworten auf die Fragen über den Zustand der Schulen, der Gemeinde Erlach.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Erlach

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist eine Municipal-Stadt.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

ist eine eigene Gemeine.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

der Kirch und Agentschaft Erlach

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikts Seeland.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Kanton Bern.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

85. Häuser bey einander.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Dörfer und Höfe gehören keine dazu.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Vinelz 1/4. Tschugg 1/2. Jns, Gampeln, Gals, Lütscherz 1 Stund weit.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Lateinisch und Deutsch (sollten es Studierende geben, Griechisch) — Lesen, Schreiben, Rechnen, Diktiren, eigene Aufsätze von Briefen, oder aus der Naturgeschichte.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden Sommer und Winter gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

1) Deutsche. Heidelb: Cat: Siegfrieds kl: Unterweisungs-büchlein, Lampens Gnadenbund, Kinderbibel, Psalmen (die neuen) Gellerts Geistliche Oden und Lieder.
2) Lat: Nepos, Phaedrus, Manuductor, Uebersezungen vom Lat: in das Deutsche, und aus dem Deutschen in das Lat: Schellers Wörterbuch, Lat: Grammatik des obern Curriculi in Bern, Lat: Grammatik, des untern Curriculi.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Nach Vorschriften, oder gedrucktem.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormittag 3, Nachmittag 2. Stunden.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

2. Hauptklaßen a) Die größeren, so nur Deutsch lernen, b) Die Lateiner, welche wieder in 4 bis 6 Claßen eingetheilt werden.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] Die Stadt Erlach hat in die Wahl gethan, zu Bern wurden sie examiniert und vom Schulrath bestätiget.

III.11.b Wie heißt er?

Samuel Künzi.

III.11.c Wo ist er her?

Von Erlach.

III.11.d Wie alt?

30 Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

ist ohne Familie, geht bey seinen Eltern zu Tisch.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

ist 11. Jahr Schulmeister.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Vorher in Bern auf der Schul und der Akademie.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Neben den Schulstunden, Unterricht in der Geometrie, Geographie, Musik, denen, welche es begehren.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

An der Zahl von 20-24 Knaben, worunter 10 bis 15 Lateiner sind; keine Mädchen, ausgenommen in den Winter unterweisungen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Kein eigentliches Schulguth. Die ehemalige Obrigkeit, Stadt- und Armenguth besoldeten den Schulmeister.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgelder (Praemia) — Aus dem Stadtguth wird alljährlich an dem Examen im Frühjahr nach Fleiß und Geschicklichkeit ausgetheilt den Knaben von 3 bis 14 bz.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhaus gehört der Stadt, sie unterhaltet es, ist alt, gemächlich und in gutem Stand.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das Schulhaus gehört der Stadt, sie unterhaltet es, ist alt, gemächlich und in gutem Stand.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

An Geld, Fronfastlich von der Stadt und dem Armenguth kr. 25. an Getrayde von dem Armenguth an Mischelkorn jährlich Mß 48, Haber 20 Mß. — Von St: Johannsen Mischelkorn 36 Mß, — und 6 kr. in Geld. An Wein 2 Sm: von dem Armenguth, 4 Sm: aus dem Schloß zu Erlach. An Holz. 2 Fuder grobenes, und 2 Fuder Wedeln.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Sam: Künzi, oberer SchulMstr in Erlach.

Zitierempfehlung: