Hattenhausen (Transkription Nr. 813)

Schulort: Hattenhausen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 218-221v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Gottlieben
Agentschaft 1799: Sonterswil
Kirchgemeinde 1799: Lipperswil
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft eines einzelnen weltlichen Gerichtsherrn)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Wäldi
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Hattenhausen (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schuhle Hattenhausen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Hattenhausen

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Dörfchen

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Zur Kirch Gemeinde Lipperschweil

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Sunterschweil.

I.1.d In welchem Distrikt?

Gottlieben.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Thurgäü

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Häfenhausen aus 9. Hoy 2. Kodenreüti 1. Holzheüseren 4. Bürgern bestehen, welche alle eine ViertelStund von der Schuhl entfernt. — 2 Haußhaltungen zu Gunterschweil eine Viertel Stunde entfernt.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Entfernung der benachbarten Schuhle auf eine halbe Stund Engweilen, Wäldi, Waaggerschweil Raapperschweil, Jllhart.
Auf eine Stund befinden sich die Haubtschuhlen in den Dörfern Wigoldingen Müllheim Ermatingen Degerweilen.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jch unterrichte die Kinder in Teütsch lesen, Schreiben, Singen, auch etwann Rechnen, welches aber bis her selten gelernt worden.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Jm Winter 18 bis 20 Wochen, dann auch Jm Sommer 8 bis 10 Wochen.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Da sind die Zürcher Schuhlbücher, Catechism. Zeügnuß Testament. nebst Wasers Schuhl büchlein von Bischof Zell.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Diese Handschrift so wie sie vor Aufligt dient den Kinderen zur Vorschrift.
Religions Wahrheiten, nüzliche Lehren, biblische Geschichten, u Geistliche Lieder schreibe ihnen vor. So bald die Kinder aber die Buchstaben formieren und Wörter schreiben können, so müßen sie etwa das jenige so sie aus wendig gelernt haben, aus wendig schreiben, und seze sie darmit auf die Probe, ob sie es würklich auch gelernt wie es heiße, und ob sie es auch recht buchstabieren können

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

6 Stunde. 3 Vor u 3 Nachmittag.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Schühler Claßire ich nach bestem Wißen u Gewißen. Im Bey sein des B. Pfr. Johan CONRAD Hohl. Er besucht die Schuhle fleißig, prüft die Kinder und gibt ihnen die heilsamsten Ermahnungen,
alle Jahr erhält der Pfr von ein verzeichniß des Schuhl Besuchs, der Beförderrung und was jedes Kind in u aus wendig gelernt. Von dem so höchst nöthigen offentlichen unpartheyschen Examina weißt man hier nichts.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[Seite 3] Jm Jahr 1786. wurde ich von denen Schuhl genoßen dem B. Pfr CORRODI damahligen Pfr hiesiger Gemeind. vorgestelt, Welcher im Beysein der Vorgesezten ein Examen, über die einem jeden Schuhlmeister nöthigen Wißenschaften u Fähikeiten, mit mir vorgenohmen, u als ich daßelben zu beydseitiger Zufridenheit aus gehalten bin ich darauf zum Schuhllehrer von Jhnen bestimt u erwählt worden.

III.11.b Wie heißt er?

Salomon Hugelschofer

III.11.c Wo ist er her?

Bin ein Activ Bürger in dem Dörfchen Hattenhausen

III.11.d Wie alt?

Mein Alter ist 38. Jahr.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Eine Frau 3 Kinder, wobey mir auch die versorgung meiner alten Mutter obligt.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

albereit 13 Jahr.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Ehe ich mich dem Lehr Amt gewidmet müßte ich mein Brod mit Feld Arbeit verdienen.

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Jm Winter lege ich manchmahl noch zu meinem eigenen Nachtheil, alle andern Verrichtung bey seit, u warte meinem Schuhl Beruf Treü u fleißig ab.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

54 bis 60. Kinder.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Wie vil Knaben? 22. bis 24.
Wie vil Mädchen? 18 bis 22.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

||[Seite 4] Jm Somer wie vil Knaben? Nur etwan 6 bis 8.
Wie vil Mädchen? Auch 6 bis 8.
Die Schuhle wird von den Kinderen leider gar nicht fleißig besucht, den sie kommen die meisten kaum die halbe Zeit, Theils weil die Schuhlgenoßen meistens Gemeine u arme Leüte waren, Theils weil die Eltern allezeit noch mit altem Wahn umgeben, viel lehrnen seye armen Leüten nicht nohtwendig, bald ehe dieselben recht lesen können, werden die meisten der Schuhle schon wieder entrißen. besonders wird die Schuhl im Sommer schlecht besucht, wie aus obiger Anzahl zu sehen, wen man dieselbe mit der Zahl der Winter Schuhler vergleicht.
Es ist auch noch zu merken daß die Schuhle von aus wertigen, sonst nicht zu dieser Schuhl gehorigen Kindern besucht wird. NB. von Sunterschweil ein Dörfchen welches eine viertel Stund von hier entfernt ligt, besuchen die Schuhle 9 Kinder NB 4 Knaben u 5 Mädchen, Aus dem Dorf Gunterschweil auch eine Viertel Stund 3. NB. 2 Knaben u 1 Mädchen, von Lipperschwil eine viertel Stund entfernt. 3 Kind NB. 1 Knäblein u 2 Mädchen u Aus dem Haglis Hag 3 Kind NB. 2 Knablein u ein Mädchen. von diesen Kinderen außer diesem Schuhl Bezirk beziehe ich von einem Wochentlich 3. xr.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

fl. 150 an Capital liegen in der Gemeind, Ferner ein vermächtniß von dem d ehmahligen hiesigen Gerichts Herrn Wolf Dietrich von Breitenlandenberg, auf Sallenstein, welches im Jahr 1727 geschehen. bestehend an Capital fl. 200. welches Capital noch heüt zu Tag auf Sallenstein ligt.
Ferner stiftete zu dieser Schuhl DAVID von Breitenlandenberg ein Sohn des obigen Wolf Dietrichs, u Nachfolger der Gerichts Herschaft dieses Orts 1794 — auch fl. 200.
Auch stiftete vor ungefehr 40 Jahren die sel. Frau Gerichts Herrin NB. DORODEA Zollikofer gebohrne Landenbergery im Schloß Hard ||[Seite 5] fl. 150. worbey angedingt daß der Zinß von diesem Capital so für Bücher den Schuhl Kindern verwendt jahrlich unter dieselben ausgetheilt werden. NB Testam. Zeügnuß u Fragen Büchlein.
Ferner ist auch von einem ehmahligen hiesigen Gerichts Herren Jkr — Zollikofer seßhaft auf dem Schloß Hard, ein vermachtniß geschehen an hiesige Schuhl. deßen Capital uns aber bis her unbekant gewesen, u auch nicht haben erfragen können, als wir über diese Zeit wegen geschehenen Auf forderung, wie stark der hiesige Schuhl fond seye. genöhtiget worden, nach zuforschen u den jezigen Gerichts Herren zu fragen, hat Er die Deputierten von der Gemeind abgesickten mit den Worten abgewiesen, es gehe uns nichts an wie vil das Capital seye. genug daß Er das nöhtige an die Schuhl entrichte.
Hattenhausen ware eine Frey schuhle von langen Jahren her, für meine Bemühung beziehe ich wochentlich vom Kind 3 Creüzer, alle Winter muß ich das Verzeichnuß aufnemmen, wie vile Kinder die zu dieser Schuhl gehören, die Schuhle besucht u wie viele Wochen ein jedes derselben u dann die ganze Suma so vil es betragen mag vom Kind wochentlich 3 xr. dem Gerichts Herren alternativ Hard ud. Sallenstein eingeben. dan muß mir erstlich die Gemeind Hattenhausen den von ihrem Capital, aus fl. 150. bestehend eingegangenen Zinß NB. fl. 7.; 30 xr. bezahlen, das Rukstehende wird mir dan von dem Gerichts Herren alter nativ zu 2 Jahren Hard u Sallenstein, welcher am Amt ist. aus bezahlt. Für die Sommer Schuhle beziehe ich wochentlich fl. 1.; 20 xr. welches auf gleiche Weise wie obiges aber ganz von den Gerichts Herren bezahlt wird. ob die Gerichts Herren an diesen vermächtnißen nach der Aus gaab Nuzen oder Schaden haben, ist uns Bürgeren ganz unbekant, weil uns dieselben niemahlen darvon Rechnung geben. welches erstere aber wahrscheinlicher als das leztere ist. Meine Besoldung belauft sich während der ganzen Schuhlzeit innert einem Jahr höchstens auf fl. 50. von in u aus wärtigen Kinderen.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.

||[Seite 6] Schuhlhauß ist hier keines vorhanden, sonder ich halte die Schuhle in meinem eignen Hauß. Stühle Tische etc. muß ich aus meinen eignen Kösten anschaffen. für dieses alles gibt mir die Gemeind jährlich nur aus Gütigkeit fl. 3.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

||[Seite 6] Schuhlhauß ist hier keines vorhanden, sonder ich halte die Schuhle in meinem eignen Hauß. Stühle Tische etc. muß ich aus meinen eignen Kösten anschaffen. für dieses alles gibt mir die Gemeind jährlich nur aus Gütigkeit fl. 3.

IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Mit der Beantwortung dieser Fragen empfihlt sich mit #wahrer## Hochachtung u. REPUBLITCANISCHEM Gruß.
Salomon Hugelschofer Schuhlmeister zu Hattenhausen

Zitierempfehlung: