Tägerwilen (Transkription Nr. 808)

Schulort: Tägerwilen
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 213-214v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Gottlieben
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Konstanzer Bischofs)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Tägerwilen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:

16.02.1799

LOKAL VERHÄLTNISSE der Schul zu Dägerwylen

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Dägerwylen, ein ansehnliches Dorf, das für sich eine Gemeinde ausmacht, im Kanton Thurgau und Distrikt Gottlieben gelegen, Hat in seinem ganzen Bezirk nur eine Schule, die von den Bürgerskindern im Dorf selbst und auf einigen um das Dorf herum liegenden Höfen Z: B: Aagelshausen, Ober und Unterkastel und Staudenhof, Welche alle nicht mehr als eine Viertelstunde vom Dorfe entfernet sind, und in 17. Häüsern bestehen, besucht. Ab NagelsHausen Kömmt dermahlen ein Knab. ab Oberkastel wozu noch das so geheißne Kochhaus zurechnen 6. Kinder. ab dem Staudenhof 3. ab Unterkastel dermahlen Keins. Jm Umkreiße einer Stunde von Dägerwylen sind 5. Schulen; Jn Wäldi 1. eine Stund von Dägerwylen, Ermatingen 1. eine Stunde; Triboltingen 1. 1/2 Stunde; Gottlieben 1. eine Kleine Viertel Stunde, Egelshofen 1. eine Kleine Stunde.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.d In welchem Distrikt?

Dägerwylen, ein ansehnliches Dorf, das für sich eine Gemeinde ausmacht, im Kanton Thurgau und Distrikt Gottlieben gelegen, Hat in seinem ganzen Bezirk nur eine Schule, die von den Bürgerskindern im Dorf selbst und auf einigen um das Dorf herum liegenden Höfen Z: B: Aagelshausen, Ober und Unterkastel und Staudenhof, Welche alle nicht mehr als eine Viertelstunde vom Dorfe entfernet sind, und in 17. Häüsern bestehen, besucht. Ab NagelsHausen Kömmt dermahlen ein Knab. ab Oberkastel wozu noch das so geheißne Kochhaus zurechnen 6. Kinder. ab dem Staudenhof 3. ab Unterkastel dermahlen Keins. Jm Umkreiße einer Stunde von Dägerwylen sind 5. Schulen; Jn Wäldi 1. eine Stund von Dägerwylen, Ermatingen 1. eine Stunde; Triboltingen 1. 1/2 Stunde; Gottlieben 1. eine Kleine Viertel Stunde, Egelshofen 1. eine Kleine Stunde.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?
I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Jn unsrer Schule wird Unterricht ertheilt im Buchstabiren, Lesen, Schreiben, Rechnen, Singen, und zwar Sommer und Winter ununterbrochen, ausgenohmen während der Erndte und Herbstzeit; Jm Winter ist noch eine Nachtschule ||[Seite 2] Von Martini bis Liechtmeß die Woche 4. Abend 6.-9. Uhr, worinn gebuchstabirt, gelesen, geschriben und gesungen wird. Die Schulbücher sind das Namenbüchli, der Lehrmeister, das Zeügnißbuch, Psalter und Testament nebst Zeitung und Brief. der Schulmeister macht für die Schreibenden Vorschrifften aus dem Neüen Zürchrischen Gsangbuch — Auch beschäftigt er sich mit den Kindern des Tags 6. Stunde Morgens Drey, und Nachmittag Drey — die Woche dreymahl — Dientstag, Donnerstag und Samstag läßt der Schulmeister den Großen und Kleinen Catechismus aufsagen — übrigens sind die Kinder in Classen eingehteilt.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?
II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?
II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?
II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?
III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmeister ward bisdahin von der Gemeinde gewählt, nach dem der Pfarrer in einer Rede, der Gemeinde die Wichtigkeit der Wahl Vorgestellt Hatte.

III.11.b Wie heißt er?

Der dermahlige Schulmeister heißt Leonhard Egloff von Dägerwylen 57. Jahr Alt, Verheyrathet, und Hat 2. Töchtern, von denen die eine in St: Gallen VerHeyrathet ist. Schon 27. Jahre Verwaltet er sein Amt und war vorher von Profeßion ein Schneider — dermahlen Hat er neben seinem Lehramt Keine andre Verrichtung.

III.11.c Wo ist er her?
III.11.d Wie alt?
III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?
III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Überhaupt wird seine Schule von 70-80. Kindern im Winter besucht, nemlich Knaben 46. Mädchen 34. Jm Sommer von 40-50. Knaben 29. Mädchen 21.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Jn der Gemeinde ist ein Schul und Armenfond vereinigt 5733. fl. stark, bis auf einen Grundzins von 2. fl. 6. xr. alles Capital Vermögen.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?
IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Von Schulgeld weiß man nichts in Rüksicht auf Gemeinds Bürgerkinder, StaatsBürgerkinder (ehemahls Einsäßen Kinder) müßen Wochentlich bezahlen 3 xr.

IV.15 Schulhaus.

Dem Schulmeister ist eine Wohnung angewisen im so geheißnen Gemeindhause, deren Zustand mittelmäßig ist — die Schulstuben in deren er auch Wohnen muß, ist wohl geräümig aber Dunkel.

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.

Das Jährliche Einkommen des Schulmeisters besteht in 170. fl. Geld, welches Jhme Fronfastentlich aus dem Schul und Armenfond und aus dem Großen Armenfond gereicht wird; An Holz Hat er gleich andern Gemeinds Bürgern, außgenonommen 2. Klaffter Stök mehr, zum Stuben Heizen.

IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Hier ist noch anzumerken, daß Jährlich mit den Kindern ein Examen vorgenohmen worden, welchem der Pfarrer und einige Vorgesezte beywohnten, und bey dem den fähigern Kindern Bücher Z: B: Neüe Zürchrische Gesang Bücher, Zeügniß, Psalmenbücher und Psalter, auch Wasers Schulbüchlein; und allen ohne Unterschied Weggen geschenkt wurden.

Unterschrift

REPUBLIKANISCHER GRUSS U: HOCHACHTUNG!
Dägerwylen den 16 ten Fbra 1799.
Leonhard Egloff Schul Meister

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