Happerswil (Transkription Nr. 812)

Schulort: Happerswil
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 181-183v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Gottlieben
Agentschaft 1799: Happerswil
Kirchgemeinde 1799: Langrickenbach
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Konstanzer Stifts St. Stephan)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Birwinken
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

Beantwortung der Fragen über den Zustand der Schullen an jedem Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Happerschweill

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Jst ein Dorff

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Jst eine eigne Gemeinde

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Gehört zur Kirch gemeine Langen-Rickenbach, und Agentschaft, Happerschweill

I.1.d In welchem Distrikt?

Gehört zum Districkte Gottlieben

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zum Kanton Thurgäü

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Macht daß Dorff allein die Schulle aus, Häüßer Sind. 44. Haußhaltungen Sind 50

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

||[Seite 5] Buch, Gehört unter die Agentschaft Happerschweill, und KirchenGemeind Langen-Rickenbach, Buch ein 1/4. Stund von Happerschweill Sind Häüßer. 17. Haußhaltungen. 21. Kinder. 12.
Zu Bemercken, willen daß Dörfli Buch, vor viellen Jahren, herr ihre Kinder, in die Schull Happerschweill sind gedultet worden, und der Schullmeister Belöhnt, Haben weiters an dießer Schull weder Recht, nach ansprach, gehabt haben, Letstere Martiny, 1798 — Haben sie sich, aus ihrem Freyen weillen, von der Schull Happerschweil, Entlaßen, und abgesönderet, und ihre Kinder, ußert der Kirch höry, in ein Andere Schull geschickt, Namlich in die Schull Kümertshaußen Ligt in der Pfarrey — Sumery

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.

Langen-Rickenbach, Ober-Greüth, Martweill, Birwinken Andweill Herrenhoff, Kümertshaußen, Leinbach Riedt

I.4.b Die Entfernung eines jeden.

von Happerschweill ist Langen-Rickenbach entfernt Starck 1/2. Stund Ober-Greüth 1/4. Stund, Martweill 1/4. Stund, Birwinken Starck. 1/2. Stund Andweill. 1/4. Stund, Herrenhoff, 3/4 Stund, Kümertshaußen Starck. 1/2. Stund Leinbach. 3/4. Stund, Zoben 1. Stund, Riedt. 1. Stund,

II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schulle wird gelehrnt Buchstaben kennen, Buchstabieren Zeitungen leßen, Schreiben, Geschreibenes leßen, Außwendig der Catechißmi, Psalmen, Lieder und Gebeter

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulle widerum im Winter gehalten, von Martini bis zu der Osteren. 20. Wochen lang

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schullbücher — Namenbüchli, Lehrmeister, Zeügnuß, Psalmenbuch Testament, daß Felix Waßers Sein Schullbüchli

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Der Schullmeister Schreibt den Kinderen vor, Buchstaben, Wörter Ganze linien, Oder macht ihnen vorzedel

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schulle dauret Täglich, Vormitag Von 8. bis 11. uhr Nachmitag Von 1. bis 4. uhr

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja die im gleichen Buchlernen, Sizen bey einander

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die Gemeinde hat bisherr den Schullmeister bestelt Und der es werden wolte, Mußte on dem Bürger Pfarrer examiniert werden — Und Gutt geheißen

III.11.b Wie heißt er?

Hs Jacob Foster — Dermahlen Schullmeister

III.11.c Wo ist er her?

von Happerschweill

III.11.d Wie alt?

Jst. 14. 1/2. Jahr Alt

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Nein, er hat nach Vater und Muter

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Die Gemeinde Hate vordem, Bey mans Dencken allezeit einen eignen Bürger zu einem Schullmeister gehabt, aus dem Dorff Happerschweill, Seit Seinem Absterben, haben wir 10. Jahr lang Fremde Schullmeister gehabt, Fast alle Jahr einen Anderen — Seit Martinitag. Anno 1798, Die Gemeinde Forderte meinen vater auf, den Johannes Foster, daß er mich beßer lerrnen laße — Dießen Winter, wollen, Sie Gedult Haben mit mir — Sie haben dermahlen nur kleine Kinder, Mein vater versprach er wolle wolle mich dan nach Osteren mehr lerrnen laßen, Und auf — Weinfelden in die Schulle thun, Damit ich beßer Gelehrnt werde Dan bekomen, die Gemeinde auch wider einen eignen Schullmeister Die Gemeinde ist darzu wohlzufreiden
Und ich will mit der Hülf Gottes Suchen alle mir Manglenden Fähigkeiten zu einem Schullmeister, über den Könftigen Sommer Zuerwerben, und — dan der Gemeind Happerschweill Ehr und ||[Seite 3] Freüd zumachen, und ihren Kinderen Neützlich zuwerden — Jch werde auch die Belehrungen, die mein B: Pfarrer mir gibt gerne befolgen und mich von ihm belehren laßen
Jch habe den lezteren Sumer Schon bey B: Daniel Keller von Weinfelden, dermahlen Schullmeister in Kümertshaußen Auch schon Unterrichten laßen, Mein vater hat mich auch Seitherr zu keiner Anderen Arbeit gebraucht, Sonder ich mußte, die Zeit Neben, der Schullbrauchen mehr zulerrnen

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Keine

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder 44

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 20 Mädchen. 24.

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

ist keine Schull

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

ist vorhanden

IV.13.b Wie stark ist er?

ist. 747. fl.

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Dießes Schull Guth istheils durch, vermächtnuß, theils durch Freywillige Gaaben von den Bürgeren zu Happerschweil gestifftet worden und hat an dießem Niemand keine Ansprache, den die Samtlichen bürger in dem Dorf Happerschweill

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Jst Keines, Mein vater hat Seine einge Stuben eweiteren, Und Zu einer Schullstuben einrichten laßen, erhält keinen Besonderen Zinß dafür — Dermahlen, weil der Sohn die Schulle selbst hat, weill Man da Fremde Schullmeister gehabt hat, So haben sie bezahlen müßen. 8. fl. für die Stuben

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Die Gemeinde Zahlte mirfür dießen Winter aus ihrem Schullfond Für Tag und Nacht-Schull. 34. fl. will der Schullmeister noch jung war ||[Seite 4] Wan der Zinß vom Schullfond nicht genug ist, So müßen die Armen Kinder ihren Schullohn, aus dem Armen Guth, der Kirch-Gemeind Langen-Rickenbach bieten, wo dan für jedes Kind wochentlich 2. xr. Schullohn Bezahlt wird, dießes ist der Brauch für die gantze Kirchen-Gemeind, Langen-Rickenbach

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?

Die Gemeinde Zahlte mirfür dießen Winter aus ihrem Schullfond Für Tag und Nacht-Schull. 34. fl. will der Schullmeister noch jung war ||[Seite 4] Wan der Zinß vom Schullfond nicht genug ist, So müßen die Armen Kinder ihren Schullohn, aus dem Armen Guth, der Kirch-Gemeind Langen-Rickenbach bieten, wo dan für jedes Kind wochentlich 2. xr. Schullohn Bezahlt wird, dießes ist der Brauch für die gantze Kirchen-Gemeind, Langen-Rickenbach

IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)

Die Gemeinde Zahlte mirfür dießen Winter aus ihrem Schullfond Für Tag und Nacht-Schull. 34. fl. will der Schullmeister noch jung war ||[Seite 4] Wan der Zinß vom Schullfond nicht genug ist, So müßen die Armen Kinder ihren Schullohn, aus dem Armen Guth, der Kirch-Gemeind Langen-Rickenbach bieten, wo dan für jedes Kind wochentlich 2. xr. Schullohn Bezahlt wird, dießes ist der Brauch für die gantze Kirchen-Gemeind, Langen-Rickenbach

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Jch wünsche, daß der Bürger Agent, Für sich und im Namen der ganzen Gemeind beysezte, Daß der Schullohn Abenderlich geweßen, nicht alle Jahr gleich, und daß Man manchmahl verlegen war, einen Schullmeister zuerhalten Darum habe die Gemeind darauf Bedacht, einen jungen Bürger aus ihrem Dorff nachzuziehen, damit sie nach und nach einen thüchtigen Schullmeister erhalten
Ends unterschreibene Bezeügen bey dießem Anlaas — Für Sich und im Nammen der Gemeind Happerschweill, daß der Schullohn bey ihnen, Abenderlich, und nicht alle Jahr Gleich geweßen, und daß die Gemeind, manchmahl verlegen war einen Schullmeister zuerhalten, Meistens Sich nur einer Gemeldet Den n Man Nemmen müßte, Darum habe die Gemeind, Darauf gedacht, einen jungen B: aus ihrem Dorff nachzuziehen, damit sie nach und nach einen Thüchtigen Schullmeister erhalten, der dan bey Gutem verhalten lebenslang, Schullmeister bleibe, Und sie nicht alle Jahre einen Anderen haben müßen — Die Ganze Gemeind wünschte solche Gnad zuerhalten

Unterschrift

Daß Obbeschriebene Beschein ich Hs Jacob Foster Schullmeister — Von Happerschweill

Zitierempfehlung: