Studen (Transkription Nr. 817)

Schulort: Studen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1429, fol. 173-174v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Bern
Distrikt 1799: Büren
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Bürglen (BE)
Ort/Herrschaft 1750: Bern
Kanton 2015: Bern
Gemeinde 2015: Studen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Studen (Niedere Schule, reformiert)
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Das Ort der Schule heißt Studen.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf von klein und großen Hauser 21. und so viel Haus haltungen

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine Eigene Gemeinde.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirch gemeind Birglen.

I.1.d In welchem Distrikt?

Distrikt Büren.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Caton Bern

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Die Kinder lernen Buchstabieren, Leßen die anfang gründe der Religon. Singen Schreiben, Rechnen, und aus wendig der Heydelbergische Catechismus. Psalmen und die Biblische Historien.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden im Winter vom 1.sten Wintermonat bis 25 Merz gehalten und im Sommer alle wochen ein Tag.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] Bücher sind die Bibel. neutestament Psalmen Bibelische-Historien.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Erstlich wird den Kindern vorgeschrieben hernach vorschrifften alles in Currentur nebst dem berüht, auch die unterscheüds Zeichen, wan sie dieses könen auch die Cantzley schrifft, auch die Cantzleyfracktur.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul dauret Taglich des Morgens von 8. uhr, bis 12. uhr: Mittags von 1. bis 4. uhr.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klaßen getheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmeister ist vom Pfarherr und gemeinde Examinirt und bestellt. und vom Landvogt bestädiget worden

III.11.b Wie heißt er?

Georg Martin Binder.

III.11.c Wo ist er her?

Gebürtig von Tuttlingen aus dem Wirtembergischen

III.11.d Wie alt?

Alt 62 Jahr

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

und hab ein Frau

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Jch bin 34. Jahr Schulmeist im Canton Bern

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

||[Seite 3] Ehe ich die Schul angetretten hab ich im Canton Bern auf meinem beruff bey Meisteren 8. Jahr lang als gesell gearbeitet: hernach bin ich als Schulmeister in Hermrigen amts Nidau angenomen worden; die letzte Schul ist wo ich gewesen bin ist der WertHoff. Amts Arberg.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jm Sommer wan die Schulen verbey sind mach ich Stuben-Uhren.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Deren anzahl die die Suhl besuchen sind 24. Kinder, 8. Knaben und 16. Mägdchen und komen Somer und Winter

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?
IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Das Schul-Haus ist neu

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Das Schulhaus muß die Gemeind des erhalten

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das einkomen der Schule ist an geld 16. Kronen, die bewohnung im Schulhaus. und ein halb Jauchart schlecht land und Holtz zur nothdurfft.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Die gantze Gemeinde muß der Schullohn zu samen legen.

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

||[Seite 4] Antworten des Schullehrers zu Studen auf die Fragen des Ministers der Künste und Wißenschaften
Durch den Agenten, Bezirksstatthalter und Cantonsstatthalter an den Minister der Künste und Wißenschaften gelangen zu laßen.

Zitierempfehlung: