Zuben (Transkription Nr. 811)

Schulort: Zuben
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 171-172v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Gottlieben
Agentschaft 1799: Zuben; Schönenbaumgarten
Kirchgemeinde 1799: Altnau
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Fürstabts von St. Gallen)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Langrickenbach
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Zuben (Niedere Schule, reformiert)

15.02.1799

ANTWORT DER FRAGEN, ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN, ZUBEN, DEN 15 TEN Februarius: anno. 1799:

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

DIE SCHUL ZUBEN, a. ist ein Dorf, b. und eine eigene gemeind, c. Der Kirchengemeine Altnau, d. Agentschafft Zuben, und Schönen-Baumgarten, e. gehörig ins Distrikt Gott-Lieben, f. Canton Thurgau.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?
I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Zu dieser Schul Zuben, gehört nur 1. Hauß daß entfehrnt ist, Namens Weyerhoff, ist 1/4 stund entfehrnt.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

DIE BENACHBARTEN SCHULEN.
a. SCHÖNEN-BAUMGARTEN, ist ein kleines Dörflin, und eine kleine {starke] Viertelstund entfehrnt.
b. LANDSCHLACHT, ist ein großes Dorf, und 1/2 {1.} stund entfehrnt.
c. ALTNAU, ist ein großes Dorf, und ein 1/2 stund entfehrnt.
d. HEERRENHOFF, ist ein klein Dorf, und 1/2 stund entfehrnt.
e. JLLIGHAUSSEN, ist ein klein Dorf, u. 1/4 {1.} Stund entfehrnt.
NB: Zuben ligt zwüschen Heerrenhoff und Schönen-Baumgarten, in gerader Lienien.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

ES wird in der Schul-Zuben gelehrt, a. Lesen, b. Schreiben, c. Rechnen, d. Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Aber die Schul wird nur im Winter gehalten, 18. Wochen lang.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

SCHUL BÜCHER werden eingeführt,
a. NAMEN BÜCHLI, b. ZÜRCHER Catechismus, c. FRAGENSTÜKLI, d. FEST BÜCHLI, e. SCHUL BÜCHLI, f. ZEÜGNUSS, g. N. TESTAMENT. h. PSALMEN BUCH.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] VERHÄLTNUSS DER VORSCHRIFFTEN, wird also gehalten.
a. Wann sie die Buchstaben können schreiben, b. so schreibet man ihnen kleine einsilbige wörtlein für, c. Darnach 2. und 3. silbige, d. und dann Sprüchlin, e. Darnach leget man ihnen Vorschrifften für, f Darnach müßen sie auswendig schreiben, da sagts man ihnen für, damit sie Vorgesagte wörter Buchstabieren.
die Rechner haben eigene stunden, Mann Lernt sie auf die Ordnung, wie die Bemelten schreiber.

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schul Tauret des Tages 6. stund ins Gemein.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die kinder sind in Classen eingetheilt.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

a. Bis daher hat die Gemeind den Schul-Lehrer bestelt
b. Durch die Mehrheit der Stimmen,
c. Und Beym Pfarrherr Exameniert worden.

III.11.b Wie heißt er?

a. TAUFFNAMEN des Lehrers Antoni-Fey, b. B. von Zuben c. seines Alters 24. Jahr, 9. Monat, 14. Tag. d. War noch Ledigen stands, e. hatte seine Mutter, 3. Brüder, und 2. Schwösteren bey sich. f. Er war die könfftige Martini 2. Jahr Schul-Lehrer. g. Daß Letzst vergangene Jahr ist er im Berngebieth zu Bonneschweyl, Pfarrey Seengen, im Canton Ärgäu Schul-Lehrer geweßen, Vorher ist seinen Vatter sel. etwann 20. Jahr Aldort Schul-Lehrer gewesen, und dieser seinen Sohn hatte ihm etwann 8. Jahre geholfen; h. Jezt hat er neben dem Lehramt Leines zu Wäben.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

SCHULKINDER, Welche überhaupt die Schul besuchen. Es waren in Summa 32. kinder, 19. knaben, 13. Mägtlin.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Den 12 ten Novembris 1746. Jst der Anfang gemacht worden und in diese Frey-Schul von den Bürgeren gestifft worden 273 gl. 5 kr.
Auch ist von den sel. verstorbenen Vorelteren in diese Frey-Schul Vermacht worden. 94. gl.
Ertragter Zins. 18. gl. 21. kr.
Auch aus dem Steürgut der Kirchen gemeind Altnau. 4. gl. 16. kr.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

Schul-Hauß ist keines hie, sondern nur eine Schulstube. Dieses Schul-Hauß, wo die Schulstube ist, stehet an der Landstraß, in der Mitte des Dorfs.
Haußzins der Schulstuben, müßen die Bürger bezahlen, wo kinder in die Schul schiken.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

EINKOMMEN DES SCHUL-LEHRERS an Gelt. Wochentlich 18. Bazen Dieses müßen die Bürger zusamen Legen.

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

GRUSS UND BRUDERLIEBE: ANTONI FEY, SCHLMEISTER von Zuben.

Zitierempfehlung: