Gampelen (Transkription Nr. 846)

Schulort: Gampelen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 51-53v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Seeland
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Gampelen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Gampelen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Gampelen (Niedere Schule, reformiert)

18.02.1799

ANTWORT
ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHUL IN GAMPELEN.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Gampelen

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dorf

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eigen

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gampelen

I.1.d In welchem Distrikt?

Seeland

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Bern

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Eine 1/4 Stund liegen 6 Haüser

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Entscherz und der Fanel

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Entscherz 1/4 Stund der Fanel ein gleiches

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

dato komen keine Kinder zur Schul

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

||[Seite 2] Gals 1/2 Stund Tschugg 1/2 Stund Jnnß 3/4 Stund

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Buchstabieren, Lesen, Schreiben Rechnen, und Singen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter von Martini bis Mitten Merz.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

wird zum Schreiben Zeit angewennt
Vormittag eine Stund Nach Mitag ein gleiches

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Vormittag drey Stund Nach Mittag ein gleiches

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Buchstabieren, lesen, Schreiben, Singen und Rechnen.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Vom Bürger Pfahrer denen Vorgesezten, und Endlich von Einem Landvogt

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 3] Gabriel Gyger

III.11.c Wo ist er her?

Gampelen

III.11.d Wie alt?

Jahr 45

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Vyer Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jahr 18

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Bey seinen Eltern

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Munizibal Schreiber in der Kirchen Lesen und das Gesang führen

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

An der Zahl 54

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 32 Mägdchen 24

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Ein gleiches an kinder

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Oekonomische Verhaltniße sind keine

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

wird All Jährlich von der Gemeind 4 bis 4 kr. 20 ausgetheilt

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Mittelmäßig

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Eine im Gemeinen haus

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Sorget die Gemeind und haltet sie in Ehren

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 4] a Gelt 10 lb. als von Entscherz 5 lb.
b Von der Gemeind Gampelen 5 lb.
c Getreide 32 1/2 Haushaltungen per Haushaltung 5 jmmi Mischelkorn
d Von der Oberkeit Fronfastlich, Drey Määs Mischelkorn, und zwey Määs Haber.
e Die Beholzung aus Oberkeitlichem Wald
f Abnuzung an Liegenden Güter, von der Gemeind, Eine Moos Matten auf welcher dato 4 Schuh Waßer ligt; tragt ein Fuder Lischen.
g Zu zweyen Mäßen Moosbünden

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

den 18 Feber 1799. Gabriel Gyger Schulmeister.

Zitierempfehlung: