Holzenstein (Transkription Nr. 84)

Schulort: Holzenstein
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 45-46v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Arbon
Agentschaft 1799: Reckholdern
Kirchgemeinde 1799: Romanshorn
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Fürstabts von St. Gallen)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Romanshorn
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

20.02.1799

BEANTWORTUNG Ueber den Zustand der Schule zu Holzenstein in der reformierten Gemeind Romanshorn; Unterzeichnet von dem dasigen Schullehrer .

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Holzenstein ist der Name des Ortes, da die Schule ist.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein ziemlich großes Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jn der reformierten Gemeind Romanshorn, unter Bürger Agent Joh. Joachim Fazer in Rekholdern.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Jm District Arbon, Kanton Thurgaü.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

An dem Ort, wo die Schule ist, und in der Mitte stehet, befinden sich 36. Haüser, (welche reformierte Bürger besizen.)
Das entfernteste Ort zu dieser Schule gehörig, ist nur ein Haus, eine Viertelstunde entlegen.
Das nähere Ort enthält 6. Haüser circa 8. Minuten entlegen.
Das nächste Ort enthält 2. Haüser 5. Minuten entlegen.
NB. Unter den Anzahlen dieser Haüser, werden nur reformierte Besizer verstanden.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Rekholdern 5. Minuten , Riedern 8. Minuten , Tobelmülli 1. Viertelstund.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Anzahl der Schulkinder. Von Rekholdern 3. Kinder, von Riedern 4. Kinder, von Holzenstein als dem Schulorte 18. Kinder, die dato die Schule besuchen. Von der Tobelmülli kein Kind.
Diese Schule wird auch besucht von Kindern aus dem Dorf Romanshorn, einer Viertelstunde weit, aus 3. Haüsern, dato 7. Kinder.
Dito von der Hub einer kleinen Viertelstunde entlegen aus 5. Haüsern, Anzahl 10. Kinder.
Dito von Utwyl 1/2. Stunde entlegen, aus 2. Haüsern, Anzahl 2. Kinder.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

||[Seite 2] Die nächst entfernten benachbarten Schulen außert unsrer Gemeinde sind folgende:
a. Utwyl, eine halbe Stunde entlegen.
b. Hefenhofen, Gemeind Sommeri, eine Stunde entlegen.
c. Weilen, Gemeind Egnach, eine Stunde entlegen.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Wird gelehrt, Buchstaben kennen; in und auswendig Buchstabieren, Lesen, mit möglichster Beobachtung der Ortographie Schreiben, Singen, und auf Begehren der Aeltern auch Rechnen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule dauert gewöhnlich, von Martini bis Jakobi.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Die bisher eingeführten Schulbücher sind folgende; Das zürcherische Namensbüchli, eben dieser klein und große Lehrmeister, das waserische Haus und Schulbüchli, Zeügnisbuch Psalmenbuch, N. Testament, Zeitungen u. geschriebene Schriften Andere nüzliche Schulbücher wurden von den Aeltern bey der alten Ordnung keine angeschaft, und mir, solche herzugeben, erlaubte es mein Einkommen nicht.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Werden von meiner Hand geschriebene Vorschriften gegeben, #an## gesezten Tagen, die nach jedenmaligen Copie mir wieder eingehändiget werden. Auch wird an gesezten Tagen auswendig geschrieben, was von mir dictirt wird.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Dauert täglich die Schule 6. Stunden. Vormittag von 8. bis 11. Uhr Nachmittag von 1. bis 4. Uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Sind die Kinder in Buchstaben Kenntnis, in Buchstabier- und Leseklaßen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Bestellung eines Schullehrers hangte bisher von dem Bürger Pfarrer der Gemeinde, und den B. Vorgesezten derselben ab. Jn deren Gegenwart derjenige, welcher Schulmeister zu werden wünscht, ein Examen abzulegen hatte.

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 3] Jch war Namens, Hs. Geörg Huldi. An diesem Orte gebohren und erzogen.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?

Zwischen zwey und 33. Jahre alt. Bin verheürathet, u. genoß die Freüde meines l. Kinds.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Dies laufende Jahr ist das eilfte meines Schuldienstes.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Zwey Jahre vor dem Antritt meines Schuldienstes kam ich von Weinfelden nach Hause, daselbst, ich 3. Jahre lang als Stumpfwürkergesell in Arbeit gestanden. Nachher meine Profession 1 1/2. Jahr bey Hause fortsezte. Und hernach als das Zutrauen auf mich kam, daß ich Schulmeister des Orts werden solte, ich mich wiederum dahin für ein halbes Jahr begab; zu denen mir vorhin wohlbekannten und längst berühmten B. Schulmeistern, Vater und Sohn Dünner.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jch mußte mich wegen des Schuldienstes den Professions- Geschäften zum Theil entziehen; denn ich konnte sie nur im Somer langen Tage einiger Maaßen benuzen. Dazu ich um des geringen Einkommens wegen genöthiget war.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Überhaupt besuchen 30-40- bis 46. Kinder die Schule.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter 15-20- bis 23. Knaben, und eben so viel Mädchen.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer 15-18- bis 20. Knaben, und circa so viel Mädchen.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)

Schulfond ist hie keiner vorhanden.

IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist eingeführt. Die vermögenderen Aeltern bezahlen wochentlich für 1. Kind 4. xr. Und die Armen werden aus dem Armengut beschulet, a. 3. xr. wochentlich für 1. Kind.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schulhaus ist alt, stehet zwischen zwey andern, jedoch in ordentlichem Stand, und nur eine, aber geraumige Stube, Drey Tritte ob der Erde erhaben.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

||[Seite 4] Hauszins erhielten wir weder viel noch wenig.

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Da doch mein Vater dieses Haus extra zum Gebrauche der Schule erkauft, (denn wir besizen zur Bewohnung ein anderes Haus) und dafür sorgen, und im baulichen Stande erhalten müßen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Hieran habe keinen Antheil; weiß auch von nichts das vorhanden sey, als Kirchengut, welches nicht dahin verwendet wird. Mein ganz zusammenhangendes Einkommen ist bereits oben angemerkt, und besteht wie bemelt, für alles in 4. xr. wochentlich von einem Kinde. Ohne von den nächtlichen Singschülern, deren jeder 15- bis 18 xr. Bezahlt.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

Hieran habe keinen Antheil; weiß auch von nichts das vorhanden sey, als Kirchengut, welches nicht dahin verwendet wird. Mein ganz zusammenhangendes Einkommen ist bereits oben angemerkt, und besteht wie bemelt, für alles in 4. xr. wochentlich von einem Kinde. Ohne von den nächtlichen Singschülern, deren jeder 15- bis 18 xr. Bezahlt.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Sollte nun die einte oder andere Frage nicht deütlich, oder hinlänglich genug beantwortet seyn, so bitte deshalben inständig ab. Es ist mir, wie leicht zudenken etwas ungewohntes, auf einmal so viele Fragen zubeantworten. Jch werde mich aber mit allem Fleiße Bestreben, künftig allen wohlmeinenden Befehlen und Aufträgen geflißentlich nachzuleben; denn soches zubefolgen hatte mir jederzeit Freüde gemacht. Darum läßt sich von mir hoffen, daß mir solche bey der neüen Ordnung der Dinge vervollkommnet werden. Jnzwischen ich mich samt meinen Beantwortungen in die gütige Aufnahme bestens empfehle,

Unterschrift

Holzenstein den 20ten Febr. 1799. Hs. Geörg Huldi, bisheriger Schulmeister.

Zitierempfehlung: