Ermatingen (Transkription Nr. 793)
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- Ermatingen (Niedere Schule, reformiert)
- Ermatingen (Niedere Schule, Frühschule, reformiert) (Eindeutige Textstellen markieren)
17.02.1799
BEANTWORTUNG DER FRAGEN über den Zustand der Schule in Ermatingen.
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. |
Der Name dieses Ortes heißt Ermatingen, und |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? |
ist ein Fleken, |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? |
eine eigene Gemeine; darinnen, |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? |
eine eigne Kirche, Agentschaft, und gehöret zum |
I.1.d | In welchem Distrikt? |
Distrikt Gottlieben, |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? |
Canton Thurgau. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. |
Dieser Fleken ist, von Morgen gegen Abend circa 1/4 Stund in der Länge. Die Schule wird dermalen nur allein von hießigen Kindern besucht, von denen 3/4. die entferntern, 1/4 aber die näheren bey der Schule sind. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. |
Die zum Schulbezirk gehörigen Dörfer und Höfe sind: Fruthweilen, Manenbach, Höfe Lanterschweilen und Henweilen. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und |
Fruthweilen ligt entfernt 1/4 Stund |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. |
Von diesen 4 Orten gehen, wie oben gemeldet, keine Kinder hieher in die Schule. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. |
Die benachbarten Schulen sind: |
I.4.a | Ihre Namen. | |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. |
Trüboltlingen ist von hier entlegen 1/2 Stund |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? |
Jn der Schule wird gelehret: Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, Singen, auch Anfangsgründe in der Music. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? |
Die Schule wird das ganze Jahr gehalten, (ausgenohmen 14 Tage zur Herbstzeit.) |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? |
Schulbücher sind bis anhin gebraucht worden: Für Buchstabierende, Namenbüchly, Fragst., Lehrmeister Für Lesende: Lehrmeister, Psalter, Zeügnussen, Testament, Zeitungen, Moral-Geschicht und andre Bücher, je nach dem der Hausvater sein Kind damit versehen hat. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? |
Die Vorschriften werden den Kindern meistens aus dem neüen Zürcher-Gesangbuch gemacht; und wann das Kind hinlänglich corrent schreibt, werden ihm auch Fraktur und lateinische Vorschriften vorgelegt. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? |
||[Seite 3] Die Schule dauert von Morgen 8 Uhr bis 11 Uhr, und Nachmittag von 1 bis 4 Uhr. Sommerszeit wird auch von Ostern bis Bartholome eine Morgenschule gehalten. Jhre Dauer ist: Von Morgends 5 bis 8 Uhr. Jn diese gehen meistens Kinder, die die gewöhnliche Schule nicht mehr besuchen. |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? |
Die Kinder sind in keine Klaßen getheilt; obgleich mein Wunsch schon lange dahin gegangen, so habe doch denselben, wegen verschiedenen Büchern nicht erreichen können. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? |
Bis anhin ist ein Schullehrer, a. von einem ehmaligen kleinen Rath allhier, mit Zuzug des Herrn Pfarrers, nach vorher gegangenem Examen, bestellt worden. |
III.11.b | Wie heißt er? |
Sein Namme heißt: Jacob Geiger, |
III.11.c | Wo ist er her? |
von Ermatingen, |
III.11.d | Wie alt? |
alt 32 Jahre, |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? |
ledigen Standes, |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? |
ist Schullehrer 14 Jahre, |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? |
ist vorher nirgendswo gewesen, hat auch keinen Beruf getrieben, und |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? |
hat neben dem Lehramte gar keine andere Verrichtungen. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? |
||[Seite 4] Schulkinder befinden sich auf der Listen überh. 120. Von diesen aber kommen ein mehr zusamen, als: |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) |
Jm Winter höchstens Knaben 60 Mädchen 40 [Summa] 100. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) |
Jm Sommer höchstens Knaben 35 Mädchen 25 [Summa] 60. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? |
An Schulfond (Schulstiftungen) sind vorhanden: Bey B. Schulpfleger Gottfried Merkly fl. 2783 |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? |
Diese Capitalien sind Vermächtnisse von Verstorbenen, die sich nach und nach auf bemelte Summe geäüfnet. |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? |
Der Schulfond ist mit dem Kirchen und Armengut nicht vereiniget. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? |
Jeder Hausvater, der Armuth halber von besagten Stiftungen keinen Gebrauch machen muß, zahlt von jedem Kind, das er in die Schule schiket, wöchentlich 3 xr. |
IV.15 | Schulhaus. |
Das Schulhaus, ein Gemeindhaus |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? |
ist alt; jedoch 1781 renovirt worden. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? |
Jn demselben ist nur eine Schulstube, die in besagtem 81ger Jahr im obern Stokwerk, aus 2 Zimmern ganz neü erbauen worden. |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? |
||[Seite 5] Der Lehrer bewohnet das Schulhaus als Gemeindhaus allein, und kann folglich keinen Hauszins fordern; auch er ist davon frey. |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? |
Jeder Schulpfleger muß für die Schulwohnung sorgen und im baulichen Stand erhalten. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. |
Das Einkommen des Schullehrers bestehet aus Geld und einem gedoppelten Hau aus dem gemeinen Wald. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers |
Anmerk. Aus dieser Beant{wor}ung der vorgelegten Fragen ist leicht zu sehen, daß die Belohnungen den Geschäften des Schullehrers nicht so sehr angemeßen; besonders wenn man bedenkt, daß ein Schullehrer von besagtem Interesse des bey Bürger Zolikofer stehenden fl. 400 haltenden Capitals jedes angenommene Kind Sommerszeit um 2 xr. lehren muß; und so der Jahr- Conto die Summe von fl. 16 übersteigt, das übrige, insofern es nicht aus Gütigkeit bezahlt wird, verlieren muß. |
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Unterschrift |
Dem BÜRGER MINISTER DER KÜNSTE UND WISSENSCHAFTEN bezeüget, NEBST GRUSS und HOCHACHTUNG , die Ächtheit die Beantwortungen. |