Lüscherz (Transkription Nr. 828)

Schulort: Lüscherz
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1430, fol. 23-24v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Seeland
Agentschaft 1799: Lüscherz
Kirchgemeinde 1799: Vinelz
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Lüscherz
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Lüscherz (Niedere Schule, reformiert)

Freiheit Gleichheit
Antwort über den Zustand der Schul zu Lüscherz

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Lüscherz ist ein dorff

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

es ist eine Eigene Gemeinde

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

die Kirche ist im dorf Vinelz (in Lüscherz ist auch Ein Agent)

I.1.d In welchem Distrikt?

es gehört zum distikt ßeland

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

es gehört zum Kanton bern

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

es gehört zu der Schul Lüscherz Ein hof

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Es ist eine Viertel stund Entfernt

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Aus dem Hof Komt Keins.

I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

die Namen derselben alß Vinelz brüttelen und Teüffelen

I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

in der Schul wird gelert der Heidelbergeschi. Katechis mus, aus wendig lessen, singen Schreiben Rechnen

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

die Schul wird nur im Winter gehalten Vom 11.ten Wintermonat biß den 25.ten Merz

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

es ßind Schul bücher eingefürt nemlich Testament Kinderbibel sonst genamt Historein buch

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

die Schul wärt Täglich Vormitag Von. 8. bis 11. uhr Nachmittag von 1. bis. 4. uhr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder sind in drey Klassen abgetheilt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 2] die bürger der Gemeind Haben der Schullerer selbst für dießen winter angestelt

III.11.b Wie heißt er?

er Heist Rudolf Gäbhard

III.11.c Wo ist er her?

es ist Von Lüscherz

III.11.d Wie alt?

er ist. 49. Jahr alt

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

er Hat weib und Kinder

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

es besuchen die Schul überal 53. Kinder

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter Knaben. 20. Mädchen. 33.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

im summer ist Alle Wuchen 1. Tag Schul

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

die Ein Künfte flissen her Von dem bürger der gemeind

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

der Zustand deß Schulhusses ist bruchbar

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

es ist Eine Schulstuben und Ein Won stübley

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

für die Schul Wonung sorgt die Gemeind

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

daß Ein Kommen deß Schullehrerß ist an gelt. 4. kr. Getreid Mischel. Korn. 7. Mäß und Ein halb s Holz zur Notturftt.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Auß der gemeindß Kasse wird der summer {und winter schul} Schullon bezahlt 7. kr. Ein halbey Auß dem Schloß erlach bezit der Schullerrer Alierlich. 16. Mäß. Korn und. 6. kr. gält

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Auß der gemeindß Kasse wird der summer {und winter schul} Schullon bezahlt 7. kr. Ein halbey Auß dem Schloß erlach bezit der Schullerrer Alierlich. 16. Mäß. Korn und. 6. kr. gält

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

ein garten zum Schul haus ongefär zu einem M: ein bläz Matten im moß ongefär dry {16} Math

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: