Altnau (Transkription Nr. 783)

Schulort: Altnau
Konfession des Orts: gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 153-154v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Gottlieben
Agentschaft 1799: Altnau
Kirchgemeinde 1799: Altnau
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft der Stadt Konstanz)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Altnau
In dieser Quelle werden folgende 3 Schulen erwähnt:

BEANTWORTUNG DER FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1 Name des Ortes, wo die Schule ist.

ALTNAU, WO ZWO EVANGELISCHE REFORMIRTE SCHULEN, EINE OBERE Und eine Untere in sich befinden, ist

I.1.a Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein großes dorf, wozu keine Weiler und Höfe gehören, Und

I.1.b Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Daß Haubtort der Kirchen Gemeine Altnau, welche noch vier Äußere Dörfer in sich schließt, Nemmlich Landschlacht, Herrenhof, Zuben Und Schönenbaumgarten, von denen jedes seine eigene Schule Hat.

I.1.c Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Das Dorf Altnau macht eine eigne Agentschaft aus:

I.1.d In welchem Distrikt?

Jn dem Distrikt Gottlieben:

I.1.e In welchen Kanton gehörig?

Des Kantons Thurgäu:

I.2 Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

die Schulwohnung ist Mitten in dem Dorf, und das Äußerste Haus, Eine Halbe viertel Stunde darvon entfernt.

I.3 Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.a Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

die Schulwohnung ist Mitten in dem Dorf, und das Äußerste Haus, Eine Halbe viertel Stunde darvon entfernt.

I.3.b die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4 Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Die diesem Dorfe Benachbarten Schulen sind,
A. Vorderst die in der Kirchen Gemeine ligenden, zu Landschlacht 1/2 St: zu Heerenhof 1 1/2. viertel St: zu zuben 1. viertel. und zu Schönenbaumgarten Eine 1/2. Stunde, die Schul dem Filial Jllighausen Eine Stunde von Altnau entlegenen.
B. Dem nach außert unsrer Kirchen Gemeine ist die Schule zu Scherzingen Eine 1/4. Stunde von der zu Landschlacht, Heerenhof Ohngefehr 300. ten Schritte, von der zu Langenrickenbach, die Schule zu Zuben U: Schönenbaumgarten 1/2. Stund von der zu Jllighausen, Und die zu Altnau Von der zu Güttingen Eine 1/2. Stund weit entfernt!

I.4.a Ihre Namen.
I.4.b Die Entfernung eines jeden.
II. Unterricht.
II.5 Was wird in der Schule gelehrt?

Es wird gelehrt:
A. Jn der Unteren Tag-Schule! wird dem kind anfangs erkenntlich gemacht Die vier und zwanzig buchstaben, Und dann Hernach die zwey und dreysylbige wörter aus zusprechen Und zu Buchstabieren, nach diesem anfangen zulesen, dieselbe werden dann Jn einem Alljährigen Schul Examen Durch Den Bürger Pfarrer. Nebst denen B: Schulpflegern aus der Unteren in Die Obere schul Promoviert
B. Jn der Nachtschul! welche winterszeit von Mitten des Novembris bis Mitten des Martis wochenlich 3. Mahl, Abends von 6. bis 8. Uhr gehalten: Und die so wohl von Töchtern — Als von den Knaben besucht wird, lehrnen die Schüller die Noten kennen im auf- und absteigen, die Psalmen Fästgesange, Und Andere Geistliche gesänge anstimmen und singen. ||[Seite 2] Am Ende der Schul wird von den Schüllern 1. od: 2. Biblische Historien aus Hübners Historienbuch wechsel weise vorgelesen, Jn dieser Sing-schule Helfen beyde der Obere und Untere Schulmeister einandern.

II.6 Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Tägliche Schul wird im Anfang des Novembris bis 1. ten May gehalten Und das Heißt die Winterschule, mit dem 1. ten Mayen gehet die Sommer schule An, Und dauert bis Zur Erndes Zeit, die gemeldte Winter-Tag Und Nachtschulen sind Freyschulen, so daß die Schüller nichts bezahlen Müßen, Nur daß ein jeder Tagschüller Täglich ein Scheit Holz in Schulhaus Bringen muß, deß winters Zeit!
Die Sommer Schul muß von den Schüllern bezahlt werden, nemlich jeder Schüller bezahlt wochentlich dem Schulmeister 3. xr. für die Armen wird Aus dem Armengut Bezahlt!

II.7 Schulbücher, welche sind eingeführt?

SCHUBÜCHER sind in der Unteren Tagschul ein geführt zum lehrnen buchstabieren daß Züricher Nammenbüchlein Und Daß Fragstückli und Zum lehrnen lesen der große Catechismus und daß Zeugnußbuch, Zum Auswendig lehrnen des kleinen Und großen Catechismum Jn der Nachtschule daß Psalmen buch zum Singen, Und auch mit Verstand darinn zulesen, Und wie Oben gemeldet zur Uebung des Hübners Historienbuch:

II.8 Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Jn der Unteren Schul müßen sie nicht lehren Schreiben:

II.9 Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Tägliche Sommer- und winter schul dauert Täglich 6. Stunden 3. Vormittag und 3. Nachmittag:

II.10 Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in Klaßen abgetheilt, und Müßen solche beysamen sizen so die gleiche Lezgen Lehrnen, so es auch jmmer der Blaz erlaubt

III. Personal-Verhältnisse.
III.11 Schullehrer.
III.11.a Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Der Schulmeister ist bisher Auf folgenden Arth und weise bestelt worden Wann Ein Schuldienst vacant worden, so Hat der Br: Pfarrer Nebst Einem Ausschuß von 30. Männer, diejenjgen so sich um den Schuldienst Angemeldet haben in Allen Nöthigen wißenschäften Examiniert Und Alsdann so die Fähigckeiten dazu haben, deren drey in die wahl genohme, Und der Gemeine vorgestelt, welcher dann die Meisten stimmen Beckame ist zum Schulmstr: ernamset worden:

III.11.b Wie heißt er?

||[Seite 3] DER dießmahlige Schulmeister der Unteren Schul war Br: Jackob Nägelin

III.11.c Wo ist er her?

Er ist aus der Gemeine Altnau:

III.11.d Wie alt?

Er ist 30. Jahre Alt:

III.11.e Hat er Familie? Wie viele Kinder?

Es ist Dato nach Ledigen stands:

III.11.f Wie lang ist er Schullehrer?

Er ist in der Unteren schul 11. Jahre lehrer.

III.11.g Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Jn seinen Jüngeren Jahren, hat er seinem Vater in dem Oberen Schuldienst geholfen in seiner Schularbeit, und neben derselben die KüfferProfession von ihme erlehrnet Und Anni 1787. durch 133. Stimmen zum Unteren Schudiener erwehlt worden,

III.11.h Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

NEBEN seinem lehrammte wann die Schulgeschäften Beendigt waren so Helft er seinem Vater auf dem Handwerck und andern geschäften Arbeiten, damit wann er sich auch in einem andern stand Übergibt Und befinden Thäte, Er auch köne einer Haushaltung vorzustehen, Und Mit Gott U: Ehren durch zurbingen und Erhalten!

III.12 Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

SCHULKINDER Besuchen Überhaupt die Untereschule,

III.12.a Im Winter. (Knaben/Mädchen)

Jm winter 74. Kinder 44. Knaben, Und 30. Mädchen

III.12.b Im Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer anfangs 30. und bis gegen der Ernde 18. Und. Am Ende Nur noch 14. kinder Und auch weniger!

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13 Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.a Ist dergleichen vorhanden?

Ein doppelter verhanden.
1. Ein Besonderer nur dem dorf Altnau gehörig, zur Besoldung der Beyden Evangelischen Schullehrern, und zu allfälligen Reparationen des Schulhauses:
2. Ein gemeinschaftlicher, daran auch die Äußern Dörfer der Gemeine Antheil Haben! x: ALTNAU Hat Alljährlich Summa 48. fl. Nemlich für die REPETIER schul dem Obrenschulmstr 10. fl. Und Beyden Schulmeistern zu Altnau an ihre Compedenz 38. fl. Den Äußern Dörfern An den Schullohn Jhre Proportion 24. fl.

IV.13.b Wie stark ist er?

1. Der Besondere Bestuhnde Sub: 1.ten May Anni 1797. in Summa 1686. so: 57. Xr. 1. d. Capitalien
2. Das gemeinschaftliche in 1500. so: zins-tragenden Capitalien!

IV.13.c Woher fließen seine Einkünfte?

der Besonder Hat seinen Ursprung zudancken einem Freywilligen Geld zusamenschuß der Bürgern des Dorfs Altnau zu Anckauffung Eines Schulhauses Und zur Schulmeistern Besoldung, welches von zeit zu zeit durch Legata geäuffnet worden ist.

IV.13.d Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Der gemeinschaftliche ist ganz aus dem Armen oder sogenannten Steurgut genohmen, und noch jmmer mit demselben vereinigt:

IV.14 Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

SCHULGELD: ist eingeführt für die Sommerschul, wie schon gemeldt, wochentlich bezahlt Ein Schüller Nur 3. Kreuzer Und sonst nichts!

IV.15 Schulhaus.

||[Seite 4] SCHULHAUS, worinn Beyde Schulmeister wohnen, deren jeder seine Schulstube, zwey Kammern. 1. Kuchi. und ein kleines Kellerli Hat, ist sehr Baufällig so Daß Beynahe jmmer-mehr daran muß geflickt werden, als die Zinse der Capitalien im Schulfond ertragen mögen!

IV.15.a Dessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.b Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.c Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.d Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16 Einkommen des Schullehrers.
IV.16.A An Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Nebst wohnung an Geld 45. fl:

IV.16.B Aus welchen Quellen? aus

Für die Tag und Nachtschul im Winter 45. fl. NB: aus diesem Geld muß Er Aber nebst Oberschulmstr. die Liechter samt 15. Kerzenstöcken Und Abbrechen für die nachtschul, Ohnentgeltlich anschaffen:

IV.16.B.a abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.b Schulgeldern?

AN SCHULGELDERN IM SOMMER! Welche von deren die Schul 10 Wochen dauret Auf das Höchste gerechnet Pro: a. 12. fl.

IV.16.B.c Stiftungen?
IV.16.B.d Gemeindekassen?
IV.16.B.e Kirchengütern?
IV.16.B.f Zusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.g Liegenden Gründen?

An ligenden Gründen, ein kleines Krautgärtlein, für Beyde Schulmstr

IV.16.B.h Fonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

ANMERKUNG Allen diesen beantworteten Fr: ist noch hinzusgesezt, die Nebenstunden derjenigen Knaben welche den Privat Unterricht deß Lesens Schreibens geschriebnes zulehrnen u: rechnen darzu lust haben, werden angeführt auch vom Unterenschulmstr: so Allezeit der langen winternächten gehälten werden, solches Hat er vor seinem Vater erlehrnrt Provitiert und benuzet wann er auch Kan mehrerers erfahren und in der erkenntniß der wißenschaften weiters zukommen so wird er allen diesen bemühungen fortschreiten und sich der belehreungen Herzlich freuen,
Daß ganze Jahr Hindurch Neben dem Oberschulmstr: in der Kirchen helfen vorsingen so daß es von dieser ganzen gemeine Kein Extra lohn bestehlt ist, welches doch sehr vielen bemühungen Obligen thut:

Unterschrift

Zitierempfehlung: