Hermrigen (Transkription Nr. 834)

Schulort: Hermrigen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 35-36v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Seeland
Agentschaft 1799: Hermrigen
Kirchgemeinde 1799: Täuffelen
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Hermrigen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Hermrigen (Niedere Schule, reformiert)

26.02.1799

Fragen Üeber den zustand der Schulen an jedem Ort

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

zu Hermringen

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorff

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigene Gemeine

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört zur Kirgemeind Täüffelen? Agentschafft Hermringen

I.1.d In welchem Distrikt?

gehört zum Districkt Seland

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

gehört zum Kanton Bern

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

die Entferntesten Häüser sind nicht mehr als eine halb Viertelstund vom Schulhaus Entfernt

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Nicht mehr als die Gemeind Hermringen

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Jn der Schul zu Hermringen befinden sich 28 Kinder

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

a Epsach eine halbstund
b Möringen eine halbstund
c Täüffelen und Gerlofingen 1 Stund
d Büehl eine Viertelstund; Walpersweil 3 Viertelstund
f Merzligen eine Viertelstund; Jenß 3 Viertelstund
g Nidau 1 Stund; Belmund 3 Viertelstund

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Bätten, Singen, Buchstabieren, Schreiben und Läsen außwendig Lehrnen Fragen und Psalmen, auch der Religions Unterricht

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Winter Schul fangt an auf Martiny u endet gegen Ostern Sommer Schul ist Wochentlich nur am Samstag

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Anfänge der Christlichen Lehre, der Heidelbergische Catechismus, Johan Hubners Biblische Historien, zum lesen sonderbar das Neüe Testament

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

den Jüngeren Kinderen wird Vorgeschrieben, die Elteren Kinder schreiben nützliche Vorschrifften ab

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Jn den kürzesten Tagen 6 stund, jn den Längeren bis 7 stund

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

bisdahin noch nicht, der Bürger Pfarer hat es uns jetz anbefohlen

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

der Bürger Pfarer; und die Gemeind Hermrin{gen} haben mich zum Schullehrer angenommen

III.11.b Wie heißt er?

Christen Möry

III.11.c Wo ist er her?

Von Epsach

III.11.d Wie alt?

16 Jahr und 7 Monet

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Er ist noch {bey} seinen Elteren

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

seit Martigy 1798

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jch war bey meinem Vatter Schullehrer zu Epsach, jm Winter in seiner Schul; und im Sommer that ich Landes Arbeit

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jch habe neben dem Lehramt keine andere Verrichtung als wie Vorgemelt

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?
III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm Winter Knaben 15. Mägdchen 13.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer die Obigen

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] dergleichen ist nichts

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

den Schulkinderen wird jn dem Examen, gemeines Gelt Ausgeheilt wenigstens 1 kr. 15 bz.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

das Schulhaus ist noch nicht Alt, sonder in gutem zustand, darin ist ein Undere und ein Obere stuben

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

der Schullehrer erhält kein Haus Zins, sonder ist bey seinem Vatter

IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

für die Schulwohnung mus sorgen die Gemeind Hermringen

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

diese belohnung wird an Gelt bezahlt, und betragt die Summ der 18 kr. an Obigem wird aus gemeinem gelt zahlt 5 kr. die Ubrigen 13 kr. werden von den Haus-Vätteren dem Vermögen nach zusamen gelegt

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

geben zu Hermringen den 26 Hornung 1799 wie bescheint Christen Möry von Epsach Schullehrer zu Hermringen

Zitierempfehlung: