Salenstein (Transkription Nr. 805)

Schulort: Salenstein
Konfession des Orts: reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 161-166
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Gottlieben
Agentschaft 1799: Salenstein
Kirchgemeinde 1799: Ermatingen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft eines einzelnen weltlichen Gerichtsherrn)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Salenstein
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Salenstein (Niedere Schule, reformiert)

FRAGEN, UND BEANTWORTUNG über DEN ZUSTAND DER SCHULEN, an jedem Orte.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Name des Ortes, wo die Schule ist, Heißt Salenstein.

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Es ist ein Dorf.

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Es ist eine eigene Gemeine, und bestehet Circa aus 80 oder 90 Bürger.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zu der Kirchgemeind Ermatingen, und zu der Agentschaft Salenstein.

I.1.d In welchem Distrikt?

Zu dem Districte Gottlieben.

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Zu dem Kanton Thurgaü gehörig.

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.
I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

DIE NAMEN DER ZUM SCHUHLBE- zircke gehörigen Dörfer und Höfe sind Folgende.
1. Die Gemeinde Manenbach, Circa 1/2 Viertelstunde von der Schule entfernt. aus dieser Gemeinde gehen dermahlen in die Schule, von beyden Religionen 12 Kinder.
||[Seite 2] 2. Die Gemeinde Fruthwihlen, Circa eine Viertelstunde von hier entfernt, aus dieser Gemeinde kommen in die Schule 7 Kinder.
Es sind auch benachbarte Höfe, Sandeg, und Winterschwihlen, Circa eine Viertelstunde von hier entfernt, auf welchen aber dermalen keine Kinder sind.

I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die entfernung der Benachbarten Schulen sind folgende.
1. Die Schule in Ermatingen, eine Halbe Stunde von hier entfernt, welches die Haubtschule ist, in dem Kirchsperg Ermatingen,
2. Die Schule in Berlingen, Circa Drey Viertelstunde von hier entfernt.
3. Die Schule in Trüboltingen, eine Stunde von hier entfernt, welches auch eine nebenschule ist, wie Salenstein.

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 3] Erstlich müßen die Kinder die Buchstaben lehrnen kennen, hernach Buchstabieren, Lesen, Schreiben, ausWendig lehrnen, Rechnen und Singen.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Nein! Die Schule wird allhier daß ganze Jahr, Winter und Sommers Zeit gehalten.

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

Namenbüchlein, Fragstücklein, Lehrmeister, Waserbüchlein, Psalter, Zeügnußen, Psalmenbücher, Testamenter, Zeitungen, Kalender, und Briefe, Weil in diesen, zu dem Schuhlbezircke gehörigen Orthen , Vile Kinder Arm sind, und keine bücher vermögen zu kaufen.

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Man thut im Anfang den Kindern Täglich die 24 Buchstaben vorschreiben, und die Handziehen, hernach thut man ihnen Sprüche vorschreiben, dann wann Sie den Begrif davon haben, so thut man Jhnen kleine Vorschriftlein machen, und dann große Vorschriften, dann müßen Sie auswendig lehrnen Schreiben, oder Dictieren, Dann thut der Schuhlmeister Jhnen alle mahl abschäzen oder Corrigieren,

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

||[Seite 4] Die Schule Dauret Täglich 6 Stunden, und manchmahl noch mehrere Stunden, Vormittags von 8 bis 11 Uhr und Nachmittag von 1 bis um 4 Uhr aber wann die Kinder ihre vorgegebenen Lezgen nicht können, so müßen Sie in der Schule sizen bleiben, bis Sie solche können.

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Nein! Dann es wäre hier ohnmöglich die Kinder in Klaßen einzutheilen Weil daß Orth sehr Berget, und Hügelächtig ist, und die Häüser sehr zerstreüt sind, Dann Winterszeit können die kleinen Kinder manchmahl wegen schlimmer Witterung, und wegen vilem Schnee und Eis nicht fortkommen, und Sommerszeit thun die Eltern Jhre Kinder, welche ein wenig erwachsen, anhalten, zur Arbeit im Feld und in den Reben

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Herr Pfarrer! und die Gemeinde Salenstein.

III.11.b Wie heißt er?

Er heißt, Hs Ulrich Friderich.

III.11.c Wo ist er her?

||[Seite 5] Aus der Gemeinde Salenstein.

III.11.d Wie alt?

57 Jahre.

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Seine Familie bestehet von seiner Hausfrauen, und aus 5 Kindern 3 Söhne und 2 Töchteren, von welchen Töchtern aber eine Verheyrathet ist.

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Schon 27 Jahre, und 1 1/2 Monat. in welcher Zeit aber er, sehr vile Krankheiten ausgestanden, und würklich dermahlen wiederum auf dem Kranken beth ligt, und die Schule durch seine Söhne muß gehalten werden.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er ist allezeit in seinem Geburths Ort gewesen, und hat in der Jugend dim die Schumacher Profession erlehrnt, welche Profession er nebst Beyhilfe seiner Söhnen, vor und nach der Schule, so vil als ihme möglich ware, hat müßen treiben, damit er seiner ganzen Haushaltung, Speis und Trank, und Kleidung hat könen anschafen, weil der Schuhldienst sehr schlecht ware, und wenige Einkünften hat

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

||[Seite 6] Nein.

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Die Anzahl der Kinder kan nicht wohl bestimt angegeben werden, der Schuhlmeister machet alle Monat durch das ganze Jahr einen Rodel, in welchem er alle Kinder aufschreiben, und Täglich 2 mahl ablesen thut, dann wann im Anfang der Wochen Winters Zeit 60 oder 70 Kinder aufgezeichnet sind, so sind manchmahl nur noch 30 oder Höchstens 40 Kinder am Ende der Wochen in der Schule, und Sommerszeit, wann man 40 Kinder aufgezeichnet hat, so sind mehrentheils nur noch 20 Kinder am Ende der Wochen in der Schule dann gibt es noch Bürger, wann sie Jhre Kinder 2 oder 3 Tage im Anfang der Wochen in die Schule geschickt haben dann behalten Sie solche daheim, und geben dem Schulmeister nur den halben Lohn, und manchmahl gar nichts, da doch der Schulmeister samt seinem gehülfen die ganze Woche dem Schuldienst obligen und abwarten müßen.
Aber eins hat der Schulmeister der Bürgerschaft zu verdancken, Sie haben ihne Frey gelaßen von Stegen und Wegen und Straßen Reparieren, ||[Seite 7] und dann Zweitens ist unsere Gemeind schon eine gute Zeit, mit Fremden Truppen überladen, Da haben der Bürger Agent, und die B. von der Munizipalität, wie auch alle Bürger in der ganzen Gemeind, ihme nicht einen Einzigen Mann zugetheilt, weil er fast allezeit Kranck, und sonst mit der Jugend viles ausstehen müße.

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Jn der Haubt-Schule in Ermatingen ist ein beträchtlicher und großer Schulfond vorhanden, welcher aus allen Gemeinden, aus dem ganzen Kirchspile, ist von den Edlen und Wohldenkensten Bürgern, bey Jhrem Ableben, Ehe man neben Schulen aufgerichtet hat, in die Schule in Ermatingen gestiftet worden. Es wäre dieser Armen Schule wohl aufzuhelfen, wann diese Schulstiftungen zugleich nach Proportion auf die Schulen, in dem ganzen Kirchspil vertheilt wurden, Aber die Nebengemeinden haben die Gemeinde Ermatingen, noch kein einziges mahl zu der Rechnung können bringen, da doch die Haubtschule, auch keine Frey Schule sondern nur eine Lohn Schule ist. ||[Seite 8] Außer dem, hat die Gemeinde Salenstein keine eigenen Schulstiftungen Ausgenommen eine Stiftung von 500 fl. welche von der Wohlermelten Frauen Barbara Dorothea von Breitenlandenberg, denen SchulKindern, in der Schule zu Ermatingen, und in der Schule zu Salenstein, an {Schul} Büchern Jährlich ausgetheilt wird. im Schloß Salenstein {sind auch} Stiftungen! welche Jährlich etwa 6 oder 8 Arme Schulkinder in der Hiesigen Schule haben Schulen laßen, aber der Schulmeister hat Wochentlich nicht mehr empfangen als 2 xr. von jedem Kind, aber jezt wann mehr arme Elteren gehen anzuhalten für ihre Kinder, so wird es ihnen abgeschlagen.

IV.13.b Wie stark ist er?
IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

Seine Einkünfte fließen Wochentlich von den Kindern,

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Der Schulmeister hat Wochentlich von jedem Kind 3 xr. es gibt aber auch derjenigen, die ihme Wochentlich 4 xr. bezahlen, aber wenige, und sonst hat der Schulmeister gar nichts.

IV.15 Schulhaus.
IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?

||[Seite 9] Der Zustand wegen dem SchulHaus ist allso beschafen,
Die Gemeinde hat kein eigenes Schulhaus, daß Haus worinn die Schule gehalten wird gehöret dem Schulmeister, und ist nur eine Wohnstuben darinn, in welcher er die Schule halten muß! Weil der Schulmeister ohnvermöglich ist, daß er noch eine Behausung könte bauen, zu einer besonderen Schulstuben, ohne daß, muß er das Haus selbst in Baulichem Stande erhalten, und alles was zu der Schulstuben gehört, zum Exempel, Tafel, Stühl, Bänck, und Fenster, alles was verbrochen wird, muß er in seinen eigenen Kösten machen laßen.

IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

||[Seite 9] Der Zustand wegen dem SchulHaus ist allso beschafen,
Die Gemeinde hat kein eigenes Schulhaus, daß Haus worinn die Schule gehalten wird gehöret dem Schulmeister, und ist nur eine Wohnstuben darinn, in welcher er die Schule halten muß! Weil der Schulmeister ohnvermöglich ist, daß er noch eine Behausung könte bauen, zu einer besonderen Schulstuben, ohne daß, muß er das Haus selbst in Baulichem Stande erhalten, und alles was zu der Schulstuben gehört, zum Exempel, Tafel, Stühl, Bänck, und Fenster, alles was verbrochen wird, muß er in seinen eigenen Kösten machen laßen.

IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.B Aus welchen Quellen? aus
IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?
IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?
IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Testiert Hs Georg Friderich Schul Vicarius

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